Elternhaus und 2 Brüder

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
inads
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternhaus und 2 Brüder

Zwei Brüder erben ein Zweifamilienhaus vom Vater zu je 1/2 , in dem einer der Brüder wohnt. Nach einigen hin und her will der nicht wohnende Bruder alle Schlüssel vom Haus (Keller, Boden, Treppenhaus und Wohnung des verstorbenen Vaters haben. Hat der nicht wohnende Bruder das Recht auf Herausgabe der Schlüssel des Hauses? Der wohnende Bruder wünscht nur den den Zugang/Besichtigung und Aufnahme der Erbes des Hauses beider Brüder. Was meint ihr in dieser Rechtslage?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Weshalb sollte nur der dort wohnende Bruder einen Anspruch auf die Schlüssel zur Wohnung des Vaters haben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
inads
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

...weil der dort der wohnende Bruder dort wohnt und der nicht wohnende Bruder alle Schlüssel vom Haus haben will. Auch für die Räume, die nicht zum Erbe gehören. Es kamen auch schon Drohungen, diese Räume gewaltsam zu öffnen. In einem Mietshaus hat ja der Wohnungsvermieter auch nicht die Schlüssel von der vermieteten Wohnung........ Durch so eine Gewaltandrohung möchte der dort wohnenden Brüder den Haustürschlüssel nicht herausgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Es kamen auch schon Drohungen, diese Räume gewaltsam zu öffnen.

Das wäre Hausfriedensbruch.

Der Bruder hat einen Anspruch auf Zugang zum Haus und der Wohnung des verstorbenen Vaters.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Und er hat keinen Anspruch auf Zugang zur Wohnung des Bruders. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in so einem Fall.

Ein Besichtigungsrecht hätte der Bruder nach meiner Einschätzung jedoch.

Zitat:
Es kamen auch schon Drohungen, diese Räume gewaltsam zu öffnen.


Das wäre verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen