Elektronisches Hausverbot & Hausfriedensbruch

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
MoBeMo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronisches Hausverbot & Hausfriedensbruch

Hey Leute,

zuerst mal zum Sagen bin ein absoluter Anfänger in Rechtssachen deshalb frag ich auch hier nach :)

Ich würde gerne wissen ob ein ausdrückliches Hausverbot Elektronisch z.b Teamspeak, Gameserver gültig ist?
Wenn ja muss es schriftlich oder reicht auch eine mündliche aussprechung?


Mit freundlichen Grüßen MoBeMo

-- Editier von MoBeMo am 08.12.2015 15:20

-- Editier von MoBeMo am 08.12.2015 15:27

-- Editier von MoBeMo am 08.12.2015 15:29

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ein sogen. "virtuelles Hausverbot" ist strafrechtlich irrelevant, da eine Umgehung schon begrifflich keinen Hausfriedensbruch i.S.d. StGB darstellt.

Man kann etwas vereinfachend sagen:
Ein Serverbetreiber kann grundsätzlich jederzeit ohne Grund ein solches aussprechen, hat aber keine rechtliche Handhabe, gehen Ignorierende vorzugehen (nur technische); umgekehrt besteht aber auch kein Rechtsanspruch auf Zugang durch den Nutzer.
War das "virtuelle Hausverbot" hingegen begründet (etwa wegen Störung des Betriebsablauf), dann kann auch ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden.

Zitat:
Wenn ja muss es schriftlich oder reicht auch eine mündliche aussprechung?


Letzteres könnte schwer beweisbar sein. Selbst wenn andere mitgehört haben, daß es ausgesprochen wurde, beweist das nicht, daß der "Empfänger" in dem Moment zugehört hat.

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