Inhalt nach Themen
Elternsein - Die Voraussetzungen der elterlichen Sorge - 1/7
29.11.2002   36205 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Was heißt gemeinsame elterliche Sorge?

Hat jemand die elterliche Sorge inne, so bestimmt er über alle Belange seines minderjährigen Kindes; insbesondere zählen hierzu Fragen der Gesundheit und Erziehung, des Bildungswegs, der Religion, des Aufenthalts, und des Vermögens. Haben beide Elternteile die Sorge inne, spricht man von gemeinsamer elterlicher Sorge, die in Einstimmigkeit hinsichtlich der Belange des Kindes ausgeübt werden soll.

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

Wollen Sie mehr wissen? Stellen Sie diesem Anwalt jetzt eine persönliche Direktanfrage oder eine Telefonberatung


Lesezeichen hinzufügen: