Hallo, mich erwartet am Donnerstag ein echt lächerlicher Prozess vor dem Strafgericht.
Diesbezüglich habe ich vor ein paar Tagen viele Artikel und Gründe gefunden, wie, weshalb und warum ein Verfahren in der Hauptverhandlung noch eingestellt werden kann.
Dabei habe ich einen Artikel gelesen, wonach ein Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt wurde, weil dem Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit gegeben wurde, sich während der Ermittlungen zu dem Fall zu äußern (die Polizei hat den Beschuldigten in dem Fall schlichtweg nicht vorgeladen).
Kennt jemand den Paragraphen, nachdem das Verfahren eingestellt wird, wenn dem Beschuldigten vor Eröffnung des Hauptverfahrens keine Möglichkeit gegeben wurde, sich zu den Anschuldigungen zu äußern?!
Leider finde ich den Artikel + Paragraphen nicht mehr
Vielen Dank
Einstellung Strafverfahren in Hauptverhandlung?!
26. September 2017
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Frage vom 26. September 2017 | 21:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung Strafverfahren in Hauptverhandlung?!
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#1
Antwort vom 26. September 2017 | 23:14
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Kennt jemand den Paragraphen, nachdem das Verfahren eingestellt wird, wenn dem Beschuldigten vor Eröffnung des Hauptverfahrens keine Möglichkeit gegeben wurde, sich zu den Anschuldigungen zu äußern?!
Nein, den kennt niemand - denn den gibt es nicht.
Richtig ist, dass dem Beschuldigten im Verfahren die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden muss.
Wenn Sie Angeklagter sind, dann bekommen Sie rechtzeitig vor der Gerichtsverhandlung die Anklageschrift zugeschickt, da besteht auf jeden Fall schon mal die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
#2
Antwort vom 27. September 2017 | 00:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Richtig.
Im Übrigen kann ein Verfahren z.B. wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, nach § 153 oder gegen Auflage nach 153a StPO - aber nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Und wenn die Anklage erhoben hat, wird sie die Sache nicht ganz so lächerlich finden.
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2017 | 01:06
Von
Status: Schüler (199 Beiträge, 63x hilfreich)
Strafprozesse sind nicht lächerlich. Entweder bist du (einschlägiger) Wiederholungstäter oder es geht tatsächlich um was.
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