quote:Ja, ist es. Unter der Voraussetzung dass zu diesem Zeitpunkt a) die Bewährung abgelaufen ist und die Strafe erlassen wurde (wird bei Ihnen ja so sein)und b) dass es keine weiteren Eintragungen im Bundeszentralregister (nicht = Führungszeugnis!!) gibt (das können auch kleine Geldstrafen sein), die eine längere Speicherfrist haben und aktuell noch drin sind.
Außer einen Eintrag in einem anderen Forum, wo stand, dass Einträge bei einer solchen Straftat nach 5 Jahren zzgl. der 3 Jahre und 3 Monate entfernt werden. Ich schließe daraus, dass nach 8 Jahren und 3 Monate der Eintrag entfernt sein müsste. Ist das so korrekt?
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