Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Elsässischer Angler gerät im Rhein über Grenzlinie

AFP VOM 10.6.2010 | Nachrichten - International | 966 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Grenze

250 Euro Geldbuße für fünf kleine Barsche

Für einen Angelausflug auf dem Rhein muss ein Elsässer 250 Euro Strafe zahlen. Wie eine Justizsprecherin am Donnerstag in Offenburg mitteilte, war der Mann im Januar mit seinem Boot über die Grenzlinie auf die deutsche Rheinseite gelangt. Er wurde von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, die ihm sein Angelzeug wegnahm - und fünf Fische, die er gefangen hatte.

Weil er keinen deutschen Angelschein hatte, wurde gegen den Elsässer ein Verfahren wegen "Fischwilderei" eingeleitet. Er erhielt zunächst eine Geldstrafe von 750 Euro, gegen die er Einspruch einlegte. Schließlich einigten sich beide Seiten gütlich: Die Strafe wurde auf 250 Euro reduziert und der Elsässer bekommt seine Angelrute zurück.

"250 Euro plus Anwaltskosten für fünf kleine Barsche - das ist immer noch reichlich teuer", kommentierte der 40-Jährige. Er habe die Grenzlinie in der Mitte des Flusses versehentlich überquert und nicht gewusst, dass er sich bereits auf deutschem Territorium befand.

Der Fall war von der deutsch-französischen Beratungsstelle Euro-Info-Verbraucher in der badischen Grenzstadt Kehl publik gemacht worden. Deren Leiterin Martine Mérigeau regt nun einen grenzüberschreitenden Angelschein für den Rhein an. Dies könne eine Aufgabe für den im Herbst 2005 gegründeten Eurodistrikt zwischen Straßburg-Offenburg sein. Der grenzüberschreitende Kooperationsraum soll das tägliche Zusammenleben der Bürger auf beiden Seiten des Rheins erleichtern.

10. Juni 2010 - 15.04 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Bernhard Ratajczak
Schongau
Strafrecht, Internet und Computerrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?