Elektroinstallation Kleingewerbe

18. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)
Elektroinstallation Kleingewerbe

Erstmal ein Hallo in die Runde

Ich bin ganz neu hier und habe folgende Frage:

Ich möchte ein Kleingewerbe als Hausmeisterservice anmelden.

Nun habe ich gelesen das man mit einer mind. 6 Jährigen Berufserfahrung auch ohne Meisterbrief kleinere Elektroinstallationsarbeiten ausführen darf.

Das habe ich bisher auch über meine jetzige Firma gemacht.

Könnt ihr mir da weiter helfen oder einen entsprechenden Link aufzeigen?

Des weiteren hätte ich gerne gewusst kann ich das bei der Gewerbeanmeldung angeben und darf ich damit werben?

Vielen Dank im Voraus


Gruß
bennyberni

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-- Editiert von Moderator am 18.05.2014 18:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Grundsätzlich darf jeder - auch der elektroteschnich völlig Ungebildete - Elektroinstallationsarbeiten jedweder Art vornehmen.

Der Knackpunkt liegt aber darin, das VOR Inbetriebnahme die Elektroinstallation durch entsprechend befähigte Person abgenommen werden muss.


Unter welchen Bedingungen Du welche Elektroinstallationsarbeiten selbst in Betrieb nehmen darfst, erklärt Dir die HWK.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Harry van Sell

Danke für die schnelle Antwort , ich hatte leider keine Zeit vorher zu antworten.
Ja ich sehe das ja auch so aber ich lese immer wieder gegenteiliges siehe zB. hier
HWK

Denke ich werde mal die IHK anschreiben.
Ich schau mir mal den von dir genannten Paragraphen an.

Gruß
bennyberni


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber ich lese immer wieder gegenteiliges siehe zB. hier <hr size=1 noshade>

Da würde ich als Quelle nicht das Geschreibsel eines Konkurenten nehmen, sondern zuverlässige Quellen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo

Nochmals einen Nachtrag zu diesem Thema.

Ich wurde von der IHK zur Handwerkskammer verwiesen.
Dort hatte ich den Zuständigen am Telefon und habe ihm den Fall geschildert.Nach dessen Aussage dürfte ich noch nicht mal einen Schlitz in die Wand hauen da dieses einer Planung durch einen Elektromeister bedarf....ist das nicht lächerlich?
Das gibt es in der ganzen EU nur in Deutschland, die lachen sich über unsere Gesetze kaputt und führen ohne Einschränkung hier alle Arbeiten aus.
Das ganze lamentieren führte zu nichts.
Ich habe daraufhin ein neues Gewerbe angemeldet und zwar: Kabelverleger im Hochbau, damit ist das Abgedeckt was ich ausführen wollte.
Allerdings musste ich mich in der Handwerkskammer eintragen lassen und das kostet ca 130€ im Jahr.....es geht im Prinzip nicht um die Sache sondern nur ums abkassieren.

Gruß
bennyberni

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3x Hilfreiche Antwort

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