Elternunterhalt durch Tochter und bestehendes Vermögen?

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Elternunterhalt durch Tochter und bestehendes Vermögen?

Liebe Mitglieder,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich schildere den Fall so knapp es geht aus Sicht der betroffenen Person:

Als ich 6 Jahre alt war, haben sich meine Eltern geschieden. Über die Jahre habe ich sehr wenig Kontakt zu meinem Vater gehabt und bin bei meiner Mutter aufgewachsen, die später selbst auch nur sporadischen Kontakt mit meinem Vater hatte.
Heute bin ich 24 Jahre alt und Studentin in München. Vor etwa 3 Jahren stellte sich bei meinem Vater heraus das er an MS erkrankt ist. Früher oder später endet die Krankheit im Rollstuhl und benötigt eine voll umfängliche Betreuung. Die Krankheit verläuft schubförmig, sodass mein Vater aktuell zwar noch mehr oder weniger alleine Leben kann, aber früher oder später wohl sicher in ein Heim muss.

Aus meiner Familie kümmert sich niemand um meinen Vater da meine Mutter neu geheiratet hat und ihr "eigenes" Leben lebt, auch ohne Kontakt zu mir.
Also habe ich anfangs aus Mitleid begonnen, Dinge wie Einkäufe usw für meinen Vater zu erledigen. Aus den Einkäufen vom Anfang wurden bis heute wirklich jegliche Erledigungen wie Begleitung zu Arztbesuchen, Regelungen von Krankenhausaufenthalten, Wohnungssuche, Umzug, Organisation des Pflegedienstes, Tablettenbesorgungen, Bankgeschäfte und und und.
Mein Vater macht heute mehr oder weniger nichtsmehr alleine und ich verzweifle fast daran mein eigenes Studium und Leben auf die Reihe zubekommen und nebenbei noch die gesamte Pflege für meinen kranken Vater zu übernehmen der sich nie um mich gekümmert hat. Ich weiss aber auch, dass wenn ich diese Aufgaben nicht übernehme, niemand für meinen Vater mehr da sein würde und er ziemlich sicher (so hart es ist) eingehen würde! Also mache ich es Tag für Tag und merke wie mein eigenes Leben auf der Strecke bleibt.

Nun zum eigentlichen Problem:
Wie ich nun erfahren musste gibt es in Deutschland etwas wie einen Elternunterhalt. Zudem verfügt mein Vater über ein bisschen Kapital in Form einer kündbaren Versicherung (etwa 100.000€) die er mir wohl i.wann vererben wird bzw ausgezahlt wird. Ich möchte jetzt nicht gierig oder geldgeil wirken, aber es macht mich schon fertig aktuell und auch die letzten Jahre viel zuwenig Unterhalt von meinem Vater zu bekommen, nun die ganze Pflege + anfallenden Kosten von meinem Nebenjob zu übernehmen und dann bei den prognostizierten Heimkosten zu wissen das am Ende nochnichteinmal etwas übrig bleibt und ich letztendlich eventuell im Rahmen des "Elternunterhalts" noch zur Kasse gebeten werde.

Ist es möglich die bestehende Versicherung vorher aufzulösen um das Geld wenigstens noch zu verwenden (Bspw Garagen-/Wohnungskauf) oder wird das Sozialamt dann rückwirkend überprüfen ob ich das Geld ausgegeben habe?

Gibt es Möglichkeiten den Elternunterhalt zu umgehen? Darüber zerbreche ich mir nun den Kopf weil ich mir vorstelle wie es wird wenn ich nun schon Jahre opfere um meinen Vater zu pflegen obwohl er seinerseits nie eine Vaterrolle übernommen hat und dann, sollte ich mal etwas mehr verdienen (Studiere Medizin) auch noch für die Heimkosten aufkommen muss! Zu meinem Vater hatte ich vor seiner Krankheit nie wirklich Kontakt, erst seitdem er erkrankt ist meldete er sich regelmäßig und fragte nach Hilfe.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte, vielen Dnak im Vorraus :)



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Paddet,

Geldübertragungen /Geschenke können wenn Sozialhilfe beantragt wird, bis zu 10 Jahre

zurückverlangt werden. ( evtl. auf dein Konto, aber nicht ausgeben wäre möglich)

Hast du schon eine Pflegestufe für den Vater beantragt (Pflegegeld).

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Als erstes sollte für den Vater eine Pflege eingerichtet werden. So, dass Du entlastet bist, und er gut versorgt ist. Ob Du dann das Pflegegeld bekommst oder eine dritte Person ist eine andere Frage.

Du hättest Dich um Deinen Unterhalt kümmern müssen. Ob der Vater und die Mutter genug verdienen (du bist nicht mehr priviligiert), um Dich zu finanzieren, das ist eine ganz andere Frage.

Und, das Geld, welches der Vater hat, wird auch für ihn verwendet. Er steht offensichtlich nicht unter Betreuung. Also kann er verfügen, wie er will. Was dann irgendein Amt zurückholt, dass ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Edy,
danke für deine schnelle Antwort. Pflegestufe habe ich beantragt. Durch die Umänderung diesbezüglich in Pflegegrade habe ich "Pflegegrad 2" erhalten. Dadurch erhalte ich etwas Unterstützung, was aber leider nicht das abdeckt was monatlich benötigt wird.
Ich kann das mit meinem Nebenjob ganz gut kompensieren, mehr Angst macht mir aber die Zukunft :( .

Ich habe den Satz (evtl. auf dein Konto, aber nicht ausgeben wäre möglich) nicht ganz verstanden. Was wäre denn hypothetisch wenn ich jetzt von dem Geld eine Immobilie kaufe, ein teures Auto oder eine neue eigene Lebensversicherung abschließe (Meine musste ich aufgeben um das mit meinem Vater zu finanzieren)? Kann uns/mir das auch genommen werden :( ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Wirdwerden,

danke für deine Antwort. Ich hatte einfach keinen Kontakt mit meinem Vater und kam soweit ganz gut zurecht, daher habe ich mich über den geringen Unterhalt nicht beschwert. Ich woltle einfach mein Leben leben :) .

Ich glaube da kommen schwere Zeiten auf mich zu, das mit dem Elternunterhalt ist in dieser Konstellation echt hart. Heimkosten sind ja bekanntlich schnell mal bei 5.000€, im Falle einer solchen Krankheit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Padded,

Daddy konnte doch offensichtlich keinen Unterhalt zahlen. Und man kann nur Unterhalt zahlen, wenn man auch dazu in der Lage ist. Und das war er wohl nicht. Da sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen. Und jetzt zum 2. Teil: Du wirst im Zweifel nicht zu Unterhaltszahlungen für den Vater herangezogen werden, und wenn, dann nur minimal. Denn der Selbstbehalt ist da schon sehr hoch. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Allerdings werden die Ersparnisse des Vaters aufgebraucht werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Padded):
ch habe den Satz (evtl. auf dein Konto, aber nicht ausgeben wäre möglich) nicht ganz verstanden. Was wäre denn hypothetisch wenn ich jetzt von dem Geld eine Immobilie kaufe,


Eine Übertragung auf dein Konto ist jederzeit möglich/legal.

Aber das Geld kann vor Ablauf der 10 Jahresfrist von dir evtl. zurückverlangt werden.( wenn das Geld nicht mehr da wäre,
hättest du Schulden).Sollte dein Vater aber alt werden und erst in 10 Jahren in ein Pflegeheim müssen,könnte diese Geld

nicht mehr von Ihm gefordert werden.

lg
edy

Signatur:

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durch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Hier laufen die Probleme auf mehreren Schienen. Zum Rechtlichen wurde schon einiges gesagt. Was das andere angeht, nämlich die Beziehung zu Ihrem Vater und dessen mögliche spätere Pflegebedürftigkeit, da würde ich mich erstmal um entsprechende therapeutische Hilfe kümmern und dann entscheiden, was Sie machen wollen. Wenn Sie aber keine weiteren Dienste mehr für ihn leisten wollen, dann ist das halt so. Dann stellen Sie diese ein und ggf. muss der Vater dann halt in ein Pflegeheim. Es bringt jedoch keinem was, wenn Sie sich komplett auftreiben.

Oftmals ist es auch so, dass - sobald keiner mehr zur Verfügung steht, der alle Aufgaben erledigt - ganz plötzlich eine Art Spontanheilung einsetzt, jedenfalls was die normale Lebensführung angeht (jegliche Erledigungen wie Begleitung zu Arztbesuchen, Regelungen von Krankenhausaufenthalten, Wohnungssuche, Umzug, Organisation des Pflegedienstes, Tablettenbesorgungen, Bankgeschäfte und und und). Ziehen Sie sich da raus und regeln Sie erst Ihr eigenes Leben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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