>Einstweilige Anordnung von Amtsgericht
Hallo Maxisdad,
[quote]Wieso Unterschreibt man auf dem Amt die Vatterschaftsanerkennung und bekommt dann nicht Automatisch das halbe Sorgerecht ??? [/quote]
damit hast du in meinen Augen den Wesenskern und Keim aller Ungleichbehandlung in Sachen Umgangsrecht-und wirklichkeit in Deutschland schon klar umrissen.
Es gibt in meinen Augen KEINE irgendwie geartete rationale Erklärung dafür, dass JEDE Frau, die ein Kind geboren hat, damit einem *Naturgesetz* ähnlich automatisch das Sorgerecht erhält.
Und zeitgleich der andere, zweifelsfrei auch zu fünfzig Prozent am Kind beteiligte Elternteil, von Rechts wegen verheiratet sein muss mit der KM, um in den Genuss des *Privilegs* Sorgerecht zu kommen und im anderen Falle auf den *Goodwill* der KM angewiesen ist, ihm dieses Recht *zuzubilligen*.
Diese gesetzliche Regelung allein sorgt schon für eine nicht wieder gut zu machende Schieflage auf der Elternebene.
Damit kommt für mich zum Ausdruck, weshalb so viele Frauen (durchaus vom Gesetzgeber begünstigt) der Sichtweise verfallen, es handele sich bei dem gemeinsamen Kind in aller erster Linie um IHR Eigentum und der Vater DARF vielleicht aktiv fürsorgend daran teil haben, aber nur, wenn es von *mütterlichen Gnaden* genehm und gestattet ist.
Vielleicht ist meine Sichtweise überspitzt und wird getragen von den schmerzlichen Erfahrungen vieler Väter hier, die gehindert werden, ihrem Kind ihre elterliche Liebe so selbstverständlich zum Ausdruck bringen zu dürfen, wie es für Mütter von Rechts wegen verankert ist.
Tatsächlich schafft damit eine gesetzlich irrationale Unrechtsregelung den Nährboden, auf dem unzählige Umgangsverweigerungen reiche, für das betroffene Kind oft so extrem bedauerliche, Früchte tragen.
Nein, ich sehe keinen Grund, weshalb du als Vater dieses Jungen, nun aufgrund der Trennung von der KM weniger Bedürfnis und Anspruch auf Fürsorge für euer gemeinsames Kind haben solltest.
Dass sich durch die räumliche Trennung Änderungen auch im Kontakt zum Kind ergeben, ist traurige, aber zwangsläufige Begleiterscheinung.
Dass die KM dadurch in die Rolle der *Alleinherrscherin* kommt, ist gesetzlich begünstigtes und gefördertes Unrecht.
Dass es genügend Frauen gibt, die von solch staatlich verlockend einfach gemachten Kriegsstrategien Gebrauch machen, um eigene verletzte Gefühle oder vermeintliche *Ausgleichsansprüche* an den Ex-Partner auf niedrigstem und menschenverachtendsten Niveau auszuleben, ist eine traurige zwischenmenschliche Wirklichkeit.
Deshalb halte ich den Weg, mit einer klaren, umissverstänlichen Haltung bezüglich des eigenen Umgangsrechtes mit dem gemeinsamen Kind einerseits und dem Bemühen um eine strikte Trennung von Paar-und Elternangelegenheiten andererseits, für einen wenigstens einigermaßen erfolgversprechenden in solch einem einseitig bevorteilten Konflikt zu einer tragfähigen Lösung auf Dauer zu finden.
Zumindest halte ich es für blauäugig, die Hoffnungen auf eine (dem Kind) gerechte Aufteilung des Umgangs allein auf die Unterstützung der Paragrafen zu bauen, die dem Kind, wie dem umgangsberechtigten Elternteil (de facto in erster Linie den Vätern) ein RECHT auf Umgang garantieren.
Versuche, deine verständlichen Emotionen aus der Kommunikation mit der KM heraus zu halten, selbst wenn sie sich als unfähig dazu erweist.
Nicht um des lieben Friedens Willen, sondern um der kleinen Aussicht wegen, damit deinem Kind etwas näher bleiben zu können.
Nur meine Sichtweise der Dinge.
Viel Glück!
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 16.10.2008 07:50
von Haselstrauch am 16.10.2008 07:44
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