Zwei Brüder erben ein Zweifamilienhaus vom Vater zu je 1/2 , in dem einer der Brüder wohnt. Nach einigen hin und her will der nicht wohnende Bruder alle Schlüssel vom Haus (Keller, Boden, Treppenhaus und Wohnung des verstorbenen Vaters haben. Hat der nicht wohnende Bruder das Recht auf Herausgabe der Schlüssel des Hauses? Der wohnende Bruder wünscht nur den den Zugang/Besichtigung und Aufnahme der Erbes des Hauses beider Brüder. Was meint ihr in dieser Rechtslage?
Elternhaus und 2 Brüder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Weshalb sollte nur der dort wohnende Bruder einen Anspruch auf die Schlüssel zur Wohnung des Vaters haben?
...weil der dort der wohnende Bruder dort wohnt und der nicht wohnende Bruder alle Schlüssel vom Haus haben will. Auch für die Räume, die nicht zum Erbe gehören. Es kamen auch schon Drohungen, diese Räume gewaltsam zu öffnen. In einem Mietshaus hat ja der Wohnungsvermieter auch nicht die Schlüssel von der vermieteten Wohnung........ Durch so eine Gewaltandrohung möchte der dort wohnenden Brüder den Haustürschlüssel nicht herausgeben.
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Zitat:Es kamen auch schon Drohungen, diese Räume gewaltsam zu öffnen.
Das wäre Hausfriedensbruch.
Der Bruder hat einen Anspruch auf Zugang zum Haus und der Wohnung des verstorbenen Vaters.
Und er hat keinen Anspruch auf Zugang zur Wohnung des Bruders. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in so einem Fall.
Ein Besichtigungsrecht hätte der Bruder nach meiner Einschätzung jedoch.
Zitat:Es kamen auch schon Drohungen, diese Räume gewaltsam zu öffnen.
Das wäre verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
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