Ich möchte für eine GmbH eine Marke eintragen lassen. Die Recherche ist bereits abgeschlossen und die Formulare der DPMA sind bereits ausgefüllt.
Geschützt werden soll der Markenname selber (z.B. "wurtzerlsepp") sowie insbesondere die Darstellungen zusammen mit Logo als Wort-/Bildmarke ( " *logo* Wurzelsepp ").
Laut §12 BGB genießt ja breits die Wort-/Bildmarke einen gewissen Namensschutz. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob die reine Eintragung der Wort-/Bildmarke ausreichend ist, oder ob ich lieber zusätzlich die Wortmarke eintragen lasse. Gerade wenn eine Internetdomain geschützt werden soll. Der Markenname ist nicht der Firmenname der GmbH.
>>Laut §12 BGB genießt ja breits die Wort-/Bildmarke einen gewissen Namensschutz. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob die reine Eintragung der Wort-/Bildmarke ausreichend ist, oder ob ich lieber zusätzlich die Wortmarke eintragen lasse.
Du solltest vielleicht lieber mal einen Blick ins Markengesetz werfen. Mit einer Wort-bildmarke wird nur die Kombination aus einen Bild mit einem Wort geschützt. Das wird i. d. R. dann angemeldet, wenn der Begriff alleine nicht schutzfähig wäre.