Hallo!
Bei mir, bzw. uns stellt sihc folgende Frage. Wir erwarten im Juli Nachwuchs. Meine Frau bleibt dann zu Hause und bezieht Elterngeld.
Die ersten 2 Monate möchte ich ebenfalls zu Hause bleiben. Die Möglichkeit besteht ja grundsätzlich.
Ich befinde mich aber zur Zeit in einer beruflichen Fortbildung und habe jeden Monat einen 1-wöchigen Vollzeitlehrgang.
Jetzt unsere Frage: Ist es rechtlich möglich das man die Lehrgänge besucht trotz Elternzeit?
Frank
Elterngeld und Fortbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... 'rechtlich möglich' ist gut: an welches recht denkst du denn da?
mir fiele da als erstes vertragsrecht ein - für die fortbildung wird es doch einen vertrag geben. als zweites würde ich den fortbildungsleiter oder das f-institut fragen, wie die das sehen, dann auch den AG - aber was sollte der dagegen haben (es ist doch sein vortgeil, wenn du die fb außerhalb der az machst ..)
Grundsätzlich richtig. Nur was ist wenn ich auf dem Weg zum Lehrgang nen Unfall habe? Zählt ja dann sicher nicht als Arbeitsunfall da ich ja in der Elternzeit bin.
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... tja, diese frage fällt ganz sicher nicht in die rubrik arbeitsrecht. frag doch die gesetzliche unfallversicherung!
Ah ja, na dann vielen Dank für die freundliche Hilfe.
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