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Einzelunternehmen: Fantasie-Firmenname erlaubt?

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Einzelunternehmen: Fantasie-Firmenname erlaubt?

Hallo!

Ich bin Schüler (18) und möchte ein Gewerbe für die Tätigkeit Webdesign anmelden.

Meine Frage
Darf ich eigentlich einen Firmennamen, z.B. sinnlos-design verwenden?
"Inh.: Mein Name" würde immer dabei stehen.

Dazu habe ich viel widersprüchliches gelesen. Laut IHK München ist dies nur bei einem Eintrag ins Handelsregister möglich. Ansonsten verboten.

Laut IHK Rhein-Neckar ist ein Fantasiename, also z.B. sinnlos-design zulässig, wenn mein voller Name immer dabei steht und der Firmenname "nicht firmenmäßig gebraucht" wird.

Kann mir jemand erklären, was "nicht firmenmäßig" bedeuten soll???

Weiß jemand die genaue Rechtslage?

Vielen Dank für Antworten!


von jean01 am 07.11.2004 23:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Einzelunternehmen: Fantasie-Firmenname erlaubt?
Als Einzelunternehmer darf deine Firmenbezeichnung nur aus deinem Namen bestehen. D.h. du darfst keine Firmenbezeichnung, wie "Powerdesign" benutzen, selbst wenn Inh. xxxxxx druntersteht.

Viele Firmen geben sich tortzdem eine Firmenbezeichnung und dadrunter geben sie ihren Namen an. Ist zwar rechtlich nicht einwandfrei aber wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß
sabi70


von sabi70 am 08.11.2004 09:31
Status: Philosoph (676 Beiträge)
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>Einzelunternehmen: Fantasie-Firmenname erlaubt?
Es macht tatsächlich fast jeder. Du könntest aber anstatt

[nicht "legal"]
Firma POWERDESIGN
Petra Müller
Hauptstr. 1

Fa. Petra Müller
POWERDESIGN
Hauptstr. 1

nehmen, was dann eine Art beschreibender Zusatz wäre.

Wie Fa. Hans Wurst Stahlbau & WC-Reinigung.



von Snuggles am 18.11.2004 14:21
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
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>Einzelunternehmen: Fantasie-Firmenname erlaubt?
Hallo,

2 Fragen zu Firmennamen/Fantasienamen bei Einzelunternehmen:

1. kann ein und derselbe Einzelunternehmer verschiedene beschreibende Zusätze im Schriftverkehr (Geschäftsbriefen) verwenden wie z.B.

* Peter Müller Powerdesign (für engl. Korrespondenz) und
* Peter Müller Kraftentwürfe (für dt. Korrespondenz)

2. kann derselbe Unternehmer für eine andere Tätigkeit, die er ebenfalls selbständig / freiberufl. ausübt, eine weitere Bezeichnung verwenden wie z.B.

* Peter Müller Verlag (für alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Verlegung eines Buches über Grafikdesign)

Falls 2. nicht erlaubt ist, muss er dann alle Verlagstätigkeiten auch über die 1. Bezeichnung durchführen oder muss er (obwohl die Verlagstätigkeit eine einmalige/nicht regelmäßige Tätigkeit ist) einen Zusatz wie z.B. "Peter Müller Design und Verlag" tragen?

Danke & Grüße
LE



von LegalEagle am 11.02.2008 12:16
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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