Einstiegsggeld u Fahrtkosten auf anderes Konto

13. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Einstiegsggeld u Fahrtkosten auf anderes Konto

Und.zwar fange ich im Januar an zu arbeiten. Da ich aber ein P Konto habe und mit meinem Lohn, Aufstockung,.Einstiegsgeld u.Fahrtkosten über den Freibetrag komme, würde ich gerne das Einstiegsggeld u die Fahrtkosten auf das Konto meiner Eltern zahlen lassen und die Aufstockung über meins laufen lassen geht das so einfach?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@stoffi:

Gehen tut das im Prinzip schon. Ich würde mich allerdings nicht wirklich darauf verlassen, dass das auch zuverlässig funktioniert. Einfacher wäre es vermutlich, Du würdest den Lohn auf das Konto Deiner Eltern überweisen lassen.

Abgesehen davon: Hast Du denn aktuell eine Pfändung auf Deinem Konto? Falls nein, spielt die Summe des Geldeingangs keine Rolle und Du kannst über das Guthaben ganz normal verfügen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort. Ja es sind Pfändungen am laufen. Ich denke wenn ich den Lohn aufs Konto meiner Eltern zahlen lassen gibs mehr Probleme, eventuell will das Jc immer Kontoauszüge von denen sehen das ich nicht mehr als mein Lohn bekomme, und meinen Ag wollte ich nicht unbedingt erklären warum das Geld auf ein anderes Konto gehen soll,.miete etc geht von mein Konto ab da muss schon der Lohn bei mir eingehen.
Also Düfte das Jc nix sagen wenn ich das Konto meiner Eltern mit Namen etc in die Anträge schreibe?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Warum soll der Gläubiger nicht einen ihm zustehenden Teil deines Einkommens bekommen?

Du hast Schulden und wenn du diese zahlen kannst dann sollte man das auch tun und nicht andere Leute da mit reinziehen. Das kann für deine Eltern als Geldwäsche angesehen werden. Du könntest natürlich auch einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen.

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-- Editiert Ex Inkassomitarbeiter am 13.12.2014 17:21

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#4
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Aus welchem Grund sollte der Freibetrag den erhöht werden? Bin.ledig ohne Kinder

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#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Wenn die entsprechenden Gelder pfändbar sind wäre die Nutzung eines fremden Kontos strafbar (§288 StGB ).

Allerdings wird das JC normalerweise androhen die Bewilligung des Einstiegsgeldes aufzuheben wenn es gepfändet würde. Mit dieser Begründung (und einem entsprechenden Schrieb des Jobcenters) kann man versuchen beim Gericht eine Freigabe zu erreichen.

-- Editiert Ebenezer am 13.12.2014 18:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn die entsprechenden Gelder pfändbar sind wäre die Nutzung eines fremden Kontos strafbar (§288 StGB ). <hr size=1 noshade>

Würde das auch ein Konto betreffen das der Schuldner während der laufenden Pfändung eröffnet (und nicht dem Gläubiger kundtut) bzw. bei Barauszahlung der Gelder?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Ufff. Da würde ich mal Eidechse im Insolvenzrechtsforum fragen. Ich bin kein Strafrechtler und mein alter Handkommentar gibt zu solchen Nebengebieten nur Allgemeinplätze her.

Laut dem BGH ist das Verschweigen von pfändbaren Gegenständen wohl nicht strafbar. Von daher würde ich vermuten das gilt auch für Konten.

Anderes könnte gelten, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht (z.B. im Insolvenzverfahren).

In Fällen wie dem oben (es wird ein fremdes Konto genutzt) hat übrigens der Gläubiger idR einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dritten (!). Deshalb kenne ich den Fall auch :D.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

nein, es ist nicht strafbar ein neues Konto zu eröffnen und nein es müsste auch nicht dem Gläubiger bekanntgegeben werden außer natürlich bei einer VA.

Du musst aber ersteinmal eine Bank finden welche dir ein Konto eröffnet, denn die Schufa dürfte im Eimer sein und es ist ein Gehaltskonto eröffnet.

Versuche das den Pfändungsfreibetrag bei Gericht zu erhöhen oder wenn das Gericht dem nicht zustimmt, dann gib dem Gl. was ihm zusteht.

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#9
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie begründe ich das am.besten dem Gericht? Und wienlange dauert das bis das entschieden ist?

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#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

sorry ich hab immer die Gegenseite vertreten und kann dir somit nicht sagen wie lange es dauert.

Begründen würde ich es schlicht und ergreifend damit, dass die Zahlung vom Amt erfolgt. Du kannst auch gern hier bei Zwangsvollstreckung oder Inkassoforum nochmals genau nachfragen. M.M. dürfte es aber keine Probleme geben.

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