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Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe

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Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe

Guten Tag Community,

ich habe eine Frage zum Markenrecht.
Und zwar werde ich beantragen, meinen Phantasienamen, den es laut Recherche noch nicht gibt als Wort-Marke anzumelden beim DPMA.

Nun aber eine Frage, stellen wir uns folgende Situation vor:

Ich beantrage beim DPMA nationalen Schutz für 3 NIZZA-Klassen.
Wenige Tage später kommt zum Beispiel ein Italiener auf die Idee (lange bevor meine Eintragung durch ist), den selben Begriff national bei mindestens 1 identischen NIZZA-Klasse beim italienischen Markenamt anzumelden.

Da könnte es ja sogar sein, dass es in Italien mal schneller geht und er früher seine Anmeldung durch hat, aber ich habe den Antrag früher gestellt.

Kann er mich dann Abmahnen? Kann ich ihn nachher Abmahnen (nehmen wir an ich habe den Antrag beim DPMA 5 Tage früher eingereicht) oder hat einfach jeder auf seinem Terretorium (ich Deutschland, er Italien) danach die selbe Marke eingetragen, keiner darf eine Gemeinschaftsmarke anmelden (würde ja abgelehnt vom jeweiligen anderen Land) und jeder nutzt as selbe Wort um seine Produkte zu kennzeichnen.

Wäre froh wenn mich da jemand ein bisschen aufklären könnte.

Es kann sogar so sein, dass die Person in Italien den Phantasienamen schon länger im Geschäftsleben (allerdings ohne Eintragung) nutzt und damit bereits jetzt seine Produkte damit beschriftet.

Kann ich ihn dann eventuell wenn ich meine Marke durch habe dazu bringen, dass er das zukünftig zu unterlassen hat und eventuell Produkte die bereits beschriftet wurden zu vernichten?


Schon mal vielen Dank für die Antwort.

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von guest-12309.12.2010 11:34:28 am 04.09.2010 10:40
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 04.09.2010 13:30
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
>Wer früher als du da war darf den Namen behalten.

Das scheint der hier anders zu sehen, hab das gerade gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachtr%C3%A4gliche-Markenanmeldung-des-Hauptteiles-des-Namens-meiner-Firma-durch-Dritten-__f114362.html

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von guest-12309.12.2010 11:34:28 am 04.09.2010 13:33
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
Ich zittiere aus dem Beitrag:

"Der Andere kann sich den von Ihnen verwendeten Fantasienamen als Wort-Marke schützen lassen. Sodann hätte er auch das Recht, Ihnen die Verwendung zu untersagen. Dann müssten Sie entsprechende Schritte einleiten, um diesem Anspruch gerecht zu werden. "

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von guest-12309.12.2010 11:34:28 am 04.09.2010 13:35
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
Hier bei dem Zitat wirds noch eindeutiger.

Wie gesagt ich zittiere nur aus dieser URL (http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachtr%C3%A4gliche-Markenanmeldung-des-Hauptteiles-des-Namens-meiner-Firma-durch-Dritten-__f114362.html) und mache mir diese Schriftstücke hier keinesfalls zu Eigen:

"- Heißt das, dass jemand, der nachträglich eine Wortmarke eintragen lässt, Anspruch darauf hat, nachdem diese durch ist, dass jemand den Firmennamen und Domainnamen ändert, obwohl dieser jemand bereits seit Jahren diese Bezeichnung für die Geschäftszwecke nutzt und auch so in der Handelskammer eingetragen ist?

Ja, soweit sich der Andere den Namen hat markenrechtlich schützen lassen, besteht insoweit ein absolutes Recht nach § 14 MarkenG. "

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von guest-12309.12.2010 11:34:28 am 04.09.2010 13:39
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 04.09.2010 13:44
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
Auch der Domainname und der Verkauf seit Jahren von Produkten unter diesem Domainnamen mit einem Shop, der als "Projektnamen" dieses Wort entält kann doch sicher auch ein Recht auf die weitere Verwendung von diesem Namen hervorrufen.

Muss jemand seinen Shop nachträglich umbenennen, nur weil jemand nachträglich meint den Schlaumeier zu spielen und diesen Namen eintragen lässt im DPMA in den passenden NIZZA-Klassen?

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von guest-12309.12.2010 11:34:28 am 04.09.2010 13:50
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
Wenn dem wirklich so ist, dann lässt man sich einfach Namen von unliebsamen Shops der Konkurrenz eintragen (die noch nicht eingetragen sind) und die müssen dann verschwinden? Das kanns doch auch nicht sein...


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von guest-12309.12.2010 11:34:28 am 04.09.2010 13:51
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 04.09.2010 13:53
Status: Philosoph (711 Beiträge)
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
Hallo Sysadmin,

bevor man fünfmal das Selbe postet, sollte man einmal das lesen, was maßgeblich ist:
quote:
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

Wenn man 2. oder 3. zuerst erfüllt hat, dann geht man halt gegen ein späteres 1. vor:

1.) Durch Anruf oder Anschreiben
2.) Per Anwalt
3.) Via Klage

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"


von Gerd aus Berlin am 05.09.2010 11:29
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Eintragung einer Marke, Ausländer macht das Selbe
quote:
Ja, soweit sich der Andere den Namen hat markenrechtlich schützen lassen, besteht insoweit ein absolutes Recht nach § 14 MarkenG


Das ist falsch bzw. irreführend, denn es gibt ja noch den §13 MarkenG. Deswegen kann man aus einer prioritätsjüngeren Marke nicht gegen eine prioritätsältere Geschäftsbezeichnung vorgehen.

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von DoctorWho am 05.09.2010 11:29
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