Elternunterhalt - Mutter gibt Vermögen nicht an

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb428805-84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Elternunterhalt - Mutter gibt Vermögen nicht an

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Ich habe vom Amt eine Auskunftsersuchen bezüglich meines Einkommens erhalten, da meine Mutter ins Altenheim gegangen ist. Das wunderte mich sehr, denn meine Mutter verfügt über ein Barvermögen "unter dem Kopfkissen" von ca. 40000 Euro.

Sie streitet es ab und macht mit meiner Schwester gemeinsame Sache, d.h. meine Mutter hat meiner Schwester das Geld gegeben. Genau diese Schwester hat mir aber im Mai 2015 per SMS bestätigt, das meine Mutter das Geld besitzt. Dieses Geld war damals auch in einem Schließfach, was mir gehörte, was aber nur zu diesem Zwecke eingerichtet wurde. Auch da bestreitet meine Mutter, das sie jemals das Schließfach alleine betreten hat. Auch das war gelogen, denn aufgrund der Zugangskontrolle der Bank zum Schließfach, was die Bank mit netterweise überlassen hat, geht eindeutig hervor, das sie dort war, denn sie hat sich sogar mit ihrer ec Karte autentifiziert.

Dem Amt habe ich natürlich alle Informationen zukommen lassen, die bald vom Hocker gefallen sind. Das Amt wird jetzt meine Mutter bei einem Besuch im Altenheim genau aufklären, was jetzt die Folgen sind:Anzeige wegen Betruges usw.

Was ist aber, wenn sie das Geld nicht rausrückt ??? Es kann ja nicht sein, das man trotzdem löhnen muss, obwohl das Geld da ist und sie nicht anhand von Rechnungen usw. nachweisen kann, wo das Geld geblieben ist.

Vielen Dank

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16 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ob du zahlen musst und wieviel, hängt von deinem bereinigtem Netto-

Einkommen ab.

http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php

lg
edy

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

gelöscht .da doppelt eingestellt

-- Editiert von edy am 02.02.2016 08:12

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#3
 Von 
fb428805-84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

mir geht es um die frage, ob man überhaupt zahlen muss wenn die mutter geld unterschlägt wie beschrieben

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Bei selbstverschuldeter Bedürftigkeit wird im Regelfall kein Unterhalt fällig,
die Frage ist nur kann der Mutter die Unterschlagung nachgewiesen werden?
Eine SMS mit "Die Mama hat 500.000€ in der Matratze" reicht da nicht aus"

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#5
 Von 
fb428805-84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Das habe ich mir auch gedacht. Mein Bruder hat ebenfalls bestätigt, das sie ihn gebeten hat ein Sparbuch auf SEINEN Namen einzurichten, um dort das Geld zu parken. Das Bankschließfach wurde genau um die 40 000 Euro versichert und die SMS klang ein bisschen anders: Ich hatte damals das Geld in meinem Tresor zu Hause gebunkert. Es kam dann eine SMS von meiner Schwester die da lautete "Mama will ihre 37000 Euro sofort wieder haben. Es ist nicht Dein Geld, deswegen gib es raus" Ich hatte dann mit meiner Mutter telefoniert und es ihr dann gegeben. Ich finde es sind ein bisschen viele Indizien

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob Du überhaupt Unterhalt zahlen musst. Wenn Dein Einkommen bereinigt ist, alle vorrangig Unterhaltsberechtigten befriedigt sind (incl. Ehepartner), und dann noch über 1800 € da sind, dann kann die Hälfte des Überschusses für Unterhalt drauf gehen, familienrechtlich gesehen. Öffentlich-rechtlich kannst Du nur in Anspruch genommen werden, wenn Du über 100.000 im Jahr verdienst. Damit fallen die Masse der Betroffenen durch das Raster. Wahrscheinlich lohnt sich die ganze Aufregung gar nicht. Zumal, so ein Platz kostet inzwischen so ab 3000-4000 € im Monat. Das Geld der Mutter reicht eh nicht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb428805-84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen,

in diesem Fall gibt es Neuigkeiten: Das Amt hat jetzt eine Anzeige u.a. wegen Unterschlagung gemacht. Ich musste meine Zeugenaussage bereits machen. Mein Bruder muss auch noch eine Aussage machen. Währen meiner Vernehmung kamen noch Dinge hoch, wo mir alle Gesichtszüge entglitten sind.

Aber was ist aus dem vorihen Post mit "Öffentlich-rechtlich kannst Du nur in Anspruch genommen werden, wenn Du über 100.000 im Jahr verdienst." gemeint ???

Viele Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Man kann kein eigenes Geld unterschlagen. Deshalb läuft die Anzeige mit Sicherheit nicht so.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb428805-84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

sie hat es nicht angegeben bei der frage ob sie eigenes vermögen hat ... die polizistin nannte es unterschlagung.

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#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von fb428805-84):
die polizistin nannte es unterschlagung.


Na ja, Polizisten sind halt nicht unbedingt bewandert in Rechtsfragen.

Aber letztendlich ist das ja auch egal. Was mich hier schon eher bewegt ist die Frage, warum der Fragesteller nicht zunächst einmal geprüft hat, ob eine Zahlungspflicht für ihn wegen der Freigrenzen nicht von vornherein ausgeschlossen ist - so wie das hier im Forum empfohlen worden ist. Denn wenn das so wäre, dann wäre die Sache mit der Unterhaltspflicht doch vollkommen gegenstandslos und er hätte das alles gelassen abwarten können.

Stattdessen denunziert der Fragesteller die eigene Mutter erst mal und erreicht, dass die eigene Mutter bei der Polizei angezeigt wird! Und ist dann offensichtlich hocherfreut über das Ergebnis - seine betagte Mutter ist in rechtlichen Schwierigkeiten und wird möglicherweise von ihren kleinen Ersparnissen Gerichts- und Anwaltskosten, sowie eine Geldstrafe zahlen müssen. Zurück bleibt verbrannte Erde. Großartig!

Für mich bleibt ein ziemlich fahler Geschmack im Mund zurück. Games people play! Ein weiteres "hightlight" in meinem Kabinett der Kuriositäten ... allerdings ein höchst unerfreuliches Exponat!



-- Editiert von Marcus2009 am 28.03.2016 14:02

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Selbst der dümmste Polizist weiss, dass das keine Unterschlagung ist. Entweder die Frage hier ist ein Fake, oder aber es hat einen anderen Verlauf genommen. So eine alte Frau, die wird, wenn sie in ein Pflegeheim muss, wahrscheinlich auch dement sein. Ich hab es oft genug in der eigenen Familie erlebt. Zeitweise ganz klar, dann wieder unfähig, sich an simpelste Vorgänge zu erinnern oder chronologisch auf die Reihe zu bringen. Ich weiss nicht, was so Rachefeldzüge sollen. Zumal es ja keine Summe ist, die den Lebensabend im Heim absichert. Sondern nur die nächsten paar Monate, mehr nicht. Und vom Hocker fällt wegen so eines kleinen Betrages auch niemand in der Sozialbehörde. Sonst müssten dort die Sachbearbeiter doch ständig mit nem blauen Poppes rumlaufen und entsprechende Beschwerden haben. Ist mir nichts von bekannt.

Warum nicht einfach die angeforderten Auskünfte geben und abwarten, was passiert?

wirdwerden

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#12
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Unterschlagung wird es m.E. auch kaum sein. Wenn die Mutter im Rahmen des Antrags auf Hilfe zur Pflege die (ihre, die der Mutter) 40000 EUR als Vermögen nicht angegeben hat, so könnte sie sich u.U. des Betruges strafbar gemacht haben.

Einbuchten wird die Mutter dafür kaum jemand; Geldstrafen dürften bei einer kleinen Rente (sonst wäre ja kein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt worden) kaum durchsetzbar sein. Die Motivation der Justiz für die Unterbringung einer Seniorin in einem Haftkrankenhaus ist auch eher überschaubar.

Weg sind die 40000 EUR ohnehin. Entweder sie sind wirklich weg, müssen für die Heimkosten eingesetzt werden (reicht vielleicht max. 1 Jahr) oder sie gehören wirklich nicht der Mutter...

Irgendwie scheint da etwas bei dem Versuch, eine Schenkungsrückforderung durch frühzeitige Verlagerung von (Bar-)mitteln zu vermeiden, gehörig schief gegangen zu sein.

Wenn das Geld also wirklich der Mutter gehört lohnt es wohl kaum, nun so einen Aufwand wegen dieses Geldes zu betreiben.

Sicherlich kann es Sinn machen, als Elternunterhaltspflichtiger zunächst darauf zu pochen, dass zunächst die Bedürftigkeit des Leistungsempfängers substantiiert dargelegt wird bevor der Leistungspflichtige überhaupt erstmal Auskunft erteilt. Aber das löst das Problem ja nicht sondern verzögert es nur. Spätestens in einem Jahr steht der Sozialhilfeträger wieder auf der Matte und will Auskunft.

Der Threadersteller sollte wirklich zunächst erst einmal prüfen, ob er denn für Elternunterhalt überhaupt leistungsfähig ist.

Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch welcher auf den Sozialhilfeträger übergeleitet wurde. Der Selbstbetrag aus dem bereinigten Nettoeinkommen beträgt aktuell m.E. 1800 EUR. Das hälftige den Selbstbetrag übersteigende Einkommen muss theoretisch für Elternunterhalt eingesetzt werden. Etwas weiter oben wurde bereits ein Elternunterhaltsrechner gepostet.

Die Einkommensgrenze von 100000 EUR gilt m.E. nur bei Leistungen der Grundsicherung, nicht aber beim Elternunterhalt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb428805-84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche und verständliche Antwort. Aber was meinst Du mit "Das hälftige den Selbstbetrag übersteigende Einkommen muss theoretisch für Elternunterhalt eingesetzt werden." ?

Was die Beiträge bezüglich des moralischen Aspekts angeht darf ich soviel sagen: Es ist weder ein Rachefeldzug noch eine Denunzierung. Und die besagte verbrannte Erde wurde bereits bei meiner Geburt hinterlassen ... und nicht von mir. Leider gibt es kein Paragraphen dafür, das solche Mütter, die sich null um ihre Kinder gekümmert haben, keinerlei Unterhaltsleistung von denen beziehen dürfen. Den einzigen Vorwurf den ich mir mache ist, das ich mich, weil sich meine Mutter aus einer Not gemeldet hat NACH 28 JAHREN, um sie gekümmert und gepflegt habe. Tut mir bitte also den Gefallen, und fangt nicht an über Moral zu diskutieren, wenn ihr die Hintergründe nicht kennt. Und diese Moral vertrete nicht nur ich sondern auch alle anderen 4 Geschwister. Wir hatten weder als Kinder noch als Jugendliche irgendeine Hilfe mütterlicherseits zu erwarten ... warum also sollen wir jetzt helfen ??? Sie kann soviel Geld haben wie sie will. Überhaupt kein Problem, nur sollte man die Kirche im Dorf lassen: Wenn ich als Mutter Geld nicht angebe und damit meine Kinder quasi bluten lasse, dann darf man sich nicht wundern, das irgendwann diese Kinder anfangen, sich zu wehren. Und selbst wenn das Geld nur für 1 Jahr reicht ...

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#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)


Hallo,

Zitat (von gudrun1970):
Der Threadersteller sollte wirklich zunächst erst einmal prüfen, ob er denn für Elternunterhalt überhaupt leistungsfähig ist.


lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von fb428805-84):
Leider gibt es kein Paragraphen dafür, das solche Mütter, die sich null um ihre Kinder gekümmert haben, keinerlei Unterhaltsleistung von denen beziehen dürfen.


Das lässt die Sache natürlich in einem ganz anderen LIcht erscheinen.

Zitat (von fb428805-84):
Den einzigen Vorwurf den ich mir mache ist, das ich mich, weil sich meine Mutter aus einer Not gemeldet hat NACH 28 JAHREN, um sie gekümmert und gepflegt habe.


Auch dies ändert die Sichtweise. Wenn du über deinen eigenen Schatten springst und dich nach allem um deine Mutter kümmerst, dann kann ich schon verstehen, dass du jetzt mehr als nur verärgert bist, wenn deine Mutter auf eure Kosten ihre Ersparnisse hinterzieht.

Ich habe Verständnis, wenn alte Menschen nach zwei Weltkriegen und einer Währungsreform Angst davor haben, ihre Ersparnisse zu verlieren. Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn eine Mutter sich nicht um ihre eigenen Kinder kümmert. Es tut mir leid, wenn ich diesen Fall falsch eingeschätzt haben sollte.

Zu Sache:

Anders als beim Kindesunterhalt gelten beim Erwachsenenunterhalt (und darum geht es hier) sehr viel höhere Hürden. Du unterliegst nicht der "verstärkten Erwerbsobliegenheit" (d.h. es gibt keine Verpflichtung etwa einen Nebenjob anzunehmen, um den Unterhalt bedienen zu können), es gelten viel höhere Freibeträge als beim Kindesunterhalt, der aktuelle Lebensstandard darf genausowenig angetastet werden wie die eigene Altervorsorge. Damit ist der Spielraum für Zahlungen schon mal deutlich eingeschränkt.

Wieso klärst du das eigentlich nicht ab? Das ist doch jetzt schon zig Mal empfohlen worden!

Mir scheint schon, dass hier die Emotionen den offen Blick für die Tatsachen verstellen. Ihr seid VIER Geschwister ... wieso geht ihr nicht zu einem Fachanwalt für Familienrecht, nehmt eure Gehaltsunterlagen mit ... und eine halbe Stunde später wisst ihr, welche Beträge hier überhaupt möglicherweise im Raum stehen! Dafür werden im Rahmen einer Erstberatung nur geringe Beträge fällig und ihr habt eine VERLÄSSLICHE Auskunft! Natürlich kann man dabei auch die Frage stellen, ob Aussicht besteht, eine Verwirkung des Unterhalts geltend zu machen. Obwohl m.E.die Chancen dafür sehr gering sein dürften. Aber fragen schadet ja nix.

Und danach wartet ihr einfach ab, ob überhaupt Forderungen gestellt werden.

Wenn dies der Fall sein sollte, dann könnt ihr euch entweder selber schlau machen und notfalls zur Wehr setzen oder dem Anwalt ein Mandat erteilen ... Und wenn wirklich Unterhalt zu leisten ist, dann kann man sich überlegen, wie man die zu leistenden Zahlungen "optimiert", etwa durch "Anpassung" der eigenen Altersvorsorge ...

So geht das Spiel.


-- Editiert von Marcus2009 am 01.04.2016 17:08

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die 1800 €, das ist das bereinigte Einkommen. Es kann also netto wesentlich mehr zur Verfügung stehen. Und vom überschiessenden Betrag (nach Bereinigung) ist nur die Hälfte für die Unterstützung der Mutter heranzuziehen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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