Elternzeit und Kündigung!

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Elternzeit und Kündigung!

Hallo!
Ich bin seit Dez.01 in Elternzeit.Im Feb.04 bekam ich noch ein Kind.Dadurch endet meine Elternzeit am 18.02.2007!
Nun müßte ich dann ja wieder normal arbeiten gehen.Ich bin noch unbefristet angestellt.

Ich weiß,das ich ein anrecht auf eine Teilzeitarbeitsstelle habe,und das ich 3 Monate nach der Elternzeit unkündbar bin!


Nun ist es so,das ich dort wohl nicht in Teilzeit arbeiten kann.Und Vollzeit geht aufgrund der Kinder nicht.Ich bin alleinerziehend!

Ich habe ziemliche Probleme mit meinem Chef.Da er mir schon sagte,das er mich am liebsten wieder loswerden will.Ich bin nach 4w,als ich bei ihm anfing,Schwanger geworden!

Er hat mir einen Nebenjob in der Elternzeit ohne Gründe verboten,die ich aber auf anraten eines Anwaltes doch annahm!
Danahc hat er mir einen Brief geschickt,das er den Arbeitsantrit als Kündigung meinerseits annimmt!
Was ja quatsch ist.
Ich habe ja auch keine Papiere zugeschickt bekommen.Und auch seit über 3 Jahren nix mehr von ihm gehört!

So,aber jetzt zu meiner Frage:

Ich bin ja im Moment unkündbar und auch 3 Monate danach.Aber wie sieht das aus,wenn ich kündige?
Ich weiß das ich dann eine Sperre vom ALG1 bekomme.Auch wenn ich was schriftliches vom Chef habe,das er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann?
Oder soll ich mich kündigen lassen,ohne auf die 3 Monate zu achten,und hoffen das es keinem beim Amt auffällt?

Oder wie am besten?

Viele liebe Grüße
Tanja

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich bin ja im Moment unkündbar


Stimmt.

quote:
und auch 3 Monate danach.


Wie kommst du denn darauf ?

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Venotis!
Also das mit den 3 Monaten habe ich mal wo gelesen!
Also stimmt das nicht?
Aber dann habe ich ja trotzdem 3 Monate Kündigungsfrist?
Oh man,hätte ich nur früher dran gedacht....
Ich bin wie immer viel zu spät mit allem dran.
Also früher (2001),hatte der Betrieb ca. 20 Mitarbeiter.Aber der Chef hat dabei auch Leiharbeiter von Zeitarbeitsfirmen gehabt.
Was im Moment ist,weiß ich nicht,wie gesagt,habe das letzte mal Kontakt 02 gehabt!

Ich war 02 mal beim Arbeitsamt,wo man mir sagte,wenn mein Chef mir schriftlich gibt,das er mich nicht in Teilzeit einstellen kann,das ich dann ohne Sperre kündigen kann.
Hab aber nix schriftliches dazu in der Hand.
Wäre es besser,mir was schriftliches vom Amt zu holen?Oder würde ich da sowieso nix bekommen?

VLG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, nein, das mit den 3 Monaten Kündigungsschutz nach der Elternzeit gibts nicht. Wie lange deine Kündigungsfrist wäre, da müsstest du mal in deinen Arbeitsvertrag schauen (wenn da nichts steht dazu, dann verweist der Vertrag vielleicht auf einen Tarifvertrag in dem man schauen sollte). Wenn weder vertraglich noch tarifvertragliche Kündigungsfristen gelten dann die gesetzlichen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Du solltest mal mit dem Chef Kontakt aufnehmen. Vielleicht hat sich an der Situation in der Firma was geändert und es wäre kein Problem dort Teilzeit zu arbeiten. Nach so langer Zeit sollte man sowieso Kontakt aufnehmen, wenns der AG nicht tut. Ich fänds etwas seltsam nach Jahren ohne jeglichen Kontakt plötzlich wieder 'auf der Matte zu stehen' und zu sagen 'Hallo da bin ich wieder. Gebt mir Arbeit.'

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo....
ich bin der Meinung,das ich 3 Monate Kündigungsfrist habe.

Ich würde mir auch komisch vorkommen,da auf einmal auf der Matte zu stehen.
Wobei er ja schon meinte,das es ein Fehler war,mich einzustellen.
Wenn ich ehrlich bin,habe ich echt Schiß,dort wieder anzufangen!
Ich bin sogar zum Anwalt gegangen,um den Nebenjob anzunehmen!
Das Arbeitsklima läßt dort ziemlich zu wünschen übrig.
Selbst wenn ich wieder anfangen wollte,ich hätte mich ja schon 3 Monate vorher beim Chef melden müssen.Hab ich vorhin erstmal rausgefunden.....

Und in meinem Beruf kann ich keine Teilzeit arbeiten.Das geht überhaupt nicht.Und was anderes hat er nicht.jedenfalls war das früher mal so.

LG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dann wirst du dir am besten vom Chef schriftlich bestätigen lassen, das Teilzeit da nicht geht. Das kannst du ja jetzt schon machen. Eine Sperre wird wahrscheinlich nicht eintreten, wenn du deswegen kündigst, aber das alg wird (falls du Anspruch auf alg I hast) nicht nach den letzten Gehältern sondern fiktiv berechnet. Das wäre schon mal weniger als die 67% die es sonst mit Kind gibt und dann käme noch hinzu, dass du nicht ganztags zur Verfügung stehst und da gibts auch nicht das volle alg. (aber dazu wissen die im Forum Sozialrecht besser Bescheid).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

So hatte ich das auch vor.
Wollte nur nochmal eine Meinung haben.
Ich kann das ja schriftlich bestätigen lassen.Und damit zum Arbeitsamt gehen.Dann sehe ich ja,wie ich weiter verfahren muß.
Selbst wenn ich kündige,kann ich das ja nicht zu sofort.Dann müßte ich ja trotzdem noch 3 Monate arbeiten.
Oder geht das,das man bei einvernehmen,die Kündigungsfrist nicht einhält?

Ich werde so oder so danach weiter anteilmäßig ALG2 bekommen,weil das ALG1 ja nicht reichen würde!
Das haben die mir so beim Job Center schon gesagt!
Ich will ja versuchen,im Sommer eine Teilzeitumschulung für Alleinerziehende zu bekommen.
Mal schauen...


Danke nochmals für deine Hilfe

Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tanja

meiner meinung nach würde das szenario anders aussehen

wenn du kündigst, bekommst du eine sperre. du kannst dein kind/ kinder in einen hort/ betreuung geben und könntest dann vollzeit arbeiten, falls dein ag so gar keine möglichkeit eines tz arb.platzes hat.

auch mit alg2 ergänzend, wenn du dann nach der sperre alg 1 anteilig bekämst, sieht es anders aus.

der vater des kindes/ der kinder ist gesteigert unterhaltspflichtig und ohne dass du dich um diese zahlung kümmerst( klage) bekämst du auch kein alg2.

außerdem wird kindergeld u. wohngeld( welches du beantragen müßtest, da alle anderen möglichen einkunftsquellen vorrangig sind) auf alg2 angerechnet


rechne selbst aus, was dir zusteht.
345€ für dich

207 pro kind unter 14

die kdu z.b. in berlin beträgt f. eine person 360€warm u. pro weitere person 50 €mehr

heißt also
z.b. bei 2 kindern stehen dir ca.
1219€ zu
zieh das alg1, wohngeld und kindergeld ab. das wäre dein alg2 anteilig.
natürlich darf die derzeitige wohnung auch nur eine bestimmte größe haben u. miete kosten

allerdings könnte dich das jobcenter dann auch zwingen vollzeit zur verfügung zu stehen. auch für ein euro jobs!

für die kinder weisen die dir dann eine betreuung zu

so einfach wird es also mit dem alg2 auf keinen fall.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich glaube,ich muß mal alle umstände erklän getrennt!
Ich bin seit Sep.05 von meinem Mann getrennt.Nicht geschieden.
Bekomme seit dem ALG2.
Keinen Unterhalt für mich oder die Kinder.Weil wir ein Haus haben und eheliche Schulden,die mein Ex nun abzahlt!Daher bekomme ich auch keinen Unterhalt.So meine Anwältin!Unterhalt gibts erst,wenn das Haus verkauft ist...aber das sieht ja sehr schlecht aus im Moment!

Meine Kinder sind schon im Kiga,aber nur Vormittags.

Mein Chef hat 3-Schichtbetrieb,das ist selbst mit einem Kiga nicht zu regeln.
Und wir hatten massige Probleme bevor icn in den Erziehungsurlaub gegangen bin,daher wird er mich sofort rauschmeißen,wenn er die Gelegenheit findet.Hat er mir selbst so gesagt.
Und ich war auch schon beim Anwalt wegen damaligen Problemen,und ich weiß ja nicht,ob das eine gute Vorraussetzung ist,dort wieder anzufangen!?

Ich würde ja auch nicht ALG1,ALG2 und Wohngeld bekommen.
Es gibt ja nur entweder Wohngeld oder ALG2!
Beim Job Center sagte man mir,das aich anteilig ALG2 bekomme,wenn das ALG1 zu niedrig sei.

Ich hab ja keine Probleme zu arbeiten,nur nicht mehr da!Selbst 1€ Job wäre gut...Bin seit 5 Jahren zuahuse....das nervt nach ner Zeit schon!
Ich will ja eine neue Ausbildung im Sommer anfangen.
Das muß ich aber alles noch klären.

Und meine Kinder den ganzen Tag abgeben...ich weiß nicht!?


@all:
Aber noch was anderes:
Ich habe mich schlau gemacht,und ich habe die gesetzliche Kündigungsfrist.
Ich bin dort seit Feb.01 beschäftigt!
Das würde dann heißen,das ich 2 Monate Kündigunsfrist habe.
Nun ist es ja so,das ich aber im Feb. schon wieder arbeiten müßte.Ich hätte aber schon im Nov.06 bescheid geben müssen,das ich wiederkomme!
Was nun?

LG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tanja

fristgerecht kündigen und mit der sperre rechnen. es sei denn, die arbagentur stimmt deiner eigenkündigung zu. lass dir das schriftlich geben unbedingt!!!

gehst du gar nicht erst hin, ist dein ag zu ner fristlosen berechtigt.
dann gibts mit sicherheit ne sperre. eine klage dagegen würd nix nützen, das wär schlicht arbeitsverweigerung

denk nicht, dass es so wie in der elternzeit weiter gehen wird. es wird komplizierter und auch rigoroser für einen alg2 empfänger, sobald *normalität* eintritt

erschreck dich nicht über die *höhe* des alg1, fdas würde NICHt nach deinem letzten lohn berechnet, da du in den letzten 2 jahren diesen ja nicht hattest. es wird, glaub ich, pauschaliert berechnet. ist ziemlich niedrig :(

außerdem gibt es nur bei komplettem hartz 4 bezug nur das und kein wohngeld.

sollte dir dann irgendwann alg1 zustehen, beantragst du wohngeld und wenn das dann nicht reicht mit dem kindergeld, dann erhältst du alg2 ergänzend.

da gilt dann wieder das, was ich dir geschrieben hab. sie können, müssen es aber nicht, dich zwingen, vollzeit zur verfügung zu stehen und deine kinder inm betreuung zu geben.

sunbee

übrigens, du scheinst nen guten sachbearbeiter zu haben beim jobcenter. normalerweise ist es unerheblich, ob ihr/ dein ex schulden ha(b)t. kindesunterhalt ist absolut priorität und bei alg 2 empfängern versucht das jobcenter natürlich zu sparen wo es geht und schiebt die leute weg ( was immer der quatsch auch soll, wo nix is gibts kein unterhalt. können die sich selbst ausrechnen)




-- Editiert von sunbee1 am 05.01.2007 12:54:28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn ich fristgerecht kündige,Müßte ich ja trotzdem noch bis ende April arbeiten.Und das geht ja wegen den Kindern nicht.

Und wie sieht das denn aus,wenn ich eine Sperre bekomme?Wie kann ich dann Miete und alles andere zahlen?

Mir wurde immer erzählt,das die Elternzeit so gehandhabt wird,als wenn man arbeiten war???


Tja,eigendlich ist mein Sachbearbeiter extrem unfähig!
Ich glaube nicht,das er den Wisch von meiner Anwältin überhaupt richtig gelesen hat.
Aber wenn das kein Grund ist,wegen Schulden den Unterhalt zu kürzen oder wegfallen zu lassen,warum hat meine Anwältin dieses dann gesagt?Es ist so gesehen ja negatiev für mich!
Und auch wegen Unterhaltsvorschuß haben die nix gesagt.Ich habe meinen Berater mal drauf angesprochen,gleich nach der Trennung!
Da hat er nur rumgedruckst,und dabei kam nix raus.
Seit über einem Jahr jetzt schon.
Und die wissen,das mein Mann arbeitet,und auch kein Unterhaltvorschuß gezahlt wird....

So langsam werde ich nicht mehr schlau aus der ganzen Sache....

Weiß denn jemand hier,wieviel ALG1 ich bekommen würde?

VLG und Danke
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Weiß denn jemand hier,wieviel ALG1 ich bekommen würde?


Nö. Bei fiktiver Berechnung wird man in eine Qualifikationsstufe (oder so ähnlich) eingestuft. Aber das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun (= Sozialrecht).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

das stimmt exakt. braucht die threadstellerin nicht mehr ins soz.recht

*wink* schönes neues jahr übrigens, auch wen es schon 5 tage alt ist :cheers:

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee Dir auch ein 'Frohes Neues'! :)
... und auf weiteres erfolgreiches Zusammenwirken
:dance:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry,die frage nach dem ALG habe ich auch in das Sozi Foreum schon gestellt.Aber ich springe von einem Forum ins andere.Daher bin ich wohl etwas durcheinander gekommen!
:grins:

Weiß denn einer,wie ich das mit der Kündigung machen kann?
So das ich keine Sperre bekomme!

Kann ich denn in der Anfrage an meinenChef,wo ich frage ob er einen TZ hat,auch verlauten lassen,das ich gerne gekündigt werden würde?
Oder kann mir das AA da einen Strick draus drehen?
Ich möchte hier keinen auf die Füße treten.ich kann verstehen,das es einige gibt,die händeringend eine Arbeit suchen,und nicht verstehen können,das ich die so einfach aufgeben will...
Aber mein Chef hat mir ja schonmal eine kündigung ausgesprochen,die aber nicht rechtens ist....
Als ich einen nebenjob angenommen habe,wo er nicht zugestimmt hat,aber auch keine Gründe genannt hat.
Als er bemerkte,das ich den doch angenommen habe,hab ich einen Brief bekommen,wo drin stand:
Sollten sie trotz dieser Untersagung ein Beschäftigungsverhältnis mit einem fremden Arbeitgeber eingehen,nehme ich dieses als kündigung des mit mir bestehenden Arbeitsverhältnisses hin.

Habe aber nie meine Papiere oder ähnliches bekommen.

Wie gesagt,das Verhältnis ist nicht besonderst gut.ich mußte mich damals beschimpfen lassen,als ich Schwanger wurde.

Daher will ich da nicht mehr arbeiten.

ich hoffe ich habe es verständlich erklärt!
VLG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Du brauchst dich nicht rechtfertigen. Kündigen wird der Chef vermutlich nicht ... und muss er auch nicht. Kündigen wirst schon du müssen.

Davon abgesehen, könnte er vor dem Ende der Elternzeit auch gar nicht kündigen (= Kündigungsschutz).

Erst mal eins nach dem anderen* und zwar so schnell als möglich ... so lange ist es nicht mehr bis zum Ende der Elternzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Eins nach dem anderen ist gut!!!
Du hast nämlich recht..so lange ist es nicht mehr...

Ich werde morgen erstmal den Brief an den Chef schrieben und losschicken...Mit einer Frist drin,bis der er sich melden soll.
Unter angesicht der Zeit..wie lande sollte diese sein?
Die Frist meine ich!

Ich habe halt echt Angst,das ich einen Fehler mache,weil ich was nicht bedacht habe,und es ärger gibt!

VLG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Kannst du nicht (parallel) da mal hingehen/anrufen? Du weißt doch gar nicht, ob nicht zufällig mit dem Chef was ist (krank, Urlaub, ...). Da nützt dir die schönste Fristsetzung nichts, wenn der Chef gerade abwesend wäre. Mehr als 2 Wochen Frist würd ich nicht setzen. Vorschriften dazu gibts keine.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tanja

was passiert, wenn du kündigst OHNe schriftliches einverständnis der a. agentur, habe ich dir nun mehrfach geschildert

wie deine rechte u. pflichten aussehen werden bei alg1 oder/ und alg2 bezug habe ich auch im soz.recht ausgeführt.

du kannst es drehen wie du willst, und bei allem verständnis, wenn du nicht hingehst, ist eine fristlose berechtigt, garantierte sperre.

wenn du kündigst, ebenfalls sperre.
wenn du alg2 bekommst NACH elternzeit, kann man dich zwingen, deine kinder in betreuung zu geben( eventuell sogar finanziert/ mitfinanziert durch jobcenter) und du wirst JEDEN job vollzeit annehmen müssen
für schichtbetrieb gibt es eben tagesmütter...

wieso soll dein ag sich melden? dazu ist er absolut nicht verpflichtet.
noch ein letztes: dein chef ist NICHT verpflichtet dich teilzeit zu beschäftigen.er kann erwarten, dass du nach d. elternzeit wieder deinen vertrag erfüllst.


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Mir ist doch klar,wenn ich ohne Einverständnis des AA kündige,ich eine Sperre bekomme!
Das bezog sich nicht aufs kündigen direkt,sondern eher sadrauf,wie ich es anstelle,das ich gekündigt werde!
Hört sich krass an,ich weiß.

Das ich ne Sperre bekomme,wenn ich nciht zur Arbeit gehe,weiß ich ja.Würde ich auch nie machen.Aber ich kann auf gar keinen Fall hingehen,wenn ich keine Betreuung der Kinder gesichert habe.
Und die ist nur von 8-12h gesichert.
Und wenn ich ehrlich bin,habe ich echt noch nie gehört,das eine Aleinerziehende dazu verdonnert wurde vollzeit zu arbeiten,und eine bEtreuung extra gezahlt wurde!
Mir ist das nur bekannt,wenn jemand kategorisch einen job ablehnt,auch einen TZ!
Deswegen hacke ich da so nach,weil ich es nicht nachvollziehen kann.
Das heißt nicht,das ich es dir nicht glaube....

Aber eins würde ich nie zulassen...das eine Fremde Person meine Kinder betreut,wenn ich Schichten gehen müßte.Gerade in der Nacht.
Niemals!

Und ich verlange ja nicht,das mein AG sich bei mir wegen der Elternzeit meldet!
Sondern generell.Das letzte was ich von ihm gehört habe,war die angedrohte Kündigung!!!

Ich war immer der Meinung,und bin es auch immer noch,das mein AG verpflichtet ist,ab einer bestimmten Betriebsgroße mir einen TZ bereitzustellen.

Liebe Grüße
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Düppiline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry wenn ich mich jetzt einmische.Und das ich jetzt eine Kretik los werde.Sei doch ehrlich zu Dir selber Du willst doch garnicht Arbeiten.Wenn Du ja wolltest hättest Du ja nicht deine Frist nicht verstreichen lassen,und hättest Dich drumm gekümmert das Du bei deinem Arbeitgeber Teilzeit Arbeiten möchtest.Die ausrede Er hätte keine nehme ich Dir nicht ab.Und Du wartst jetzt nur darauf das er Dich Kündigt,das wird er mit sicherheit nicht tun auser Er hat einen Triftigen Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Düppiline Trink mal nen Tee zur Beruhigung.

... außerdem http://www.duden-suche.de/ und das wäre für dich ebenfalls zu empfehlen http://www.udoklinger.de/Deutsch/Grammatik/Frame1.htm

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

@Düppiline:
Tja,auf so eine Reaktion habe ich nur gewartet!
Wenn du ordentlich gelesen hättest,hättest du auch gelesen,das ich da gar nicht mehr arbeiten will!
Das aus vielen Gründen,nur nicht aus Faulheit!
Und das ich schon ab Sommer was neues in Aussicht habe.
Und natürlich warte ich drauf,das mein Chef mich kündigt.
Da bin ich ja auch ehrlich!

Was soll ich denn deiner Meinung nach machen,wenn er mir keine TZ anbieten kann....????
Und ich bin mir 95% sicher,das er das nichtmachen wird!Selbst wenn er eine hätte.Er hat mir mehrmals gesagt,das er mich so schnell wie möglich wieder loswerden will.Und er nie wieder eine Frau einstellen will usw.!
Klar kann sich seine meinung wieder geändert haben!Aber ich würde mich da mit dem HIntergrundwissen nicht mehr wohlfühlen.
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb,wo ich Musterbauteile mit einer Fräsmaschine fertige.Da kann ich nicht um kurz vor 12H sagen,Tschüß ich muß los!
Dann steht die Fertigung.
Darum meine ich ja auch,das er mir keine TZ anbieten kann und wird!
Das nur mal als Hintergrundwissen!

Ich habe meinen Beruf gerne gemacht,aber er ist nun mal mit Kindern so nicht vereinbar!

Und bevor mein Kleiner nicht im Kiga war,konnte ich mir keine neue Stelle suchen.Wie denn auch.
Und das hat sich erst mitte Dezember entschieden,das da eine Kiga Stelle frei wird.Und er wird im Feb. erst 3Jahre!

So,nun habe ich mich genug erklärt!
Schönen Sonntag noch

Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

düppeline

interessant! wie machst du das? woher weißt du, was und ob die threadstellerin will?
woher nimmst du die impertinenz über irgendjemanden zu urteilen? sind es, wie bei den usern hier, die sich so gerieren die täglichen frustrationen, die dann anonym abgebaut werden sollen..
@venotis hat recht, trink mal nen tee zur beruhigung

die threadstellerin versucht sich hier zu informieren. wer lesen kann ist klar im vorteil, @tanja wär sogar zu nem 1 € job bereit, es geht ihr nur um diesen ag, der sie schon damals beschimpft hat
sie gibt sogar zu, dass sie es verdaddelt hat, sich rechtzeitig zu kümmern

spar dir deinen blödsinn, wenn du nix konstruktives hier beizutragen hast.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hane heute per Einschreiebn den Brief an meinen Chef los geschickt!
Mit folgendem Inhalt:


Sehr geehrter Herr M.,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, das meine Elternzeit mit dem 18.02.2007 endet!

Ich möchte Ihnen weiter mitteilen, das ich Alleinerziehend bin
und aus diesem Grund nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann!
Da ich 2 Kleine Kinder im Alter von 3+5 Jahren habe!

Ich bitte Sie daher, mir einen Teilzeitarbeitsplatz anzubieten.
Meine Kinder sind von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Kindergarten.
Also wäre ich in der Zeit von 08.15 Uhr bis 11.45 Uhr einsetzbar!
Ich brauche ja eine gewisse Zeit, um zur Arbeit hin
und auch wieder zurück zukommen.

Bitte geben Sie mir bis zum 19.01.2007 bescheid, ob es möglich ist!


Mit freundlichen Grüßen



Ich hoffe das geht so?


Und wo finde ich denn raus,wieviel ALG1 ich bekommen würde,wenn ich dem Arbeitsmarkt für 20Std/Woche zur Verfügung stehe?
Wird das anhand meines eigenen Verdienstes ausgerechnet,oder haben die da ihre eigenen Beträge?
Nur mal so,damit ich weiß,mit was ich rechnen kann,wenn ich gekündigt werden sollte!
Man muß ja auf alles gefaßt sein!

Ich denke mal,das der gar nicht mehr weiß,wer ich bin!!! :grins:

VLG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@tanja

Dein jetziger AG kann es sich sehr einfach machen:
Er bietet dir einen Teilzeitarbeitsplatz ab dem 10.4.07 an - ein Antrag auf Teilzeitarbeit muß nämlich spätestens 3 Monate vorher gestellt werden wie du bereits festgestellt hast.
Dann mußt du 6 Wochen einen Vollzeitarbeitsplatz in Schichtarbeit abdecken, kannst bzw. tust du nicht, also kündigt dir dein AG fristlos und du bist dann zwar den Job los aber du wirst auch erstmal kein ALG I bekommen.

Nehmen wir an du bekommst diese 6 Wochen geregelt (was du ja gar nicht willst) und mußt dann Teilzeit dort arbeiten (was du auch nicht willst) was machst du dann?
Kündigen.... und bekommst wieder erstmal kein ALG I.

Nehmen wir an dein AG lehnt in Unwissen der Gesetze deinen Antrag einfach ab und auch noch sehr zügig (was er ja auch nicht muß), dann kannst du vermutlich erst zum 28.2. kündigen (je nach AV auch länger). Was machst du in der Zeit zwischen Elternzeit und Kündigungsfristende?
Richtig - nicht arbeiten weil keine Kinderbetreuung, folglich umgehende fristlose Kündigung des AG und wieder Sperre des ALG I.

Nehmen wir an dein AG lehnt deinen Teilzeitantrag einfach ab und du kannst zum 19.2. kündigen bzw. Aufhebungsvertrag schließen.
1. Sperre ALG bis die reguläre Kündigungsfrist verstichen ist
2. ein etwas genauer Sachbearbeiter beim AA der der Meinung ist die Begründung des AG reicht nicht aus und du sollst deinen Teilzeitjob einklagen
3. evtl. wird dir das AA sogar zumuten eine zusätzliche Betreuung zu suchen damit du einer Tätigkeit nachgehen kannst.

Nehmen wir den günstigsten Fall an und du bekommst ab Ende der Elternzeit ALG I, dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht 20 Stunden sondern lediglich 17,5 Stunden zur Verfügung (das hast du deinem AG sogar schriftlich mitgeteilt), entsprechend nochmal geringer dein ALG I.

Weitere mögliche Konstellationen möchte ich mir jetzt nicht ausdenken, aber gibt bestimmt noch Möglichkeiten.

Als letztes noch:
Jedes Kind hat einen Kiga-Anspruch ab dem 3. Geburtstag (einklagbar), folglich kann man zu diesem Datum einen Job suchen.
Welcher Kiga hat heute noch starre Öffnungszeiten von 8-12 Uhr? – sogar in unserem Dorf gibt es eine Kita mit Öffnungszeiten von 7.15 Uhr bis 16 Uhr
und bei Alleinerziehenden mit Anspruch auf ALG II sind die Ämter dann doch öftermal hilfreich bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, spart ihnen nämlich jede Menge Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

@Kleine Hexe:
Also deine ganzen Ausführungen sind ja wirklich klasse!
Genau das ist es nämlich,was mir seit Tagen im Kopf rumschwirrt!
Was wird der AG wohl machen,was wird das AA wohl machen,...
Ich werde versuchen,das ich es diese Woche noch schaffe zum AA zu kommen.Was wohl aber sehr schlecht aussieht!

Damals wurde mir gesagt vom AA,das wenn er mir keinen TZ anbieten kann,ich dann kündigen kann,ohne eine Sperre zu bekommen!habe natürlich nix schriftliches!

Das mit den 20Std./Woche war nur fiktiev.
Klar weiß ich auch,das ich nur soviel ALG1 bekomme,wie ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe!
Hatte ich auch schon mal mit dem Jobcenter durchgesprochen.

Bei uns gibt es auch eine längere Kinderbetreuung.Aber die sind knapp bemessen.
Wohne halt auf dem Land.
Und selbst da ist kein Schichtbetrieb mit abgedeckt!
Und wenn die ne Tagesmutter bezahlen würden....würde das den Rahmen sprengen.

Können die mir wirklich bei so kleinen Kindern eine zusätzliche Betreuung aufzwingen?
Und ich frage jetzt mal ernst:Wer gibt denn sein Kind bei Fremden Leuten über nacht oder zum schlafen gehen ab?
Klar,irgendwann sind die nicht mehr Fremd....aber für mich ist es das selbe!


Ich will ja ab Sommer(oder wann es los geht) eine Umschulung machen.Da wäre es dann nicht mehr so nötig.

Ich werde zwangsläufig erstmal warten,was nun rauskommt.
Vorher kann ich eh nix machen.

Aber so krasse sachen,wie das mit der Vollzeit arbeiten und die suchen eine Betreuung,habe ich hier noch nie gehört.Das ist echtes Neuland für mich.Vielleicht auch daher,weil wir hier eher eine kleine Stadt habe!?

VLG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich will ja ab Sommer(oder wann es los geht) eine Umschulung machen.


Und das ist schon 'abgesegnet' von der AA?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

@Venotis:
Nein....
Ich habe mich dabei beim Jobcenter erkundigt.Und mein Berater da meinte halt,ich solle Mitte Januar wieder kommen,dann sind die neuen Angebote da.
Und dann können wir schauen!

Ich hatte bisher nur einmal kurz mit dem AA zu tun.

Ich war bisher noch nie arbeitslos.
Daher ist das alles ja auch so ein Neuland für mich!

VLG
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo...
Wollte mal ein Update machen.
Ich war ja am Montag beim AA.
Da habe ich mich mal aufklären lassen,was so auf mich zukommt!

Also wenn mein Chef mir keinen TZ anbieten kan,kann ich einen Aufhebungsvertrag machen zu sofort.Natürlich muß die Begründung mit der TZ drinnen stehen.Dann bekomme ich keine Sperre.
Und ich werde auch nicht verdonnert meine Kinder Fremd betreuen zu lassen!
Hat mich dann gleich arbeitslos gemeldet,ich sollte halt nur noch bescheid geben,wenn das vom Chef kommt!

Das kam heute,und zwar von seinem Anwalt.

Da stand dann drin,das er aufgrund von Aufträgen mir keinen TZ anbieten kann,und ich ja wohl wisse,das er 3-Schicht hätte.
Und das ich den Antrag zu spät abgegeben hätte.
Und mir wurde dann noch freie Wahl gelassen,in welcher Schicht ich am 19.02. anfangen will.

Nun ja,ichhabe dann gleich da angerufen,und gesagt,das ich keine Schicht machen kann.
Und das ich dann halt auf anraten der AA,einen Aufhebungsvertrag machen möchte!

Ich glaube darauf waren die aus...Die hat nichts weiter gesag,sondern da kam gleich ohne Unterbrechnung,ob sie den den machen soll oder ich!

Wir habenuns dann drauf geeinigt,das ihr Anwalt das lieber machen sollte.
Sie schicken mir das dann zu.

Mal schauen...

Jetzt muß ich halt Zettel ausfüllen und zusammen suchen...

Aber danke für eure hilfe!

VLG
Tanja

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