Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Ich habe schon gegoogelt bis zum abwinken, aber was ich da so lese, sieht es echt düster aus.Ich bin wegen Betruges im Jahr 2000 zu 18 Monaten auf Bewährung mit Laufzeit 4 Jahre verurteilt worden. Das steht so natürlich jetzt auch im FZ.Zur Zeit jobbe ich in größeren Firmen neben dem Studium und habe auch schon mehr als ein Jobangebot erhalten. Nur : Es wird immer das FZ verlangt Kann man den den Eintrag irgendwie löschen lassen ? Evtl durch Zahlung einer Geldstrafe oder was weis ich, langsam weis ich nämlich nicht weiter.In Google lese ich nur, dass das da 15-20 Jahre drinn stehen bleibt.Das heist doch im Endeffekt : einmal einen Eintrag und man kann das halbe Leben lang keinen vernünftigen Job mehr annehmen... ich finde das sozial ungerecht, dadurch wird evtl so mancher einer wieder zur dunklen Seite der Macht getrieben Wenn ich die Wahl gehabt hätte zwischen 18 Monate sitzen und keinen Eintrag und der jetzigen Situation... ich glaueb ich haette ersteres bevorzugt...Ich sehe so keine Perspektive für ein geordnetes Angestelltenleben nach dem Studium Oder irre ich mich und der Eintrag ist früher schon wieder getilgt ? Kann man sonst mit jemanden reden der den EIntrag vorzeitig löschen könnte ?Vielen vielen Dank für jede ernstgemeinte Antwort cu
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>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Ich gehe mal davon aus, daß Du 2000 schon 21 oder älter warst, also nach Erwachsenenrecht verurteilt wurdest, und seitdem nicht mehr straffällig warst, und auch nicht mehr werden wirst:Dann gelten folgende Fristen:Im Führungszeugnis steht die Sache für 6,5 Jahre, also bis 2005/06 [§ 34(1)3 iVm. (2) BZRG].Im Bundeszentralregister (dort haben nur die Justiz und bestimmte öffentl. Stellen Einblick [vgl. § 41 BZRG], jedoch keine privaten Arbeitgeber) steht die Sache für 16,5 Jahre. [ § 46(1)4 iVm. (3) BZRG] Falls Du nach Jugendrecht verurteilt wurdest, gelten andere, kürzere Fristen. Bzw. im Führungszeugnis steht sie dann überhaupt nicht, wenn es die einzige Verurteilung ist, die Du hast [ § 32(2)3 BZRG] und im Bundeszentralregister 5 Jahre [ § 46(1)1d BZRG]
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Hmm, Naja ganz so lang wirds wohl nicht werden. Also wenn ich den Gesetzestext hier richtig interpretiere, bleibt er in deinem Fall 5 Jahre + 18 Monate im FZ. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bzrg/__34.htmlAlso evtl. über ein Zweitstudium nachdenken. Das so ein FZ-Eintrag eines der größten Hürden für Resozialisierung und für viele die Weiche in die kriminelle Laufbahn ist, da gebe ich dir völlig recht.P.S. Warst du evtl. unter 21 Jahre bei der Tat ? Dann kann es dir ganz erspart bleiben...
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Ich schöpfe ja wieder ein wenig Lebenshoffnung Nein, ich war 22 Mist aber wie kann das sein, ok ich bin juristischer Laie, aber ich habe im BGB gesucht und gesucht und nie solche "geringen" Zeiträume wie die angesprochenen 6.5 Jahre gefunden...Vielen Dank für die bisherigen Infos !
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Das BGB (was ja nun nicht das einzige Gesetzbuch ist, das es gibt ) hat nichts mit Strafrecht zu tun. Du hast wahrscheinlich unter "Verjährungsfristen" gesucht. Das ist sowiso falsch, weil was anderes. Selbst wenn Du im richtigen Gestzbuch, dem StGB (Strafgesetzbuch), geschaut hättest, wo es auch "Verjährung" gibt, wäre es falsch gewesen.Diese Sachen sind im Bundeszentralregistergesetz geregelt. Finden tust Du das hier: <font color=blue>Bundeszentralregistergesetz</font>. Die entspr. §§ habe ich ja oben genannt.
----------------- "<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"-- Editiert von !streetworker! am 09.08.2004 18:38:27
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Ich habe eben erst deinen Bericht gelesen. Du bist wie du es erkannt hast getraft für dein ganzes Leben. Bei mir ist es ähnlich. ich hatte 1990 eine Straftat verübt. Wurde durch eine Zeugenaussage 1996 verurteilt. Mittlerweile steh nichts mehr in meinem Führungszeugnis. Ich habe eine Abbruchfirma und arbeite schon ein paar Jahre bei den Amerikanern in Ramstein Airbase. Jetzt wurden auf einmal strengere Kontrollen angeortnet, auch was das Führungszeugnis betrifft. Sie bekommen jetzt ein übergeordnetes Führungszeugnis das bestimmte Behörden, Gerichte u.s.w. auch bekommen. Dort steht natürlich drin daß ich 1990 was hatte und 1996 verurteilt wurde. Ja und jetzt bin ich kein Abbruchunternehmer mehr sondern bald Hartz4. Ein Eintrag in diesem Übergeordneten Führungszeugnis wird nach 15 Jahren zuzüglich der Strafdauer(gerechnet ab dem Urteilsdatum) getilgt. Erst dann ist man wieder richtig Straffrei. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Hallo. Bei allem Verständnis für Ihre sicherlich blöde Situation. Aber es reicht doch, wenn Sie uns das 1mal mitteilen und nicht noch 3 Jahre alte threads hervorholen, die überdies abschliessend beantwortet waren. Bei einer 15jährigen BZR-Tilgungsfrist sind Sie zu einer Freiheitsstrfe von mehr als 1 Jahr verurteilt worden. Ich habe schon prinzipielles Verständnis dafür, daß man dann nicht in militärischen Sicherheitsbereichen arbeiten darf/soll. Davon ausgehend, daß die letzten Jahre alles gut lief bei Ihnen, wäre es ja dann vielleicht auch die Sache der US-Air-Force (oder wer immer zuständig ist) gewesen, bei Ihnen trotz des Eintrags eine Ausnahme zu machen.Für Schuldzuweisungen an den 'bösen Staat', der ja alles zu lange speichert und seine Bürger in HartzIV treibt (wie es in Ihrem Beitrag herausklingt), habe ich da weniger Verständnis.Würde ich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, wäre ich in vielen Fallvarianten auch meinen Job los, da ein gesetzliches Verbot greifen würde, also selbst dann, wenn meine 'Firma' mich behalten wollen würde. Darüber muß ich mir klar sein.
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Hallo Streetworker, da muss ich dir Recht geben mit deiner Antwort. Ich komme zwar etwas spät, aber gelesen hast du ja auch. Ich denke es ist auch für andere ein Interessantes Thema. Also dem Staat kann und will ich keine Schuld geben, schließlich ist jeder an seinem Leben selbst dran Schuld.
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
hallo habe auch so ne sache bibn nun 17 und vor 2 jahre wurde ich wegen diebstahl freigesprochen... und dann nochmal vor 2 jahren wegen 3 mal fahren ohne fahrerlaubnis verurteilt zu 50 arbeisstunden und dann vor nen paar monaten wegen ladendiebstahl das wurde aber fallen gelassen...!!und nun meine frage wie lang bleibt dass stehen oder wie lange noch ?? denn ich will wenn es geht nächstes jahr aupair machen o.O bitte helft mir oder schreibt mir PN danke danke danke ...
>Eintrag im FÜhrungszeugnis : gestraft für den Rest des Lebens ?
Dieser Thread ist über 5 (!) Jahre alt. Und vor 2 jahren hat sich schonmal jemand zurecht darüber aufgeregt, dass er wieder hervorgeholt wurde. Und nun kommst Du, und kramst ihn auch wieder hervor....Wenn Du damals als Jugendlicher zu Sozialstunden verurteilt wurden bist, dann steht das im Erziehungsregister, aber nicht im Führungszeugnis. Ein normaler Arbeitgeber wird nichts davon erfahren. Dein Führungszeugnis ist leer.