Elf Arbeitsjahre mit 13 Verträgen: Jetzt soll der EuGH entscheiden
AFP VOM 17.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1533 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitsverträge
BAG legt Klage gegen Kettenbefristungen vor
Arbeitnehmer müssen sich möglicherweise bald nicht mehr mit immer wieder neu befristeten Arbeitsverträgen abspeisen lassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt fragte am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, ob solche Kettenbefristungen zulässig sein können. (Az: 7 AZR 443/09 (A)
Kettenbefristungen sind nach deutschem Recht eigentlich nur als Ausnahme zulässig, aber dennoch durchaus verbreitet. Der Arbeitgeber muss dabei für jede Befristung einen neuen Sondergrund geltend machen, etwa Schwangerschaft oder Erziehungsurlaub anderer Mitarbeiter.
In dem vom BAG zu entscheidenden Fall war die Klägerin über elf Jahre lang mit 13 befristeten Verträgen als Justizangestellte beim Amtsgericht Köln beschäftigt. Nach deutschem Recht war dies zulässig, weil die Justizverwaltung immer wieder Schwangerschaft, Elternzeit oder Sonderurlaub anderer Angestellter als Befristungsgrund nennen konnte. Vom EuGH will das BAG nun wissen, ob das europäische Recht eine Festeinstellung vorschreibt, wenn ganz offenkundig ein dauerhafter Vertretungsbedarf besteht.
17.11.2010 - 17:31 Uhr


