Elektrogrill auf dem Balkon
Ich zog vor zwei Monaten in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein, zu der auch ein großer Balkon gehört, was ich bei der vorherigen Wohnung nicht hatte.
An schönen Tagen grillte ich insgesamt fünf bis zehn mal mit meinem Elektrotischgrill auf dem Balkon Steaks für mich und meine Frau.
Vor wenigen Tagen, als ich das letzte Mal grillte, kam mein Nachbar von oben zu mir und verlangte von mir mit Hinweis auf die Hausordnung, dass ich das Grillen in Zukunft unterließe.
Ein Blick in die Hausordnung bestätigte mir das Grillverbot auf dem Balkon, um Belästigungen der Nachbarn zu vermeiden.
Natürlich möchte ich meine Nachbarn nicht ärgern, sondern mit ihnen in Frieden leben, ich möchte aber auch meine Wohnung adäquat nutzen können und der Balkon gehört zur Wohnung.
Selbstverständlich würde ich es meinen Nachbarn nicht zumuten, stundenlang den Qualm eines Holzkohlegrills zu ertragen. Aber das Grillen auf einem Elektrogrillerzeugt außer dem Essensgeruch keine Geruchsbelästigungen, die zudem noch auf die 15 bis 20 Minuten Zubereitungszeit beschränkt sind. Würde ich die Steaks in der Pfanne zubereiten, würde durch das verbrennende Öl noch eine größere Geruchsbelästigung ergeben, die dann durch die geöffneten Fenster auch zu den Nachbarn ziehen würde, was ja wie alle anderen Gerüche durch normale Essenszubereitung hinzunehmen ist.
Deshalb würde es mich interessieren, wie sich das Grillen definiert, also ob Essenszubereitung mit dem Elektrogrill als Grillen im Sinne des Grillverbots zu interpretieren ist.
In meiner alten Wohnung grillte ich mit dem Elektrotischgrill in meiner Küche und ließ das Fenster offen, wie ich es auch getan hätte, wenn ich die Steaks in der Pfanne gebraten hätte. Dagegen kann niemand etwas einwenden, wenn ich das richtig sehe.
Wenn ich nun den Tischgrill noch im Wohnzimmer auf dem Servierwagen an die geöffnete Balkontür zum Grillen stelle, handelt es sich ja nicht um Grillen auf dem Balkon. Wie ist das dann im Hinblick auf das Balkongrillverbot rechtlich zu würdigen? Kann sich ein Nachbar über solch eine Vorgehensweise beschweren?
Wie gesagt, ich möchte meine Nachbarn nicht ärgern, sondern nur wissen, was ich darf und was nicht.
von passarinho am 06.09.2005 15:53
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>Elektrogrill auf dem Balkon
Das kann über die Hausordnung geregelt werden und wenn dort ein Grillverbot steht ist dieses gültig.
Hier ein paar Urteile zum Thema:
Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf
5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart
10 T 359/96).
Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn
6 C 545/96).
Quelle: www.mieturteile.de
von Dreamer66 am 06.09.2005 16:58
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>Elektrogrill auf dem Balkon
Ist eigentlich eine Absprache unter Nachbarn. In meinem Mietvertrag steht es eigentlich auch, dass ich nicht grillen darf. Unser Nachbar (Balkon an Balkon) grillt selber regelmässig. Und ihn stört es auch nicht, wenn wir selber grillen.
Bezüglich des Kochens am offnen Fenster. Die Nachbarn müssen es bis zu einem gewissen Grad dulden, da es nicht vermeidbar ist, dass Gerüche entstehen.
Rein rechtlich gesehen könntest Du an der Tür IN der Wohnung grillen, aber Du kannst davon ausgehen, dass das der Nachbar als Provukation sehen würde.
Die Idee von Sunbee1 mit der Einladung ist nicht verkehrt. Aber bitte nicht gleich an diesem Tag grillen und fragen: Haben Sie was dagegen, wenn wir grillen?
von Teddyknuddel am 07.09.2005 14:09
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>Elektrogrill auf dem Balkon
Drinnen grillen mit dem Elektrogrill????Aber sonst geht noch alles...
Also, aufgrund deiner Beschreibung ist die Hausordnung gültig!
Wenn du schilderst "An schönen Tagen grillte ich insgesamt fünf bis zehn mal" würde ich mal ganz vorsichtig behaupten das ich deinem Nachbarn nur beipflichten kann...
Denn nicht jeder mag sich den GeruchFleisch an seinem Nervus olfactorius vorbeiziehen.
UNd selbst wenn die HO es nicht verbieten würde....Hallo auch ein E-Grill macht mächtig Dampf...besonderns wenn`s ein billiger ist an dem das Fett schön auf die Heizschlinge tropfen kann!!!!
Also mal lieber das Ding in den Kellerraum und in der Pfanne bruzzeln!!!
von Kapitän Haddock am 08.09.2005 14:14
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