Einstellung und Wiederaufnahme der Ermittlungen

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
-Angelika-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung und Wiederaufnahme der Ermittlungen

Hallo,

wenn die Staatsanwalt die Ermittlungen in einem Verfahren einstellt und später wieder aufnimmt, muss der Angeklagte über die Wiederaufnahme informiert werden ?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß
Angelika

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Angelika-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, ich meinte "Beschuldigter" und nicht "Angeklagter".

Welche Konsequenzen könnte es denn haben, wenn der Beschuldigte nicht über die Wiederaufnahme der Ermittlungen informiert wurde ? Kann er die Ermittlungen hinauszögern, evtl. das sich anschließende Verfahren platzen lassen ?

Gruß
Angelika

0x Hilfreiche Antwort

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