Einstiegsgeld abgelehnt?

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Informationen zum Einstiegsgeld und Hilfemöglichkeiten

Wenn man ALG II bekommt, soll man eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Dadurch soll die Hilfebedürftigkeit überwunden, zumindest jedoch gemindert werden. Ein Einstiegsgeld kann erbracht werden, wenn durch die Aufnahme der Tätigkeit zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit entfällt. Das Jobcenter muss also eine Prognose anstellen.

Wenn Sie gute Gründe darlegen können, warum die in Aussicht stehende Tätigkeit relativ bald die Hilfebedürftigkeit entfallen lassen wird oder das wahrscheinlich ist (z.B. Arbeitgeber bereit, Teilzeit- in Vollzeittätigkeit umzuwandeln), dürfte eine Ablehnung für das Jobcenter schwierig werden.

Beratungshilfe beantragen

Als ALG II-Empfänger müssen Sie den Anwalt bei 123recht.de bzw. Frag-den-Anwalt.de zwar zunächst bezahlen, bekommen aber ihr Geld zurück (manche Anwälte wollen aber 15 EUR Beratungsgebühr behalten), wenn Sie einen Beratungshilfeschein einreichen. Diese gibt es bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.

Wichtig: Wenn der Anwalt Sie beraten hat, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen den Beratungshilfeantrag stellen.