Einstellung nach Blitzer und Bußgeldbescheid - Geschwindigkeitsüberschreitung mit Messgerät Poliscan Speed

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Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Messgerät PoliScan Speed nach Beschluss des Amtsgerichts Mannheim

Wer kennt es nicht, das rote Licht auf der Autobahn und schon wieder kommt ein kostenpflichtiges Foto samt Bußgeld ins Haus. In vielen Fällen drohen daneben noch Punkte im FAER (Fahreignungsregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. 

Noch ärgerlicher ist es, wenn der Blitzer mal wieder an einer Stelle stand, in der kein Unfallschwerpunkt ersichtlich war sondern der Verdacht nahe liegt, dass die Gemeinde mit Einnahmen aus den Bescheiden den Haushalt aufbessern möchte.

Sascha  Kugler
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Nunmehr hat das Amtsgericht Mannheim in einem Verfahren erneut das Messgerät PoliScan Speed überprüfen lassen. Der Sachverständige Herr Dipl. Ing. Roland Bladt kam in diesem Verfahren zu dem Ergebnis, dass das Messgerät PoliScan Speed gegen die Bauartzulassung verstößt und die Messungen deshalb unverwertbar ist. Das Amtsgericht Mannheim hat daraufhin mit Beschluss vom 29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15 das Bußgeldverfahren eingestellt.

Zum gleichen Ergebnis kam übrigens auch bereits das Amtsgericht Emmendingen im Urteil v. 26.02.2014 zum Aktenzeichen 5 OWi 530 Js 24840 nach einer umfassenden Beweisaufnahme.

Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Poliscan Speed sind nicht verwertbar

Zwei unabhängige vom Gericht bestellte Sachverständige kamen innerhalb kürzester Zeit zu dem Ergebnis, dass die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Poliscan Speed nicht verwertbar sind. Es lagen somit keine nachweisbaren Geschwindigkeitsverstöße vor.

Für die Gemeinden, die die teuren Messgeräte in großem Mengen angeschafft haben, stellt dies natürlich ein erhebliches Problem dar. Zum einen müssen die Geräte finanziert werden und zum anderen fehlt es an den notwendigen Einnahmen aus den Bußgeldverfahren.

Die beiden Fälle zeigen jedoch deutlich, dass es erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Poliscan Speed gibt. Viele der Geschwindigkeitsmessungen sind somit nicht verwertbar. Die Bußgeldbescheide beruhen somit auf einer unverwertbaren Messung, mit der Folge, dass das Bußgeldverfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen ist.

Wurden Sie geblitzt und erhalten einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Messgerät Poliscan Speed, sollten Sie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer anwaltlichen Vertretung beauftragen. So kann die Geldbuße, die Punkte oder gar das Fahrverbot gegebenenfalls abgewendet werden. 

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