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Elsässischer Angler gerät über Grenzlinie im Rhein

AFP VOM 29.1.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1268 Aufrufe
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Rhein

Deutsches Gericht verurteilt Mann zu 750 Euro wegen "Wilderei"

Ein Angelausflug auf dem Rhein ist einen Elsässer teuer zu stehen gekommen. Weil er mit seinem Boot rund zehn Meter über die Grenzlinie auf die deutsche Seite des Flusses gelangte, wurde er vom Amtsgericht Offenburg zu einer Geldsstrafe von 750 Euro verurteilt. Der 39-Jährige habe auf deutschem Territorium ohne Angelschein geangelt, heißt es in dem Strafbefehl, der AFP am Freitag vorlag. Er habe "mindestens fünf Fische" gefangen, damit sei der Straftatbestand der Wilderei erfüllt.

Die deutschen Behörden konfiszierten außerdem die drei Angelruten des Mannes, deren Wert dieser auf 600 Euro beziffert. Wie hoch die Kosten für das Gerichtsverfahren sind, weiß er noch nicht. Der Vorfall ereignete sich dem Urteil zufolge im November nahe der Gemeinde Neuried-Altenheim, rund 25 Kilometer südlich von Straßburg.

"Die Nationalität der fünf Fische wurde nicht festgestellt", witzelte die Leiterin der deutsch-französischen Beratungsstelle Euro-Info-Verbraucher, Martine Mérigeau. Sie regte nun einen grenzüberschreitenden Angelschein für den Rhein an. Dies könne eine Aufgabe für den im Herbst 2005 gegründeten Eurodistrikt zwischen Straßburg-Offenburg sein. Der grenzüberschreitende Kooperationsraum soll das tägliche Zusammenleben der Bürger im Grenzgebiet erleichtern.

29. Januar 2010 - 14.27 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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