Hallo!
Verfällt der gesetztliche Anspruch auf "wieder Einstellung" nach Ablauf der Elternzeit (max. 3 Jahre) wenn ich während der Elternzeit studiere?
Ich bin derzeit angestellt, in Vollzeit und möchte nun schwanger werden. Wenn ich dann in Elternzeit gehe "läuft" mein Vertrag ja noch weiter, solange bis ich nach max. 3 Jahren wieder komme oder vorher "endgültig" kündige. Wenn ich nun aber während der Elternzeit studieren möchte, muß ich dann meinen Vertrag kündigen und mein Recht auf "wieder Einstellung" geht sozusagen verloren? Den falls es mit dem Studium nicht klappt würde ich veilleicht wieder zurück an meinen alten Arbeitsplatz wollen.
DAnke!
Elternzeit während des Studiums
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, wenn du kündigst während der Elternzeit, dann gibts keinen Anspruch mehr auf ne Stelle bei dem Arbeitgeber. Auf deutsch: Dann biste raus.
Kündigen wirst du wegen dem Studium nicht müssen. Allerdings ist die Frage, welche Leistung dir in der Zeit zusteht.
MfG
Ah, ok. Und welche Leistungen stehen mir zu? Werden während der Elternzeit alle Sozialabgaben weiter vom AG bezahlt? Also KV, RV, ALV?
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Der Arbeitgeber zahlt nicht deine Sozialabgaben (und vor allem nicht 3 Jahre lang), diese Zahlungen ruhen während der Elternzeit. Versichert bist du aber trotzdem und auch für die ALV läuft die Zeit weiter. Frag auf jeden Fall bei der Krankenversicherung an (bei mir damals war 3 Jahre Erziehungsurlaub, aber max. 2 Jahre war ich krankenversichert, danach hätte ich mich freiwillig selber versichern müssen) - da ändert sich ständig etwas.
Eine Möglichkeit - anstelle "normalem" Studium - beginne ein Fernstudium, dass kannst du dann auch sehr unauffällig "fallen" lassen, wenn du merkst, dass du gar nicht die Zeit/Disziplin für eine Studium hast. Und glaub mir, ein Kind kann dich ganz schön schaffen, auch wenn es viel schläft.
Ich bewundere alle studierenden Mütter mit sehr kleinen Kindern.
PS: Ich hatte vor dem ersten Kind übrigens auch an ein Fernstudium gedacht - daraus geworden ist aber nichts.
PPS: Wenn du verheiratet bist, kannst du unter Umständen die Kosten für das Studium als Weiterbildungskosten bei der Steuer absetzen.
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