Einzelunternehmen: zusätzliche Steuer-ID

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)
Einzelunternehmen: zusätzliche Steuer-ID

Liebe Steuer und Gründungsexperten,
ich möchte nebenberuflich ein Gewerbe anmelden und werde es als Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter betreiben. Muss ich beim Finanzamt nach oder vor ? Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Steuer-ID beantragen oder reicht die persönliche Steuer-ID (vermutlich Kleinunternehmenr) ?

In der Steuererklärung könnte ich durch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine Trennung der Einnahmen dokumentieren.

Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Mit der Gewerbeanmeldung wurd auch das Finanzamtinfotmiert, das dann einen Fragebogen zusendet.
Im Nebenerwerbe kam man problemlos die gleiche Steuernummer verwenden.


Sofern man jedoch eine Umsatzsteuer ID haben möchte, muss man die extra beantragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Nebenerwerbe kam man problemlos die gleiche Steuernummer verwenden.


Das Finanzamt erteilt eine weitere Steuernummer für den Betrieb.

Wenn an auf den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung nicht warten will - die Steuernummer bekommt man nämlich erst nach Rücksendung dieses Bogens mitgeteilt - kann man auch selbst Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen. An der Beantwortung des Fragebogens führt allerdings kein Weg vorbei.

1x Hilfreiche Antwort

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