Eintragung einer Bezeichnung als Marke - schützen Sie Ihren Namen

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Grundvoraussetzung für den Markenschutz ist die Unterscheidungskraft Ihrer Marke

Marken und Kennzeichen dienen dazu, Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. An eine unterscheidungsstarke Marke knüpfen Kunden vielfach ihre Vorstellungen zur Qualität der Produkte. Marken Ihres Unternehmens beeinflussen täglich die Kaufentscheidungen von Verbrauchern. Entsprechend haben Marken je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke einen erheblichen Vermögenswert.

Darüber hinaus erlangt der Inhaber einer Marke ein verbrieftes Recht gegen Produktpiraterie.

Auch Internetdomains können selbstständig Schutz als Kennzeichen nach dem Markengesetz genießen, sofern die domain auf die Herkunft konkreter Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinweist und die Waren oder Dienstleistungen von denen eines anderen Unternehmens unterscheiden kann. 

Markenschutz kann entstehen durch Eintragung in ein staatlich verwaltetes Register (dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Harmonisierungsamt für die EU-Marke).

Schützen Sie Ihre Marke!

Beachten Sie dabei, dass nicht jeder Name eintragungsfähig ist, also Markenschutz erhalten kann. Grundvoraussetzung für den Markenschutz ist die Unterscheidungskraft Ihrer Marke. Fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, handelt es sich bei  der verwendeten Bezeichnung möglicherweise um einen freihaltebedürftigen Begriff, der keinen Markenschutz erlangen kann. Dies trifft v.a. zu auf beschreibende Begriffe für Waren und Dienstleistungen. Allerdings, so hat der Bundesgerichtshof entschieden, dürfen die Anforderungen an die Unterscheidungskraft nicht zu hoch gesetzt sein.

Gerade bei fremdsprachlichen Begriffen oder zusammengesetzten beschreibenden Bezeichnungen ist die Beurteilung, ob Markenschutz durch Eintragung möglich ist, oft schwierig.

Hier ist es empfehlenswert, bei der Namensfindung für Ihr Produkt beschreibende Begriffe zu vermeiden und nach neuen Wortschöpfungen zu suchen.

Sichern Sie Ihren Slogan oder Ihre Produktbezeichnung rechtzeitig!

Es wäre mehr als misslich, wenn Ihr Produkt - möglicherweise mit erheblichem Werbeaufwand - unter einer bestimmten Bezeichnung auf dem Markt eingeführt wird, Bekanntheit erlangt, die Bezeichnung aber markenrechtlich nicht geschützt, d.h. auch von Mitbewerbern verwendet werden kann.

Markenrecht ist eine Spezialmaterie. Sprechen Sie uns an, wir schützen Ihre Rechte bundesweit - bestenfalls bevor Schaden entsteht.