Einstieg bei einer GmbH – Nachtrag eines Gesellschafters

12. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
chrisbrenn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstieg bei einer GmbH – Nachtrag eines Gesellschafters

Hallo,

ich habe ein Angebot erhalten bei einer GmbH als Gesellschafter einzusteigen.
Hierzu wollte ich nachfragen wie die Vorgehensweise ist – muss man dies nur beim Notar beantragen / Umschreiben lassen oder auch bei der Handelskammer?

Vielen Dank im Voraus,
Chris

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Änderung des GV, Notar, Eintrag Handelsregister. Erledigt alles der GmbH-GF.

Nö, ein GF kann keine Satzungsänderung durchführen, das können nur die Gesellschafter.
Zitat:
ich habe ein Angebot erhalten bei einer GmbH als Gesellschafter einzusteigen.

Wenn ein Geschäftsaneil von einem Gesellschafter übernommen werden soll, muss lediglich ein notarieller Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag beurkundet werden.




1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Änderung des GV, Notar, Eintrag Handelsregister. Erledigt alles der GmbH-GF.

Nö, ein GF kann keine Satzungsänderung durchführen, das können nur die Gesellschafter.


Den Step beim Notar und die Eintragung selbst, kann der GF sehr wohl durchführen, wenn die Gesellschafter vorher ihre Hausaufgaben gemacht haben.

Zitat:
Zitat:
ich habe ein Angebot erhalten bei einer GmbH als Gesellschafter einzusteigen.

Wenn ein Geschäftsaneil von einem Gesellschafter übernommen werden soll, muss lediglich ein notarieller Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag beurkundet werden.


Ich denke eher, dass es hier um Kapitalerhöhung durch Aufstockung um einen weiteren Anteil geht.

-- Editiert von Xipolis am 12.09.2016 23:51

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