Einstiegsqualifizierung - Als Vollwertiger Mitarbeiter genutzt

27. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Credible
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstiegsqualifizierung - Als Vollwertiger Mitarbeiter genutzt

Guten abend,

Ich habe aus einer Selbständigkeit im IT bereich heraus, nach einer Ausbildung gesucht ich habe Praktische Kompetenzen jedoch keine Berufsausbildung in der IT Brance dies wollte ich ändern & habe mich nach einer Ausbildungsstelle zum Fachinformatiker Systemintegration umgesehen die ich auch relativ schnell gefunden habe, da ich nach der Selbständigkeit erstmal mittellos war hatte ich ALG2 Anspruch dort wurde mit eine Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Zeitüberbrückung bis zum Ausbildungsbeginn (1.9.2016) angeboten diese habe ich nach Absprache mit dem betrieb angenommen. Seit dem 1.2.2016 läuft die EQ.

Nun ist es so das ich dort nicht ausgebildet werde sondern als Vollwertiger Außendienst Mitarbeiter beschäftigt werde, ich fahre die meiste zeit mit einem gestellten Firmenwagen zu Kunden & Löse dort Systemfehler Installiere Hardware Entstöre Geräte, Software & was sonst noch so anfällt schule andere Mitarbeiter beschäftige Praktikanten mit die mein Chef bei fragen an mich verweist dazu kommt noch das ich in "Subaufträge" die mein Chef an nimmt erledige diese haben absolute nichts mit dem Ausbildungsbereich zu tun, teilweise Gerüstbau, höhen arbeiten bspw. der aufbau einer Leinwand dort fehlt mir jegliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe Sicherungsseil Helm usw. ich darf diese arbeiten teilweise nicht erledigen jedoch wollte ich zu dem Zeitpunkt die Ausbildung absolvieren & habe es dann einfach die ersten Monate hingenommen, nun wurde ich gekündigt mit der Begründung (Ich hätte trotz wiederholter Aufforderung nicht in den Firmenfahrzeugen zu rauchen geraucht) Was stimmt, jedoch wurde mir das nie untersagt & eine Abmahnung habe ich auch nicht erhalten der Ausbildungsbeginn wäre zum 1.9 nun habe ich auch kein Interesse mehr an diesem betrieb & habe eine andere stelle in Aussicht.

Nun zu meiner Frage, ich habe einen Anwalt eingeschaltet dieser will direkt Klagen, auf Rückwirkenden Mindestlohn nun kann er mir keinen verlauf prognostizieren und sagt es wäre eine Einzelfall Entscheidung, ich habe mir einige Urteile angesehen (Ich kann das natürlich nur als leihe werten) ich kann nicht einschätzen ob sich das lohnt und suche nun nach einer Zweiten Meinung. Und würde gern wissen ob die Vorgehensweise die richtige ist ich habe keine Rechtsschutz, und bleibe vermutlich auf den Kosten sitzen dennoch bin ich Stinksauer und will das nich einfach hinnehmen.

MFG & Danke im Vorraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Die Kurzfassung lautet dann also vielleicht, dass du einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast, aber als Arbeitskraft eingesetzt wirst. Dann wäre es wohl zielführend, auf Erfüllung des Ausbildungsvertrages zu klagen und allenfalls ersatzweise auf den üblichen Lohn. Natürlich handelt es sich bei Klagen immer um Einzelfallentscheidungen, aber oft eben auch in gesicherten Bahnen.
Zunächst einmal würde dein Vertrag interessieren. Daraus geht hervor, was vereinbart ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Blaubär: er ist doch noch gar nicht in der Ausbildung. Es handelt sich hier um eine Einstiegsqualifikation. Da ist nix mit Mindestlohn, da fliessen Mittel aus der Kasse der Agentur für Arbeit oder aber des Job-Centers. Und dies Qualifikation hat nichts mit Ausbildung zu tun, ist also keine Lehre vor der Lehre, sondern durchaus Arbeit im Betrieb, Kennenlernen des Betriebes u.s.w.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Blaubär: er ist doch noch gar nicht in der Ausbildung. Es handelt sich hier um eine Einstiegsqualifikation. Da ist nix mit Mindestlohn, da fliessen Mittel aus der Kasse der Agentur für Arbeit oder aber des Job-Centers. Und dies Qualifikation hat nichts mit Ausbildung zu tun, ist also keine Lehre vor der Lehre, sondern durchaus Arbeit im Betrieb, Kennenlernen des Betriebes u.s.w.

wirdwerden


Können wir hier wirklcih von Kennenlernen des Betriebes sprechen? Eigentlich ist die EQ ein Praktikum, bezahlt durch das Volk.

Eigentlich müsste die Agentur für Arbeit diese Schnorrer verklagen (was sie bereits in anderen Fällen gemacht hat). Bei TS wird es eher so aussehen, dass er selbst klagt und dann ein Teil des Geldes zurückgeben muss an die Agentur.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Alle Praktika werden irgendwie von irgendjemandem bezahlt, meist vom Volk. Es geht in dieser Zeit eben nicht nur um das Kennenlernen, deshalb hatte ich ja auch u.s.w. geschrieben. Ähnliches Problem haben wir doch auch bei den 1-Euro-Jobs. Hatten wir bei den ABM-Maßnahmen. Ich will hier nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren, da kämen wir von Bismarck auf die Preiselbeeren. Nur, die Alternative wäre doch gewesen, auf Kosten des Volkes eben gar nichts zu tun, bis zum 1. September, also dem Beginn der Ausbildung. Und, dieses Programm wird nur jungen Leuten angeboten, bei denen Defizite festgestellt worden sind. Z.B. bei festen Arbeitszeiten, im Umgang mit anderen u.s.w. Hier ist ein junger Mensch schon mal gescheitert, mit der Selbständigkeit. Da erscheint mir ein Heranführen an das Arbeitsleben durchaus sinnvoll.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

1) der Lohn wurde vom Job-Center oder vom Arbeitgeber oder von beiden gezahlt?

2) Kann man die Beauftragung durch den Arbeitgeber zu den praktikafremden Arbeiten (Leinwand aufhängen) in irgend einer Form nachweisen, oder waren dies lediglich eine mit der ursprünglichen Aufgabe verknüpfte Nebentätigkeit, die man ohne besonderen Auftrag (und dann vermutlich ohne Kenntnis des AG) eben mitgemacht hat.

3) Gibt es eine klare Beschreibung zu den Praktika-Tätigkeiten (im Sinne mit einem Ausbildungsplan vergleichbar)?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Berry, das ist kein Praktikum. Den Begriff hatte nur asd hier reingebracht. Es ist ein sprezielles Programm, was den Arbeitgebern sehr viel Spielraum gibt. Da er jetzt ohnehin wieder voller ALG II Empfänger ist, sollte er sich mit dem Job-Center in Verbindung setzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist ein sprezielles Programm, was den Arbeitgebern sehr viel Spielraum gibt.


Hi Du,

auch darauf wollte ich mit den Nachfragen hinaus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Credible
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
1) der Lohn wurde vom Job-Center oder vom Arbeitgeber oder von beiden gezahlt?


Vom Arbeitgeber jedoch zahlt das amt eine Vergütung an den Arbeitgeber der sie mir anschließend auszahlt
Gleiches Gilt für Sozialversicherungsbeträge.

Zitat:
2) Kann man die Beauftragung durch den Arbeitgeber zu den praktikafremden Arbeiten (Leinwand aufhängen) in irgend einer Form nachweisen, oder waren dies lediglich eine mit der ursprünglichen Aufgabe verknüpfte Nebentätigkeit, die man ohne besonderen Auftrag (und dann vermutlich ohne Kenntnis des AG) eben mitgemacht hat.


Es wurde in dem bs. eine public viewing Leinwand in einem Einkaufszentrum aufgebaut, es ging um den Tausch eines Fernsehers in 20Metern höhe (Das klar aus dem Auftrag zu entnehmen war, zumal auf einen Hubwagen & entsprechende Sicherung im Auftrag hingewiesen wurde) auf nachfrage sagte mir der Arbeitgeber das ich dies zu erledigen hätte der Fernseher befand sich jedoch an einer leinwand aus 9 Fernsehern und der zu tauschende Fernseher war Unpraktischer weise mittig Platziert so was die gesamte leinwand abgebaut & anschließend wieder aufgebaut werden musste um das gerät zu wechseln.

Ja mir liegen Kopien sämtlicher von mir ausgestellten Lieferscheine von mir & dem Kunden Unterschrieben vor.

Zitat:
3) Gibt es eine klare Beschreibung zu den Praktika-Tätigkeiten (im Sinne mit einem Ausbildungsplan vergleichbar)?


Nein

-- Editiert von Credible am 27.07.2016 16:59

-- Editiert von Credible am 27.07.2016 17:04

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nochmals, es ist kein Praktikum. Ist sehr unglücklich, hier diesen Begriff zu verwenden, der in die Irre führt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen