Hallo,
meine Mutter bezieht von der Anwaltskammer eine Art Sozialhilfe. Bei der Berechnung wurde aus nachfolgenden Gründen der Mietkostenbereich nicht berücksichtigt.
Ich habe ein 2. Haus, das ich seit 10 Jahren daniere. Meine 86 Jahre alte Mutter darf dort kostenlos wohnen. Obwohl es den Geldwerten Vorteil gibt darf ich andersrum die entgangene Miete nicht als Verlust absetzen. Aber es fließt hier in beiden Fällen kein Geld. Sondern eine imaginär ausgerechnete Summe beim Geldwerten Vorteil. Ich kann auch die Sanierungskosten so nicht absetzen. Das Objekt ist meine Altersvorsorge. Auch mein anderes Haus in dem ich lebe. Auch hier kann ich nichts absetzen, weil ich alles selber mache.
Das ärgert mich schon, denn wenn ich dann im Alter das Haus vermiete, muss ich ja auch die Mieteinnahmen auch versteuern, die Ausgaben, die ich all die Jahrzehnte dann hatte (Ca: 80000 auf beide Häuser) kann ich dem nicht entgegen rechnen.
Wäre es denn rechtlich OK, wenn ich von meiner Mutter 300 Euro Miete verlange und Ihr dieses Geld im Anschluss als Unterhalt zurück bezahle? Unterhalt in Geldform kann ich ja absetzen und diese rechnet sich ja dann mit der Miete auf?
Für Euer Interesse in jedem Fall vielen Dank im Vorhinein
Ciao
Elternunterhalt und Absetzbarkeit
31. Januar 2017
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Frage vom 31. Januar 2017 | 23:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt und Absetzbarkeit
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#1
Antwort vom 1. Februar 2017 | 09:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Unterhalt in Form von Sachleistungen kann auch abgesetzt werden, soweit es sich um Kosten handelt, die den Steuerpflichtigen tatsächlich belasten.
Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass Deine Mutter bedürftig ist, d.h. dass ihr weniger als 735€ monatlich (2017) zur Verfügung stehen.
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