Einzelunternehmen: Fantasie-Firmenname erlaubt?
Hallo!
Ich bin Schüler (18) und möchte ein Gewerbe für die Tätigkeit Webdesign anmelden.
Meine Frage
Darf ich eigentlich einen Firmennamen, z.B. sinnlos-design verwenden?
"Inh.: Mein Name" würde immer dabei stehen.
Dazu habe ich viel widersprüchliches gelesen. Laut IHK München ist dies nur bei einem Eintrag ins Handelsregister möglich. Ansonsten verboten.
Laut IHK Rhein-Neckar ist ein Fantasiename, also z.B. sinnlos-design zulässig, wenn mein voller Name immer dabei steht und der Firmenname "nicht firmenmäßig gebraucht" wird.
Kann mir jemand erklären, was "nicht firmenmäßig" bedeuten soll???
Weiß jemand die genaue Rechtslage?
Vielen Dank für Antworten!
von jean01 am 07.11.2004 23:30
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