Hallo nochmal, noch ne Frage ich habe 2 unterhaltsberechtigte Kinder, für die ich auch gern den unterhalt zahle. ich hab neu geheiratet und meine frau und ich wolle auch noch ein gemeinsames kind. wenn ich sollte es so kommen ein jahr elternzeitzeit nehme was passiert dann mit dem unterhalt an meine beiden kids? ich verdien ja in der elternzeit fast nix, wer bezahlt dann den unterhalt, und muss ich den dann nachzahlen?
darf ich überhaubt in elternzeit gehen wenn ich unterhaltsverpflichtet bin?
vielen dank für die antwort im vorraus!
Darf ich in Elternzeit gehen wenn ich unterhaltsverpflichtet bin?
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 07:07
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf ich in Elternzeit gehen wenn ich unterhaltsverpflichtet bin?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 09:48
Von
Status: Schüler (334 Beiträge, 21x hilfreich)
Natürlich darfst Du in Elternzeit gehen. Der Unterhalt für die ersten Kinder muss aber sichergestellt werden. Also heißt es entweder vorher sparen oder die neue Frau zahlt den Unterhalt.
#2
Antwort vom 4. Januar 2006 | 11:57
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Du darfst in Elternzeit gehen, wenn Du weiterhin Unterhalt zahlst(z.b. aus dem Erziehungsgeld, Minijob o.ä.).
Deine großen Kinder können ja nun nix dafür, das noch was kleines nach kommt, richtig? Und der Steuerzahler auch nicht.
Also mal so in Elternzeit gehen, und nicht mehr zahlen können ist nicht, dann muß Mutter halt in Elternzeit gehen. Oder sie verdient mehr als Du, und Du gehst, und zahlst weiterhin. Dann kann Dir keiner etwas :-)
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