Elternzeit:Kündigung

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gina.St.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit:Kündigung

Hallo. Ich bin Mutter von einem 8 monate alten baby. Ich bin bis 02.01.2019 in elternzeit. Leider bekomme ichaber nur noch bis 01.01.2018 elterngeld. Ich bin eigentlich friseurin und habe ein festvertrag in einem großen unternehmen.
Ich habe jetzt mit meiner bereichsleitung besprochen wie ich ab januar wieder arbeiten kommen könnte, 3tage die woche je 6 std immer vormittags. Anderes geht es nicht und bekomme ich nicht mit der betreuung meiner kleinen hin.
Meine bereichsleitung hat es direkt verneint und gesagt ich müsse mehr stunden arbeiten,flexibel sein,spätschicht machen das heißt immer bis 20uhr und auch samstags kommen ,was bei mir von der betreuung her nicht passt. Dann sprachen wir von Kündigung das sie mir eine gibt. Was mir ehrlich gesagt auch zusagt,da möchte ich nicht mehr arbeiten. Sie besteht aber dann drauf das ich ein KLAGESCHUTZ unterschreibe das ich nicht gegen die kündigung angehen, da ich noch in elternzeit bin. Wenn sie meine elternzeit aber verkürzt das sie nur bis januar 2018 gilt statt bis januar 2019 und sie mir am 01.10.2017 die kündigung gibt ist es doch rechtens oder??
Ich möchte diesen klageschutz nicht unterschreiben weil ich angst hab beim Amt dann Geldsperre zu bekommen wenn das rauskommt.anderseits tut sie mich unter druck setzten entweder ich arbeite wie sie will oder ich unterschreibe das klageschutz.
Ich will gekündigt werden aber nicht mit der unterschrift. Darf sie das alles so machen??
Wegen den Arbeitszeiten??
Dem Klageschutz??
Sie düfte doch 3 monate vor endigung der elternzeit kündigen??
Bekomm ich Geldsperre bei unterschrift des klageschutzes, bin angewiesen auf Geld??
Danke im voraus LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich versuche mal, das Ganze zu entwirren. Du bist in Elternzeit. In der Zeit musst Du nicht arbeiten. Gegebenenfalls, wenn der Kindsvater nicht seinen Verpflichtungen nachkommen kann, gibt es ALG II. So, jetzt kannst Du natürlich auch in der Elternzeit arbeiten, allerdings gibt es da keine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, auf "Schokoladenarbeitszeiten" Rücksicht zu nehmen. Man muss sich letztlich einigen. Hier ist eine Einigung nicht zustande gekommen. Das ist das Problem. Da der Arbeitgeber Dir in der Elternzeit nicht gerichtsfest kündigen kann, ist es nachvollziehbar, dass er insoweit eine Zusicherung von Dir haben möchte, dass Du nicht vor Gericht ziehst und er dort zur Lachnummer wird.

Nur, warum muss jetzt was geregelt werden? Du bist ja eh ALG II Empfänger. Das bleibst Du, einerlei, ob Du kündigst oder nicht. Wieso die Eile? Macht doch überhaupt keinen Sinn.

wirdwerden

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#2
 Von 
Gina.St.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Da mein Elterngeld im Januar18 endet würde ich doch dann kein Geld mehr bekommen. Da ich leider 2 Jahre Elternzeit in der Firma genommen habe bis Januar 2019 (da ich damal auf eine Beratungsstelle gehört habe) müsste ich trotzdem ab Januar 2018 arbeiten ,da ich doch sonst kein Einkommen mehr hätte??
Da ich ein Festvertrag habe würde ich doch kein ALG bekommen wenn ich richtig verstanden habe.Würden die doch beim Amt nicht zulassen?!
Leider kann ich nicht so arbeiten wie verlangt wird!!! Mein Partner und Kindsvater verdient nicht soviel um uns in dem 2ten Elternzeit Jahr allein zu finanzieren.

Also was jetzt??

Ich habe nur Angst wenn ich Ihr diese Unterschrift mit dem Klageschutz unterschreibe, das ich Probleme mit dem Amt bekommen, und dann Geldsperre bekomme!! Ich kenne mich da nicht so aus weil ich immer arbeiten gegangen bin.
Lg

-- Editiert von Gina.St. am 14.09.2017 11:50

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Gina, nochmals: dem derzeitigen Arbeitgeber sind die Hände gebunden. Du bekommst gegebenenfalls ALG II, wenn Du bedürftig bist.

wirdwerden

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#4
 Von 
Gina.St.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das beantwortet mir zwar nicht zu 100% meine Frage. Trotzdem lieben Dank

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