ElitePartner darf nach Widerruf keine Kosten für Persönlichkeitsanalyse geltend machen

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Urteil LG Hamburg, 31.01.2012, Az 312 O 93/11

Die Firma EliteMedianet GmbH, Betreiberin der Portale ElitePartner und AcademicPartner musste durch das Urteil des LG Hamburg eine schwere Schlappe einstecken:

Die Praxis der EliteMedianet GmbH sah bisher so aus, dass die Kunden mit einem kostenlosen Testzugang zu einem Premium-Account gelockt wurden.

Bei Anmeldung zu diesem erstellte die EliteMedianet GmbH unverzüglich eine sog. Persönlichkeitsanalyse zum Preis von 99,- € und machte diese Kosten auch im Falle eines wirksamen Widerrufs nach §§ 312 ff BGB geltend.

Argument: Es handele sich hierbei um „kundenspezifische Leistungen", die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen seien.

Das LG Hamburg teilte diese Meinung nicht. Hier werde das verbraucherschützende Widerrufsrecht ausgehöhlt, in dem ein einheitlicher Vorgang (Testzugang incl. Persönlichkeitsanalyse) in zwei künstliche Einheiten aufgespalten werde.

Kommentar der Redaktion:

Dieses Urteil war schon lange fällig. Den Machenschaften der EliteMedianet GmbH und anderer schwarzer Schafe der Branche musste dringend Einhalt geboten werden.

Die Interessenten wurden hier mit einem kostenlosen Testzugang gelockt und dann hinterrücks mit einer Persönlichkeitsanalyse, die man im Übrigen nicht verweigern kann, überfallen.

Bleibt abzuwarten, wie die Branche hierauf reagieren wird und welche anderen Abzockmöglichkeiten die Anbieter nun finden werden.