Eintrag ins amtliche Führungszeugnis

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Eintrag ins amtliche Führungszeugnis

Hallo Liebe Forengemeinde,

Folgender Sachverhalt (sorry für großen Lesestoff )

In einem Geschäft für Autoteile wurde eingebrochen.
U.a. wurde auch ein Computer gestohlen, das ans Auto angeschlossen wird und das ermittelt, was am Auto kaputt ist.

Derweil wurde meine Mam von einem Bekannten aus Osteuropa gebeten, den Preis für ein solches Gerät in D. zu erfahren.

Meine Mutter hat ausgerechnet in diesem Geschäft angerufen!!!!
eine Halbe Stunde später kamen 3 Polizeiautos an, MIT Durchsuchungsbefehl.
Die haben doch tatsächlich gedacht, wir hätten eingebrochen und würden nun dem Geschäft das Gerät anbieten!!!!

Naja, die haben natürlich nichts gefunden, wie denn auch.
Auf jeden Fall haben wir danne einen Monat später einen Brief erhalten, dass das Verfahren gegen meine Mutter aus Mangel an Beweisen eingestellt wird.

Jetzt unsere Frage, wird dies im amtlichen Führungszeugnis eingetragen??


Herzlichen Dank für die Mithilfe!!!




von olga777 am 10.10.2008 16:08
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Eintrag ins amtliche Führungszeugnis
Ins Führungszeugnis werden lediglich Strafbefehle, also strafrechtliche Verurteilungen über 90 Tagessätzen eingetragen.

Bei Ihrer Mutter laut Ihrer Aussage nicht der Fall, daher keine Sorge.


von Johannes 54 am 10.10.2008 16:19
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Eintrag ins amtliche Führungszeugnis
Danke für die rasche Antwort


von olga777 am 10.10.2008 17:56
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Eintrag ins amtliche Führungszeugnis
quote:
Ins Führungszeugnis werden lediglich Strafbefehle, also strafrechtliche Verurteilungen über 90 Tagessätzen eingetragen.
quote:

Ja, genau wie Urteile und Nebenfolgen der Strafe.

In Ihrem Falle da hat der Vorredener recht, wird dort nix eingetragen.

Der Sachverhalt ist noch im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister gespeichert, sowie in den Datenbanken der Polizei (INPOL-LAND POLAS IGVP usw.)

Dadurch sind Sie aber nicht beschwert.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"



von Rechtsmacher am 10.10.2008 20:03
Status: Philosoph (743 Beiträge)
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