Habe vor ein paar Tagen Online eine Grafikkarte gekauft. Die Überschrift und auch das Bild passte zur Artikel. Der Preis war ca. 200 unter dem üblichen . Also Schnäppchen dachte ich☺
Wenn es nicht stimmen sollte kann der Shop ja einfach stornieren.
Also direkt nach Bestellungen per Sofortüberweisung bezahlt. Bekam auch eine Versandbestätigung.
In der Zwischenzeit stellte sich heraus das es eine falsche Überschrift und ein falsches Bild online gestellt wurde. Die Bilder wurden passen zur Schwesterngrafikkarte welche 200 günstiger ist. Also meinem Kaufpreis.
Mein Paket war schon auf dem Weg zu mir.
Aufgemacht. Drin war die Schwesterngrafikkarte, in der Rechnung welches dem Paket beilag und ich auch schon per Email erhielt stand das ursprünglich beworbene Produkt.
Kann ich nun auf Lieferung des ursprünglichen Artikel drängen bzw zur Erfüllung des Kaufvertrages?
Grüße
Elektronik Online Shop
6. November 2016
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Frage vom 6. November 2016 | 09:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronik Online Shop
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#1
Antwort vom 6. November 2016 | 11:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann ich nun auf Lieferung des ursprünglichen Artikel drängen bzw zur Erfüllung des Kaufvertrages? :
Ja, kann man.
Man müsste nur vorher überlegen, wie genau man das
ZitatAufgemacht. Drin war die Schwesterngrafikkarte, :
beweisen will?
Und der Shop könnte natürlich den Kaufvertrag noch anfechten.
#2
Antwort vom 6. November 2016 | 11:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Verpackung wie auch der Inhalt entsprach der kleineren Grafikkarte. Hab sie natürlich hier unangetastet liegen.
Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. November 2016 | 12:13
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatIn der Zwischenzeit stellte sich heraus das es eine falsche Überschrift und ein falsches Bild online gestellt wurde. Die Bilder wurden passen zur Schwesterngrafikkarte welche 200 günstiger ist. Also meinem Kaufpreis. :
Hast du das selbst festgestellt oder eine entsprechende Mitteilung vom Shop erhalten? Haben die das mittlerweile ausgebessert?
Bzw. wenn die "falschen" Bilder zur eigentlich richtigen Grafikkarte passen, war ja nur die Überschrift verkehrt. Gab es eine Artikelbeschreibung und war die auch verkehrt oder hätte sie tatsächlich zur günstigeren Karte gepasst? Dann stünden meiner Meinung nach die Chancen für den Shop auf eine Anfechtung ziemlich gut.
Ansonsten würde ich sagen, der Fall hier ist diesem sehr ähnlich, und würde daher wie dort beschrieben vorgehen:
http://www.123recht.net/fehlerhafte-Artikelbeschreibung-in-Onlineshop-__f305318.html
#4
Antwort vom 6. November 2016 | 12:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Shop hat das mittlerweile richtig gemacht. Aber keine Mitteilung an die Käufer geschickt.
Die Bilder und die Überschrift passten zueinander. Über die technischen Details hab ich mich erst nach dem Kauf informiert.
Die Details sind die der kleinen Karte.
Grüße
#5
Antwort vom 6. November 2016 | 13:33
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
OK. Zuerst hat sich das so gelesen, als würden die Bilder zur günstigeren Karte passen und nicht zu der von dir gewünschten, "besseren" Karte.
Ich würde jetzt so wie in dem verlinkten Fall vorgehen.
Und jetzt?
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