Und.zwar fange ich im Januar an zu arbeiten. Da ich aber ein P Konto habe und mit meinem Lohn, Aufstockung,.Einstiegsgeld u.Fahrtkosten über den Freibetrag komme, würde ich gerne das Einstiegsggeld u die Fahrtkosten auf das Konto meiner Eltern zahlen lassen und die Aufstockung über meins laufen lassen geht das so einfach?
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Einstiegsggeld u Fahrtkosten auf anderes Konto
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@stoffi:
Gehen tut das im Prinzip schon. Ich würde mich allerdings nicht wirklich darauf verlassen, dass das auch zuverlässig funktioniert. Einfacher wäre es vermutlich, Du würdest den Lohn auf das Konto Deiner Eltern überweisen lassen.
Abgesehen davon: Hast Du denn aktuell eine Pfändung auf Deinem Konto? Falls nein, spielt die Summe des Geldeingangs keine Rolle und Du kannst über das Guthaben ganz normal verfügen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Danke erstmal für die Antwort. Ja es sind Pfändungen am laufen. Ich denke wenn ich den Lohn aufs Konto meiner Eltern zahlen lassen gibs mehr Probleme, eventuell will das Jc immer Kontoauszüge von denen sehen das ich nicht mehr als mein Lohn bekomme, und meinen Ag wollte ich nicht unbedingt erklären warum das Geld auf ein anderes Konto gehen soll,.miete etc geht von mein Konto ab da muss schon der Lohn bei mir eingehen.
Also Düfte das Jc nix sagen wenn ich das Konto meiner Eltern mit Namen etc in die Anträge schreibe?
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Warum soll der Gläubiger nicht einen ihm zustehenden Teil deines Einkommens bekommen?
Du hast Schulden und wenn du diese zahlen kannst dann sollte man das auch tun und nicht andere Leute da mit reinziehen. Das kann für deine Eltern als Geldwäsche angesehen werden. Du könntest natürlich auch einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen.
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-- Editiert Ex Inkassomitarbeiter am 13.12.2014 17:21
Aus welchem Grund sollte der Freibetrag den erhöht werden? Bin.ledig ohne Kinder
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Wenn die entsprechenden Gelder pfändbar sind wäre die Nutzung eines fremden Kontos strafbar (§288 StGB
).
Allerdings wird das JC normalerweise androhen die Bewilligung des Einstiegsgeldes aufzuheben wenn es gepfändet würde. Mit dieser Begründung (und einem entsprechenden Schrieb des Jobcenters) kann man versuchen beim Gericht eine Freigabe zu erreichen.
-- Editiert Ebenezer am 13.12.2014 18:16
quote:<hr size=1 noshade>Wenn die entsprechenden Gelder pfändbar sind wäre die Nutzung eines fremden Kontos strafbar (§288 StGB ). <hr size=1 noshade>
Würde das auch ein Konto betreffen das der Schuldner während der laufenden Pfändung eröffnet (und nicht dem Gläubiger kundtut) bzw. bei Barauszahlung der Gelder?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ufff. Da würde ich mal Eidechse im Insolvenzrechtsforum fragen. Ich bin kein Strafrechtler und mein alter Handkommentar gibt zu solchen Nebengebieten nur Allgemeinplätze her.
Laut dem BGH ist das Verschweigen von pfändbaren Gegenständen wohl nicht strafbar. Von daher würde ich vermuten das gilt auch für Konten.
Anderes könnte gelten, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht (z.B. im Insolvenzverfahren).
In Fällen wie dem oben (es wird ein fremdes Konto genutzt) hat übrigens der Gläubiger idR einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dritten (!). Deshalb kenne ich den Fall auch :D.
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nein, es ist nicht strafbar ein neues Konto zu eröffnen und nein es müsste auch nicht dem Gläubiger bekanntgegeben werden außer natürlich bei einer VA.
Du musst aber ersteinmal eine Bank finden welche dir ein Konto eröffnet, denn die Schufa dürfte im Eimer sein und es ist ein Gehaltskonto eröffnet.
Versuche das den Pfändungsfreibetrag bei Gericht zu erhöhen oder wenn das Gericht dem nicht zustimmt, dann gib dem Gl. was ihm zusteht.
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Wie begründe ich das am.besten dem Gericht? Und wienlange dauert das bis das entschieden ist?
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sorry ich hab immer die Gegenseite vertreten und kann dir somit nicht sagen wie lange es dauert.
Begründen würde ich es schlicht und ergreifend damit, dass die Zahlung vom Amt erfolgt. Du kannst auch gern hier bei Zwangsvollstreckung oder Inkassoforum nochmals genau nachfragen. M.M. dürfte es aber keine Probleme geben.
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