Hallo,
wenn die Staatsanwalt die Ermittlungen in einem Verfahren einstellt und später wieder aufnimmt, muss der Angeklagte über die Wiederaufnahme informiert werden ?
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß
Angelika
Einstellung und Wiederaufnahme der Ermittlungen
7. Dezember 2006
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Frage vom 7. Dezember 2006 | 16:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung und Wiederaufnahme der Ermittlungen
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 09:05
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 12:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja klar, ich meinte "Beschuldigter" und nicht "Angeklagter".
Welche Konsequenzen könnte es denn haben, wenn der Beschuldigte nicht über die Wiederaufnahme der Ermittlungen informiert wurde ? Kann er die Ermittlungen hinauszögern, evtl. das sich anschließende Verfahren platzen lassen ?
Gruß
Angelika
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