Eltern haften für ihre Kinder - aber nicht immer...
AFP VOM 6.9.2000 | Ratgeber - Deliktsrecht | 62768 Aufrufe Mehr zum Thema:Haftung, Kinder, Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht
Eltern haften für ihre Kinder - aber nicht immer.. .
"Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder." So steht es auf Schildern an zahlreichen Baustellen in Deutschland.
Jeder weiß aber, dass die Neugier der Kinder meistens stärker ist als alle Verbote. Die Baustelle wird zum Abenteuerspielplatz.
Dabei kann es leicht passieren, dass die Kleinen dort etwas beschädigen oder sogar selbst verletzt werden.
Den Verbotsschildern nach liegt die Haftung für die entstandenen Schäden in solchen Fällen bei den Eltern.
Ob aber die Eltern wirklich für jeden Schaden zur Kasse gebeten werden können, den die Kinder beim Spielen auf einer Baustelle angestellt haben, hängt im wesentlichen von zwei Faktoren ab:
- der Aufsichtspflicht der Eltern
- der Verkehrssicherungspflicht des Baustellenbetreibers
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Eltern haften für ihre Kinder - aber nicht immer...Seite 2: Die Aufsichtspflicht der ElternSeite 3: Die Verkehrssicherungspflicht des BaustellenbetreibersSeite 4: Die Verkehrssicherungspflicht - Was ist das?
Leserkommentare
von clautilde am 11.05.2012 05:48:36# 1Hallo, warum wird das in Schulen dann falsch gelehrt?`Auch in der Erwachsenenbildung, denn dort wird darauf hingewiesen, dass das Schild " Eltern hafte führ Ihre Kinder" falsch ist. Denn Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig. Ab 7 Jahren - 21 jahrne nur beschränkt Deliktsfähig ist.
Die Aufsichtspflicht wird nicht verletz, wenn man nicht 24 Std run dum die Uhr auf das Kind aupasst.


