"Elterngeld" im 19. Jahrhundert?

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)
"Elterngeld" im 19. Jahrhundert?

Rechtsgeschichtliche Frage:
Bekam eine Tänzerin oder Sängerin Anfang des 19. Jahrhunderts ihr Gehalt während Schwangerschaft und Wochenbett durchbezahlt? Oder wurde sie nur in den Monaten bezahlt, in denen sie arbeitete?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vor über 200 Jahren gab es weder Elterngeld noch Mutterschaftsgeld, noch ein Sozialsystem überhaupt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vor über 200 Jahren gab es weder Elterngeld noch Mutterschaftsgeld, noch ein Sozialsystem überhaupt.

wirdwerden

Ich weiß. Deshalb habe ich ja "Elterngeld" in Anführungszeichen gesetzt. Ich weiß auch, dass erst zu Bismarcks Zeiten der erste Mutterschutz in Form von Arbeitsverbot für Wöchnerinnen eingeführt wurde. Usw.
Was ich wissen will: Wenn Madame X, Sängerin am Hoftheater, Jahresgehalt 1000 Gulden, im Jahr 1801 schwanger wurde und ein paar Monate ausfiel, bekam sie dann trotzdem ihr Gehalt durchbezahlt? Oder bekam sie nix, solange sie nicht sang?
Bitte nur antworten, wenn sich jemand wirklich auskennt. Dass heute alles besser ist als früher, wissen wir schon.

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#4
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ist die Frage ein Witz oder weisst du nur nicht, wann "Anfang des 19. Jahrhunderts" war?


Ich verstehe den Sinn deiner Rückfrage nicht. Siehe oben.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Woher sollen wir den Arbeitsvertrag von Madame X kennen? Es gab keine diesbezülichen Gesetze. Außerdem gab es nicht das deutsche Reich. Ob der Landesfürst irgendwas mit irgendjemandem vereinbart haben könnte, das wissen wir nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Tannenbaum):

Was ich wissen will: Wenn Madame X, Sängerin am Hoftheater, Jahresgehalt 1000 Gulden, im Jahr 1801 schwanger wurde und ein paar Monate ausfiel, bekam sie dann trotzdem ihr Gehalt durchbezahlt? Oder bekam sie nix, solange sie nicht sang?

Das wird Dir kein Mensch hier sagen können...

Erstens gab es 1801 noch keine genormten Arbeitsverträge und auch kein BGB und kein SGB und weder Arbeits- noch Sozialgerichtsbarkeit.

Zweitens kann hier niemand wissen, welche Abmachung eine unbekannte Madame X, Sängerin an einem unbekannten Hoftheater in einem unbekannten Land ("Deutschland" gab's damals noch nicht, und übrigens war 1801 überall Krieg in Europa...) mit dem Hofstaat des Königs, Kaisers, Prinzen etc. geschlossen hat.

Im Regelfall wäre es 1801 wohl ein böser Skandal gewesen, wenn eine unverheiratete Sängerin schwanger geworden wäre, zumal am Hof, und wenn sie verheiratet gewesen ist, dürfte sie in 999 von 1000 Fällen von ihrem Ehemann dazu verdonnert worden sein, erstmal mit dem Arbeiten aufzuhören und sich um den Nachwuchs zu kümmern.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Tannenbaum):


Im Regelfall wäre es 1801 wohl ein böser Skandal gewesen, wenn eine unverheiratete Sängerin schwanger geworden wäre, zumal am Hof, und wenn sie verheiratet gewesen ist, dürfte sie in 999 von 1000 Fällen von ihrem Ehemann dazu verdonnert worden sein, erstmal mit dem Arbeiten aufzuhören und sich um den Nachwuchs zu kümmern.


Das denkt man immer, weil ja die alten Zeiten ach so böse waren. Nein, ich mache gerade eine Recherche für ein Buch. Daher bin ich sehr tief eingestiegen. Es geht um das Hoftheater in München, also Kurfürstentum Bayern bzw. dann Königreich Bayern. Die Sängerinnen und Tänzerinnen bekamen ständig Kinder und arbeiteten trotzdem. Auch uneheliche Kinder kamen vor. Die Zeit war nicht so intolerant, wie uns die Linkspartei es heute weismachen will... Aber meine Eingangsfrage ist eben aus der Quellenlage bisher nicht zu klären.
Eine Rechtsnorm gab es wohl nicht - meine Hoffnung war, dass jemand hier sich mit Arbeitsrechtsgeschichte beschäftigt und vielleicht ähnliche historische Fälle kennt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120248 Beiträge, 39858x hilfreich)

Die Grundregel war zu der Zeit ganz einfach: nur wer gearbeitet hat, bekam Geld vom Arbeitgeber.


Wenn eine Frau geschwängert wurde und nicht mehr arbeitete, gab es also auch kein Geld.
Finanzielle Unterstützung gab es wenn dann vom Erzeuger, ob aber nur für die "Problemlösung".
Mildtätige Organisationen und Klöster haben mitunter dann auch die "gefallenen Mädchen" aufgenommen / versorgt.


Die Theater hatten meist noch "Förderer" / "Gönner" damit sie sich an den schönen Mädchen der Kultur erfreuen konnten.
Da gab es dann durchaus auch Geld wenn man nicht gearbeitet hatte, einfach um den Künstler dann auch am Theater zu halten.

Dann gab es auch noch "Förderer" / "Gönner" die nur eine bestimmte Person förderten und nicht ein bestimmtes Theater.

Oder die finanzielle Zuwendung flos direkt an den / die bevorzugte(n) Künstler(in).


Das waren aber alles individuelle Abmachnungen.
Vor allen gab es da aus diversen Gründen recht wenig schriftliches ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Grundregel war zu der Zeit ganz einfach: nur wer gearbeitet hat, bekam Geld vom Arbeitgeber.

Die Theater hatten meist noch "Förderer" / "Gönner" damit sie sich an den schönen Mädchen der Kultur erfreuen konnten.
Da gab es dann durchaus auch Geld wenn man nicht gearbeitet hatte, einfach um den Künstler dann auch am Theater zu halten.



Das ist möglich. Die Münchner Hoftheaterintendanz hatte jedoch vom Kurfürsten einen ziemlich hohen Etat. Da gibt es natürlich auch Gehaltslisten. Erhöhungen wurden oft nach persönlichem Ersuchen gewährt - oder auch nicht. Da eine prominente Sängerin oder Tänzerin einen hohen "Marktwert" hatte und Publikumsmagnet war, vermute ich, dass die Theaterintendanz für Schwangerschaft und Wochenbett eine Versorgung vorsah. Ist aber bloß eine Arbeitshypothese...

Arbeit am Theater war ja noch mehr als heute "projektweise"; es gab nicht jeden Tag Proben und Vorstellungen.

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