Guten Tag,
ich bin momentan ziemlich verzweifelt, bin gerade auf der Suche nach einer Lösung, hoffe sehr dass ihr mir hier helfen könnt.
Und zwar: wir sind zu vier: meine Lebensgefährtin, ihr Sohn aus der früheren Beziehung (15), unsere Tochter (7) und ich.
Wir bewohnen momentan eine Wohnung mit 90 qm Wohnfläche. Die Wohnung hat drei Zimmer, wobei das eine Zimmer ist mit Kochbereich zusammen, ist also nicht fürs Schlafen geeignet. Die beiden Kinder bewohnen das eine Zimmer zusammen. Nun ist es soweit dass jedes Kind ein eigenes Zimmer braucht, vor allem weil sie ja ein Mädchen und ein Junge sind. Aus diesem Grund will ich das jetzige Zimmer der Kinder durch eine Gipskartonplatten-Wand teilen. Diese Wand würde ich wohl selbst bauen.
Da wir leider keine besonders gute Beziehung zum Vermieter haben, ist es wohl schwierig, seine Zustimmung für die Wand einzuholen. Ich möchte deshalb fragen ob es irgendwie möglich, selbst durch Klage, die Wand ohne seine Zustimmung einzuziehen? Fakt ist dass es ratsam ist, den Kindern aus pädagogischen Gründen zwei Zimmer zu geben, wenn möglich ist.
Wie ist eure Meinung dazu? gibt es so einen ähnlichen Vorfall oder wird dies irgendwo im Gesetz festgelegt?
Bitte helft uns, da wir momentan echt nicht weiter kommen.
Ich danke euch im Voraus
Viele Grüße
Einziehen einer Stellwand ohne Zustimmung des Vermieters möglich?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn diese Trennwand bei Mietende problemlos und ohne Schäden zu hinterlassen wieder abgebaut werden kann ist keine Genehmigung des VM nötig.
Meine ganz persönliche Meinung ist aber den Vermieter um Zustimmung zu bitten.
Hier ein paar Infos zum Thema:
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/201-einrichtungen-an-und-umbauten-in-der-mietwohnung.html
ZitatWenn diese Trennwand bei Mietende problemlos und ohne Schäden zu hinterlassen wieder abgebaut werden kann ist keine Genehmigung des VM nötig. :
Meine ganz persönliche Meinung ist aber den Vermieter um Zustimmung zu bitten.
Hier ein paar Infos zum Thema:
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/201-einrichtungen-an-und-umbauten-in-der-mietwohnung.html
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe den Artikel gelesen. Für mich würde die Stellwand, laut dem Artikel, unter bauliche Veränderungen fallen. Somit ist dies ohne die Zustimmung vom Vermieter nicht möglich. Oder habe ich an der Stelle falsch verstanden?
Zitat: "An- und Umbauten dagegen stellen bauliche Veränderungen dar. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie das Wesen der Wohnung selbst verändern und schwer wieder zu beseitigen sind. Beispiele hierfür sind die Errichtung von neuen Wänden, die Verfliesung von Wänden oder Böden oder Mauerdurchbrüche."
Eine kleine Frage habe ich dazu: kann der Vermieter mir das Leben schwer machen, selbst wenn ich die Stellwand ohne seine Zustimmung einziehen darf? Beispielsweise dass er sowas nur akzeptiert, wenn die Stellwand von professionellen Handwerkern, nicht von mir, erstellt wird? Oder nur mit Leistung von Architekt...?
Leider muss ich mich gegen sowas absichern da ich davon ausgehe dass der Vermieter von vorne Nein zu der Stellwand sagen wird.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus
Viele Grüße
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Ich würde mal 2 Beipiele nennen:
1. Im Zimmer ist einfach nur ein günstiger Teppichboden vom Mieter selbst verlegt -> man kann die Wand ohne große Schäden einziehen
2. Im Zimmer befindet sich hochwertiger Parkettboden vom Vermieter bezahlt -> der würde sicherlich nicht unerheblich Schaden nehmen, daher darf eher keine Wadn eingezogen werden.
ZitatFür mich würde die Stellwand, laut dem Artikel, unter bauliche Veränderungen fallen. Somit ist dies ohne die Zustimmung vom Vermieter nicht möglich. :
Vor allem wenn der Boden wie im Post vorher vom Vermieter ist.
ZitatLeider muss ich mich gegen sowas absichern da ich davon ausgehe dass der Vermieter von vorne Nein zu der Stellwand sagen wird. :
Warum tut es dann nicht ein Raumteiler, welcher ohne bauliche Veränderung auskommt?
Bei der Annahme das es sich um MFH handel und dazu nicht in den unteren Stockwerken, müsste auch der Brandschutz mit beachtet werden, was für den Heimwerker als Laie eh nicht zu bewerkstelligen ist.
So gesehen müsste damit ein Brandschutzgutacher den geplanten Umbau erst mal absegnen.
Insgesamt ist nicht nur das Mietrecht zu beachten, sondern eben im Falle das es mehrere Eigentümer sind die WEG Verträge und natürlich die Bauauflagen inkl des Brandschutz.
Im Mietvertrag steht: "Bauliche Veränderungen, Um- und Einbauten, Insbesondere Änderungen der Installation, Anbringungen von Außenjalousien, Markisen und Blumenbrettern sowie Errichtung und Änderung von Feuerstätten nebst Ofenrohren dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor eingewilligt hat...".
Wäre dann das Einziehen einer Stellwand auch eine bauliche Veränderung im Sinne des Mietvertrages?
Eure Meinungen würden mir sehr viel weiter helfen, um den richtigen Weg herauszufinden.
Danke!
ZitatWäre dann das Einziehen einer Stellwand auch eine bauliche Veränderung im Sinne des Mietvertrages? :
Eine Stellwand ist keine bauliche Veränderung, denn die kann man ja jederzeit wie eine Couch oder ein Regal verschieben.
Zitatdass sie das Wesen der Wohnung selbst verändern und schwer wieder zu beseitigen sind. :
Die Gipskartonwand verändert zweifelsohne das Wesen der Wohnung (was aber auch Stellwand und Möbel machen).
Laut Definition des Vermieters steht und fällt das ganze mit "schwer wieder zu beseitigen". Die Frage wäre also, wie schnell und einfach wäre die Wand wieder entfernbar?
Dazu müsste man dann noch das
ZitatIm Zimmer befindet sich hochwertiger Parkettboden vom Vermieter bezahlt -> der würde sicherlich nicht unerheblich Schaden nehmen, daher darf eher keine Wadn eingezogen werden. :
berücksichtigen, kann die Wand ihen Schäden am Bodenbelag des Vermieters errichtet werden?
Wobei da Art und Alter des Bodenbelags auch eine Rolle spielen.
Damit hier nicht die Begriffe durcheinander gehen:
Eine Stellwand ist eine Wand, die man einfach aufstellen kann und jederzeit auch verschieben kann. Für eine Stellwand benötigt man keine Erlaubnis des Vermieters.
Eine Gipskartonplatten-Wand ist dagegen keine Stellwand, da sie fest mit dem Mauerwerk, sowie dem Fußboden und der Decke verbunden wird. Da das dann eine bauliche Veränderung ist, ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung besteht nicht.
Es gibt übrigens Stellwände, die deckenhoch sind und die ihre Stabilität dadurch bekommen, dass die Pfosten zwischen Fußboden und Decke geklemmt werden. Solche Systeme sind allerdings vergleichsweise teuer.
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