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Elternunterhalt

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Elternunterhalt

Meine Mutter, welche ich (verheiratet/2Kinder) seit 25 Jahren nicht mehr gesehen habe und bei der ich nicht aufgewachsen bin, hat beim zuständigen Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragt. Daraufhin habe ich eine Aufforderung zur "Auskunft über Einkommen und Vermögen" bekommen, weil ich zum Unterhalt herangezogen werden soll.
Da meine Frau und ich von jeher auf ein eigenes Haus sparen, haben wir relativ viel Bargeld angespart und auch keine Schulden.
Nun habe ich 2 Fragen:
-Muss ich um unser Erspartes fürchten?

-Kann ich mit meinem Geld jetzt noch tun was ich will (z.b. schnell ein Haus kaufen oder einfach verschenken)?




von razermantis am 12.07.2011 11:28
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Hallo!

Das Haus schnell verkaufen oder verschenken? Was sagt da deine Frau dazu?
Meines Erachtens wird nur das Einkommen (Gehalt/Lohn, Zinsen aus Vermögen etc.) zur Einkommensermittlung herangezogen.

Gruß Pit Hegau

-- Editiert am 12.07.2011 11:51


von PitHegau am 12.07.2011 11:49
Status: Senior (102 Beiträge)
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>Elternunterhalt
quote:
Lesen bildet:

fange an, Pikowitzchen, fange an.......

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von meri am 12.07.2011 12:14
Status: Unsterblich (4319 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Hallo,

eure Ersparnisse sind nicht unterhaltsrelevant. Lediglich die Zinsen daraus sind für die Berechnung von Interesse.

Um eine Einschätzung Deiner Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt abzugeben, solltest Du Infos zu Deinem Einkommen geben.

Der SB zum Elternunterhalt beträgt 1.500€ plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens. Unterhaltsberechtigte wie eigene Kinder und Ehegatten sind vorrangig zu bedienen.

LG nero



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von nero070 am 12.07.2011 19:26
Status: Unsterblich (2132 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Hallo,
danke für Deine Antwort. Also mein Einkommen beträgt netto etwa 2800,- ,verheiratet, 2 kleine Kinder.

Vom Einkommen her habe ich mir auch keine Sorgen gemacht, ich denke für Unterhaltszahlungen wird es wohl zu gering sein.

Ich verfüge aber über 250.000 € Bargeld.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das das Sozialamt nicht versucht Ansprüche geltend zu machen.


von razermantis am 12.07.2011 19:56
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Was ist der grund dafür, dass du nicht bei ihr aufgewachsen bist und sie seit 25 Jahren nicht gesehen hast?
Je nach Umstand könntest du dann nämlich Unterhaltszahlungen versagen.
Hat die Frau weitere Kinder?


von Nick_19 am 12.07.2011 20:03
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Im Alter von etwa 8 Jahren haben sich meine Eltern scheiden lassen, kurz darauf kam meine Mutter wegen einem Nervenzusammenbruch in die Psychiatrie. Die nächsten 30 Jahre pendelte sie zwischen Psychiatrie und irgendwelchen Wohnheimen hin und her und ich wuchs in einer Pflegefamilie auf.Kontakt bestand nicht.

An was ich mich noch aus meiner frühen Kindheit erinnere sind Schläge und Alkohol. Dazu habe ich aber auch schon Urteile gelesen, das solche Umstände nicht von der Unterhaltspflicht befreien.

Mit einer Unterhaltsforderung rechne ich eigentlich, seit ich arbeite, also seit ca. 20 Jahren.

Was mich wahnsinnig macht, ist der Umstand das ich 20 Jahre gespart und jede Menge Überstunden im Schichtdienst geleistet habe, um dieses Vermögen zu haben.
Und jetzt soll ich für meine Mutter Unterhalt zahlen, bei solch einer Vorgeschichte.




von razermantis am 12.07.2011 20:24
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Alles, was seine Ursache in der Krankheit hat liegt nicht im Verschulden der Mutter, befreit also nicht von der Unterhaltspflicht.
Zumindest ist das die gängige Ansicht der Gerichte in Deutschland.

quote:
An was ich mich noch aus meiner frühen Kindheit erinnere sind Schläge und Alkohol.

Hier kommt es darauf an, inwiefern das zu der damaligen Zeit verhältnisunmäßig war.

Wenn du diese Überstunden noch immer leistest, kannst du dein Einkommen eventuell um deren Vergütung reduzieren.

quote:
eure Ersparnisse sind nicht unterhaltsrelevant. Lediglich die Zinsen daraus sind für die Berechnung von Interesse.


Da bin ich mir nicht ganz sicher.
Soweit ich weiß, kann verlangt werden, bestehendes Vermögen zu benutzen, um den Bedarf der Eltern zu sichern.
Jedoch steht euch auch hier ein Schonbetrag zu.

Du hast die Frage nach Geschwistern nicht beantwortet.
Diese wären bei Leistungsfähigkeit nämlich auch unterhaltspflichtig.

Du solltest zunächst der Aufforderung nachkommen und deine Verhältnisse offenlegen.
Dann wartest du eine Zahlungsaufforderung ab.
Diese kannst du dann immer noch in ihrer Höhe oder überhaupt in der Berechtigung prüfen lassen.


von Nick_19 am 12.07.2011 20:47
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Elternunterhalt
danke für die antworten, ich habe mir jetzt mal einen termin bei einem anwalt geholt, bevor ich etwas ausfülle. ich denke da wird wohl kein weg dran vorbeiführen.


von razermantis am 14.07.2011 13:56
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Eine Frage hätte ich schon noch:
1.)
Wenn bei der Vermögensauskunft ein Teil einfach verschwiegen wird, welche Möglichkeiten hat bzw. nutzt das Sozialamt um Auskünfte zu überprüfen?
2.)
Welche Strafe kann bei einer Falschauskunft drohen?




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von razermantis am 19.07.2011 16:59
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Elternunterhalt
Es wäre schon empfehlenswert, wahrheitsgemäß zu antworten.
War das die Idee des Anwalts?


von Nick_19 am 19.07.2011 17:37
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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