Mein Nachbar hat auf der grenze zu meinem Grundstück einen Elektrozaun gesetzt, um dahinter Pferde zu halten.
Das Grundstück befindet sich in allg. Wohngebiet, seines stellt eine Baulücke dar.
Kann mir irgend jemand Hinweise zu vorgeschriebenen Abständen für so was geben.(Die Pferde könne jetzt z.B. ungehindert meine Hecke anknabbern, und ich nicht mehr ohne große Vorsicht auf der Beifahrerseite meines Autos aussteigen.
Edmund kruse
Elektrozaun, Abstand zum grundstück
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Grundsätzlich sind Elektrozaunanlagen so zu errichten und betreiben, daß sie keine Gefahr für Menschen,
Tiere oder Sachen verursachen können.
Zum Teil haben die Gemeinden vorgeschrieben
wie Einfriedungen aussehen müssen/dürfen, entweder in Bebauungsplänen oder in anderen Satzungen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob für Ihr Grundstück/das Nachbargrundstück solche Vorschriften bestehen.
Außerdem gelten hier auch noch die Nachbargesetze der entsprechenden Länder.
Wenn das Pferd des Nachbarn Teile Ihres Gartens zerstört, ist der Besitzer eventuell schadenersatzpflichtig.
... und hoffentlich haben Sie mit Ihrer Hecke den nötigen Abstand zum Nachbargründstück eingehalten ...
mfG Puschka
Zuerst einmal hier im Forum lesen:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=39
Es ist zudem sehr fraglich ob auf einem Baugrundstück im Wohngebiet Tierhaltung
erlaubt ist.
Versuche Einblick in den Flächennutzungsplan zu bekommen.
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Also mein nachbar hat, wie ich heut bemerkt habe, auch einen elektrozaun aufgestellt um fremde katzen vom grundstück fern zu halten. Nun hat sich eine meiner katzen beim beschnuppern dieses zaunes natürlich einen schlag geholt. Meine Frage ist nun... Darf er ohne mein wissen einen solchen zaun überhaupt errichten ??? (Hierbei handelt es sich um eine gemeinschaftswiese)
mfg
cloud
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