Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Was erwartet mich jetzt?

11. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
xero
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Was erwartet mich jetzt?

6 Monate lang habe ich auf diesen Brief gewartet.

"Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe mit Verfügung gemäß § 170 Abs.2 eingestellt."

Zu "einstellen" sagt der Duden: "(vorübergehend) nicht mehr fortsetzen, mit etw. aufhören".

Was erwartet mich jetzt? Eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens? Eine Gerichtsentscheidung? Ein Eintrag ins Führungszeugnis?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Was erwartet mich jetzt? Eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens? Eine Gerichtsentscheidung? Ein Eintrag ins Führungszeugnis?
In der Regel ist das Verfahren abgeschlossen. Einträge in das Bundeszentralregister oder das Persönliche Führungszeugnis werden bei eingestellten Verfahren nicht vorgenommen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. theoretisch kann das Verfahren aber wieder aufgenommen werden, bis die Verjährung eintritt. Aber das kommt nicht oft vor.

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