Einzug der Schwiegermutter

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
ossi2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug der Schwiegermutter

Hallo, vielleicht hat ja jemand eine Idee wie ich mit der für mich schwierigen Situation umgehen soll.
Vor zwei Jahren habe ich von meinem Sohn und meinem Exmann ein Haus abgekauft. Es ist ein zwei Familienhaus und da mein Sohn das Haus finanzell nicht stemmen konnte und mein Ex nicht eingesehen hat, meinem Sohn der Vater wurde und dringend eine Wohnung brauchte keine Wohnung frei machen wollte , kam es dazu das ich das Haus meinem Exmann abgekauft habe und meinem Sohn gegen ein Lebenslanges Wohnrecht (wegen Steuer). Sowei so gut. Mein Sohn wohnt in einer Wohnung mit seiner kleinen Familie und zahlt sehr unregelmäßig seinen Anteil an den Verbrauchskosten ( was ja auch Notariell geregelt war, womit ich aber leben kommte, da ich für eine junge Familie verständnis habe). Nun kam vor 5 Monaten die Schwiegermutter zu besuch und ist seit dem nicht mehr abgereist. Die Nebenkosten zahle ich jetzt auch noch, die eine Person verursacht und es ist seitens meiner Schwiegertochter kein einsehen das ihr Mutter wieder abfährt. Ich wurde weder gefragt sondern von Anfang an nur angelogen das Sie im Moment keine Bleibe hat da sie sich von Ihrem Partner getrennt hat.
Fehlanzeige immer nur Lügen sie würde bald wieder wegfahren, Nun ist die Sache eskaliert da ich nicht bereit bin noch länger für diese Dame an Nebenkosten aufzukommem und habe sie zum wiederholten mal aufgefordert endlich ab zu reisen, da sie ja auch noch mehr Verwandschaft hat (z.B. ihre Mutter ). Hatte heute richtig Krach mit allen, mein Sohn hat keinen A... in der Hose, da meine Schwiegertochter ihr zweites Kind erwartet und damit droht auch ihre Koffer zu packen wenn Ihre Mutter gehen muss.
Kann ich rechtlich gar nichts unternehmen? Das Haus sollte meine Altersvorsorge sein, damit ich im Alter nicht irgendwo bei fremden Leuten in einer Mietwohnung sitze sondern eine Wohnung habe wo die Familie im Haus wohnt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Gegen die Schwiegermutter werden sie nichts tun können, soweit reichen ihre Rechte nicht. Aber Sie können sich darauf beschränken, strikt zu zahlen, was Sie zahlen müssen und keinen Penny mehr. Dann müssen die anderen eben schauen wie sie langs kommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass Ossi selbst Vertragspartnerin der Versorger etc. ist.

Wie wurde das mit der anteiligen Übernahme der Verbrauchskosten denn im notariellen Vertrag geregelt bzw. steht dort nicht evtl. etwas für den Fall des Verzuges? Sollte Dir die entsprechende Passage nicht recht verständlich sein, ´mal beim Notar nachfragen.

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#3
 Von 
ossi2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, im Vertrag steht dass die Verbrauchskosten bzw. Umlagen für die Wohnung von meinem Sohn getragen werden.
Ich selber wohne nicht dort, im gleichen Haus ist noch eine Wohnung vermietet. Nein dort ist auch nicht für den Fall des Verzugs im Vertrag geregelt, wäre auch meine kleinste Sorge, da ich die junge Familie gerne unterstütz habe. Für mich ist viel schlimmer das diese Frau sich dort fest gesetzt hat und den Verbrauch nach oben treibt ohne ein schlechtes Gewissen zu haben dass ich die Kosten vielleicht im kommenden Jahr bei der neu Festsetzung der Gemeinde nicht mehr zahlen kann und ich wohl keine rechtliche Grundlage habe diese Frau wieder los zu werden.
Die kapieren nicht dass sie mich evtl. um Haus und Hof bringen.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ossi2011):
Für mich ist viel schlimmer das diese Frau sich dort fest gesetzt hat und den Verbrauch nach oben treibt ohne ein schlechtes Gewissen zu haben dass ich die Kosten vielleicht im kommenden Jahr bei der neu Festsetzung der Gemeinde nicht mehr zahlen kann und ich wohl keine rechtliche Grundlage habe diese Frau wieder los zu werden.

Nun auch wenn er hart klingt, da hilft nur ein Anwalt und man fordert die notariell fest gelegten Kosten ein.

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#5
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Zumindest eine Erstberatung dürfte nicht schaden.

Die familäre Konstellation ist aber auch nicht außer Acht zu lassen. Rauswerfen wird der Sohn die Schwiegermutter wohl eher nicht. Verhärten sich die Fronten, ist zudem damit zu rechnen, dass O. ihre Enkel nicht mehr zu Gesicht bekommt.

Ob die sich untereinander in die Haare bekommen könnten, wenn das zweite Kind da ist? Vermutlich unwahrscheinlich...

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ich wüsste nicht, was es den Vermieter angeht, wen sein Mieter zu Besuch hat.

Selbst einen Zuzug der (Schwieger-)mutter kann der Vermieter nicht verhindern. Er wäre nur Anzeigepflichtig.

Die Festsetzung der Nebenkosten durch die Gemeinde ist unabhängig von der Anzahl der Mieter.

Und einen Mieter, der nicht regelmäßig zahlt, den mahnt man ab und schmeißt ihn dann raus.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht.

Die bisher von Ihnen übernommenen Kosten gehen eigentlich alle zu Lasten des Sohnes, bzw. der "jungen Familie".
Was passiert denn, wenn Sie diese Kosten, die notariell festgehalten eh die junge Familie tragen muss, nicht mehr zahlen?

Dann hat die junge Familie eben Schulden, und wenn die Sperrandrohungen für Gas/Strom/Wasser etc. kommen, bemerken die Damen und Herren eventuell, dass da nun etwas anders läuft als bisher.

Aber IHR Haus ist davon doch nicht betroffen....

Zitat (von ossi2011):
Die kapieren nicht dass sie mich evtl. um Haus und Hof bringen.


Das tun Sie aktuell selbst, indem Sie Ihr Geld quasi für nichts zum Fenster raus werfen.

-- Editiert von spatenklopper am 18.09.2017 15:21

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Mir scheint, dass der Vater sehr weise gehandelt hat und den Sohn und dessen Frau wohl besser einschätzen konnte.
Entweder zum Anwalt und die Nebenkosten einfordern oder sich beim Anwalt beraten lassen, ob man das ganze rückgängig machen kann oder die Hütte verkaufen und sich nochmal was günstiges suchen, nur für sich ;-)

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