>Elternunterhalt
Alles, was seine Ursache in der
Krankheit hat liegt nicht im Verschulden der Mutter, befreit also nicht von der Unterhaltspflicht.
Zumindest ist das die gängige Ansicht der Gerichte in Deutschland.
quote:
An was ich mich noch aus meiner frühen Kindheit erinnere sind Schläge und Alkohol.
Hier kommt es darauf an, inwiefern das zu der damaligen Zeit verhältnisunmäßig war.
Wenn du diese Überstunden noch immer leistest, kannst du dein Einkommen eventuell um deren Vergütung reduzieren.
quote:
eure Ersparnisse sind nicht unterhaltsrelevant. Lediglich die Zinsen daraus sind für die Berechnung von Interesse.
Da bin ich mir nicht ganz sicher.
Soweit ich weiß, kann verlangt werden, bestehendes Vermögen zu benutzen, um den Bedarf der Eltern zu sichern.
Jedoch steht euch auch hier ein Schonbetrag zu.
Du hast die Frage nach Geschwistern nicht beantwortet.
Diese wären bei Leistungsfähigkeit nämlich auch unterhaltspflichtig.
Du solltest zunächst der Aufforderung nachkommen und deine Verhältnisse offenlegen.
Dann wartest du eine Zahlungsaufforderung ab.
Diese kannst du dann immer noch in ihrer Höhe oder überhaupt in der Berechtigung prüfen lassen.
von Nick_19 am 12.07.2011 20:47
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