Einstweilige Verfügung gegen KK ?
Hallo Liebes Forum ,
ich trage mich mit dem Gedanken gegen die BEk eine einstweilige Verfügung erwirken zu lasssen die diese verpflichtet weiter Krankengeld zu zahlen.
Zunächst einmal die Sachverhalte:
Ich bin selbständig (d.H. ich muss selbst und ständig arbeiten) und habe seit 30 Jahre MS, das ist chronisch und geht auch nicht weg.
ich bezog von Mai 2008 bis Mitte September 2008 Krankengeld der BEK die damalige Diagnose war Dengue Fieber, das ich mir in Salvador de Bahia eingefangen hatte, das war infektiös und wurde auch dem Gesundheitsamt gemeldet, ist also aktenkundig.
Dann war ich eine Weile gesund und habe in einem Projekt gearbeitet bis Mitte November, das war aber leider so stressig, das sich dann die MS akut verschlimmerte und ich das Projekt abbrechen musste und mich wieder Au schreiben lassen musste diesmal wegen MS.
Die BEK hat mich nun zum 27.12.2009 ausgesteuert, weil sie und behauptet das die 18 Monate wegen der gleichen Krankheut erreicht seien, das heisst sie rechnet die Dengue AU mit der MS AU zusammen.
Sie begründet das mit Auszahlungsscheiinen, die mein damaliger Hausarzt unterschrieben hatte auf denen hattte er neben der Dengue Diagnose auch noch aus Routine MS eingetragen. Ich sichte den Arzt auf und er stellte eine Beschinigung/Attest aus,das der Grund für die AU Dengue war und nicht MS, denn die sei ja chronsch. Die Becheinigung wurde dann der Barmer und deren MDK vorgelegt.
Ich habe gegen die Aussteuerung Widerspruch eingelegt und das Ganze ist jetzt bei der Rechtsabteilung der Barmer Ersatzkasse, da der MDK irgenwie keine Entscheidung treffen konnte.
Die Rechstabteilung lässt sich für meinen Geschmack zu viel Zeit und ich möchte das Ganze daher durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung beschleunigen, da ich das Geld dringend benötige - da es mir jetzt wieder besser geht habe ich durch eine Verkettung glücklicher Umstände ein Unternehmen gefunden , welches mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten hat. Am 20.03 fange ich dort an. - Kann das aber nicht, da mir die 2 1/2 Monate KG fehlen um meinen lebensunterhalt zu bestreiten bis das erste Geld vom neuen Arbeitgeber da ist.
Es geht um einen Streitwert von ca. 3890 €
Meine Frage jetzt, welche Kostenrisiko kommt da auf mich zu ?
Den schriftsatz für die eiinstweilige Anordnung kriege ich glaube ich selber hin,oder kann ich da sehr viel falach achen (Muster gibt es ja genug im Internet)
Vielen Dank im Voraus
!!
Theo
von Theodor-Fritz am 10.03.2010 17:51
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>Einstweilige Verfügung gegen KK ?
hi Theo,
quote:
gegen die BEk eine einstweilige Verfügung erwirken zu lasssen
genau dies habe ich vor geraumer Zeit, mit Hilfe einer netten, sehr hilfreichen Userin aus diesem Forum, auch gemacht.
Du legst den Sachverhalt dar, möglichst mit dem Schreiben/Attest deines Arztes und gut ist.
Der Antrag auf "Erlass einer einstweiligen Anordnung" wird in der Geschäftsstelle des Soz.G von einer Urkundsbeamtin/en aufgenommen.
In etwa wie folgt!
Ich beantrage:
Die Antragsgegenerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, umgehend die Krankengeldzahlung fortlaufend ab dem xx.xx.xx. weiter zu führen, bzw. wieder aufzunehmen.
Das schreibt dir die nette Dame oder auch Herr dort, du brauchst nur zu unterschreiben.
Bei mir hat diese ganze Sache etwa eine Woche gedauert, dann war das erledigt,die Zahlung wurde durch Rücknahme des Einstellungsbescheides angekündigt.
Kurz danach dann ohne Verzögerung der KK zeitnah dann wieder fortgeführt, absolut für dich kostenlos, alles Gute.
Gruß, P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
-- Editiert am 10.03.2010 20:14
von Peter-N. am 10.03.2010 20:12
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