Elektronische Voranmeldungen

12. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wolfgang04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronische Voranmeldungen

Das Steueränderungsgesetz zwingt die Unternehmen die USt.- und LSt.-Voranmeldungen auf elektronischen Weg bei Finanzamt abzugeben. Es ist wieder ein Gesetz was typisch für das Haus Eichel ist, denn es wurde nicht zu Ende gedacht.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt im Gegensatz zur Lohnsteuer-Voranmeldung als Steuererklärung. Warum das so ist versteht hoffentlich Eichel. Steuererklärungen dürfen aber nur von Steuerberatern erstellt und abgegeben werden oder vom Steuerpflichtigen selber.

Neben Steuerberatern gibt es aber auch noch die sogenannten Buchführungshelfer. Wie sollen sich die Unternehmer verhalten, die sich eines solchen Helfers bedienen. Sitzt dieser z.B. in Luxenbourg, so kann er nach Europarecht die Erklärung erstellen, ist er aber im Inland tätig, darf er das nicht.

Mich würde die Meinung des Forum interessieren.



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"Wolfgang"

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