Einstellung öffentlicher Dienst trotz BZR Eintrag

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
thomas321
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)
Einstellung öffentlicher Dienst trotz BZR Eintrag

Hallo,
mal angnommen jemand wurde zu 50 TS verurteilt. Hat er noch eine Chance im öffentlichen Dienst eingestellt zu werden?
Bitte um schnelle Antwort.
Gruß
Thomas

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thomas321
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Eine weitere Vorstraf liegt nich vor

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das läßt sich in einer solchen Pauschalität nicht beantworten. Allerdings erhalten überhaupt nur sehr wenige Behörden eine vollständige Auskunft aus dem Bundeszentralregister, so dass die Verurteilung, sofern nur Kommunal- und untere Landes- oder Bundesbehörden beteiligt sind, die nichts mit Polizei und Justiz zu tun haben und auch keine geheimen Daten verarbeiten, so dass eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt würde, bei der Einstellung nicht bekannt würde.

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#3
 Von 
thomas321
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

was wäre mit einer anstellung bei der feuerwehr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

tja, die gehört doch zum Innenministerium, oder? Da würde ich mal mit einer BZR-Abfrage rechnen.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
thomas321
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

so weit ich weiß liegt die zuständigkeit der feuerwer bei der stadt, die können sich auch aussuche was im einstellungstest abläuft. bin mir aber nich sicher.

Was würde denn der Eintrag bedeuten`Dürfte man mich dann nich einstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

einstellen dürfen die Sie schon, aber ob sie es tun? Wir hatten die Problematik schon öfter im Forum, wobei eigentlich nur herauskam, daß wir das alle nicht so genau wissen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thomas321
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Hat denn jemand ne idee wo man das nachlesen kann?
Kann man Beamter werden wenn man keine Vorstrafen aber einen Eintrag im BZR hat?

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#8
 Von 
cindyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

wie sieht es denn beim stättischen bauamt oder landratsamt, ist bei diesen stellen eine einsicht ins BZR möglich??

DANKE schonmal für antwort

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die genannten Behörden sind keine 'oberen Bundes- oder Landesbehörden' iSv. § 41 BZRG , sondern Kommunalbehörden. Als solche haben sie keine Vollauskunftsrechte aus dem BZR.

Hinsichtlich der 'Verbeamtung' kann es aber anders aussehen. Hier kommt es auf das Beamtengesetz des Bundeslandes an und welches die oberste Dienstbehörde des Dienstherren ist [vgl. z.B. § 3 Nds. Bematengesetz]. Ist diese oberste Dienstbehörde eine 'oberste Bundes- oder Landesbehörde' hat die ein Vollauskunftsrecht.

Beispiel Schule:

Bewerbe ich mich in der städtischen Grundschule XY als Hausmeister (Angestellter im öffentl. Dienst) hat die 'Stadt' als kommunaler Träger kein Vollauskunfstrecht.

Bewerbe ich mich dort als zu verbeamtender Lehrer hat das Landeskultusministerium -als meine oberste Dienstbehörde und gleichzeitig oberste Landesbehörde für Schulen ein Vollauskunftsrecht.

Sie müssen also herausbekommen, wer die oberste Dienstbehörde Ihres AG ist und ob es sich dabei um eine oberste Bundes- oder Landesbehörde handelt.

Bei Beamten gehe ich jedoch mal davon aus, dass in der Regel eine dieser obersten Behörden die oberste Dienstbehörde ist.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1951
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 20x hilfreich)

Diese Aufzählung(13 Positionen) gem. § 41 BZR ist mit Sicherheit nicht vollständig. So werden auch ständig Vollauskünfte eingeholt über Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe, die vom Arbeitgeber dem Ordnungsamt der Gemeinde (!) gemeldet werden müssen.

Man sollte nicht darauf bauen, Vorstrafen egal welcher Art liessen sich verstecken. Sogar Aktenvermerke aus Schule etc können herangezogen werden. Warum nicht gleich offen ansprechen? Es gibt ja auch zahlreiche gerichtlich vorbestrafte Amts- und Oberamtsräte, Bürgermeister etc. die sich alle noch ihres Beamtenstatus erfreuen...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Diese Aufzählung(13 Positionen) gem. § 41 BZR ist mit Sicherheit nicht vollständig. So werden auch ständig Vollauskünfte eingeholt über Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe,

Doch, dem Gesetz nach ist sie das. Bewachungsgewerbe ist dort auch explizit aufgeführt. Nr. 9 --> 'für Erlaubnisse für das Bewachungsgewerbe und die Überprüfung des Überwachungspersonals zuständigen Behörden'

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#12
 Von 
Dachs25
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

hi!Ich kann deine Sorge verstehen. Bin in ähnlicher Situation.

recherechiere deswegen auch schon seit Monaten.

und es ist eigentlich kaum möglich da eine Vorhersage zu treffen, allein im Internet sind ca. tausend unterschiedliche Aussagen , ob eine unbeschränkte BZR-Auskunft geholt wird.




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#13
 Von 
guest123-1951
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 20x hilfreich)

Gehen Sie einfach von der Tatsache aus, dass über sämtliche Einträge nachgefragt oder herumgeschnüffelt werden kann! Schon bei einfachen Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Konkurrenzkampf am Arbeitsplatz kann ein Bedürfnis zur Schnüffelei geweckt werden. Und es ist gar nicht so schwer, Zugang nicht nur zur Schufa zu finden, sondern auch zu angeblich geschützen Registern bzw. Verschlußsachen - so man denn Bekannte/Verwandte mit Zugangsberechtigung hat. Zahllos sind die Fälle, in denen simple Bankangestellte Schufa-Auskünfte aus Eigeninteresse einholten. Und dass ein Beamter seiner Ehefrau gegenüber das Amts/Dienstgeheimnis wahren muss, wurde schon vielfach erfolgreich angefochten.
Ich saß einmal über 1 Jahr lang gemeinsam in einem Zimmer eines Personalratsmitglieds, dem sämtliche Bewerbungen auf den Tisch flatterten. Es war geradezu peinlich mitanzusehen, wie er in der Vergangenheit ihn interessierender Bewerber herumschnüffelte und telefonisch seine "Beziehungen" spielen ließ..


-- Editiert von elub am 22.03.2008 07:17:07

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