Einstweilige Verfügung - Kosten

6. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Einstweilige Verfügung - Kosten

Hallo,

ich wollt mal fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir vielleicht weiterhelfen kann:

Ich hatte mal einen Freund, der nach unserer Trennung ausgerastet war und mich mit einer Waffe bedroht hatte. Ich hatte über eine Anwälting eine Einstweilige Verfügung beantragt, die auch durchgegangen ist.

Im nachhinein hat sich herausgestellt, dass der Ex eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und die Gerichtsvollzieher in seinem Haus (wohl jemand aus der Familie gehörend) ohne Erfolg ein- und aus gingen.

So, dann durfte ich die Kosten dafür tragen, die ihm eigentlich auferlegt waren.

Ich weiß, dass er eine feste Arbeitsstelle hat. Ist es irgendwie möglich, dass man eine Lohnpfändung durchführt?

Beim Amtsgericht bekam ich die Auskunft, dass ich nochmal 70 Euro löhnen müsste, um den Titel zu bekommen. Bringt mir das was? Wenn er weiterhin jammert, er hätte kein Geld, dann kommt er damit ja durch. Wenn ich die 70 Euros löhnen würde, würde das Gericht endlich mal den Lohn pfänden oder nochmals Gerichtsvollzieher hinschicken?

So ganz begreife ich das nicht und kann nicht glauben, dass mein Leben bedroht wurde und ich das zahlen muss ;) =


Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

je nach den finanziellen Verhältnissen kann man einen Lohn pfänden. Dazu sind die Kenntnisse im Einzelfall notwendig. Sie können einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen bei dem zuständigen Amtsgericht. Sofern pfändbare Beträge gegeben sein sollten (der Pfändungsgegner und der Arbeitgeber müssen seine finanziellen Verhältnisse diesbezüglich offenlegen).


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

Voraussetzung für die Lohnpfändung wäre erst mal ein Vollstreckbarer Titel.
Das wäre in Ihrem Fall am ehesten ein Kostenfestsetzungsbeschluss.
Da der Kostenlos iat, weiss ich nicht wie das Gericht auf 70 EUR kommt.

Allerdings können Sie, wenn die EV abgegeben ist, davon ausgehen, das bereits eine Lohnpfändung vorliegt, und Sie, wenn der Lohn überhaupt übner der Freigrenze liegt, irgendwann in ferner Zukunft mal Geld sehen.

gruß
Rpfl.

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#3
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Die Dame beim Gericht sagte mir, dass dieser Titel 70 Euros kosten würde. Ich müsste zum Gericht, Geld zahlen und hätte dann den Titel (30 Jahre). Ich frag mich, ob ich noch weiter investieren soll und ob es sich lohnt....

Ach ja, wenn ich das beantragen würde, bekäme der Gegner (Ex) meine Adresse zu sehen? Ich bin nämlich froh, dass er nach zwei Umzügen (hoffentlich) mich nicht findet. Die letzte Adresse hatte er herausgefunden und mich dort bedroht.

-- Editiert von NetteS am 06.04.2005 16:09:21

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#4
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

offenbar hat hier irgendjemand (entweder die Dame beim gericht, oder Sie) etwas durcheuinander Gebracht.

Verfahrenskosten, ide aufgrund der zweitschuldnerhaftung vom Kläger gezahlt worden sind, können Kostenlos durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt werden.
Da Sie im einstweiligen Verfügungsverfahren anwaltlich vertreten waren, sollte Iher Anwältin das eigentlich für Sie beantragen, da die Kostenfestetzung noch mit zum Rechtszug gehört.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also ich finde eine einstweilige Verfügung in diesem Fall ziemlich seltsam. Was soll denn diese bewirken? Wenn er dich wirklich ernsthaft bedroht (also eine Mordabsicht hat) wird in sowas auch nicht abhalten. Warum hast du ihn nicht einfach angezeigt?

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