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Einspruch gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung und Bußgeldbescheid

Von Rechtsanwalt Sascha Kugler
1.4.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 6254 Aufrufe
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Geschwindigkeitsmessung

Neben Rechnungen gehören Bußgeldbescheide zu den unbeliebtesten Briefen im Land.

Sind Sie zu schnell gefahren und wurden dabei von der Polizei geblitzt, kann dies neben einem Bußgeld auch schnell zu einer Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie zu einem Fahrverbot führen.

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Es besteht jedoch Hoffnung für Betroffene Autofahrer. Stichproben haben erneut ergeben, das Behörden hunderttausendfach zu Unrecht Strafgelder kassierten, weil die Radaranlagen zum Beispiel nicht richtig messen.

Die häufigsten Fehlerquellen bei Radarmessungen sind Bedienungsfehler beim  Aufbau des Gerätes und während der Messung. So wird das Gerät in vielen Fällen im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt, was einen sog. Messwinkelfehler zur Folge hat.

Eine weitere große Fehlerquelle ist der Bereich der so genannten Lichtreflexionen, das heißt, derjenige, der das Gerät aufstellt, beachtet die Einstrahlung durch Sonnenlicht nicht, die sich verfälschend auf das Ergebnis auswirken kann.


Dies kann zu Fehlermessungen mit einer Differenz bis zu zehn Prozent führen. Experten schätzen, dass hunderttausende Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Dabei überprüfen die Behörden die Messungen nicht unbedingt von sich aus. Der Fokus wird eher darauf gelegt, dass der Bußgeldbescheid fristgerecht zugestellt wird, damit der Fahrer nicht straffrei ausgeht.

Teilweise kommt es auch aufgrund der teilmaschinellen Auswertung in der Bußgeldstelle zu Irrtümern. So kommt es auch vor, einem Betroffenen eine gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h in einer Tempo 30-Zone zur Last gelegt geworden, obwohl das in den Akten befindliche Beweisfoto drei Striche als Zeichen für eine annullierte Messung ausweist, so dass die Messung unbrauchbar war. Das Verfahren musste nach erfolgtem Einspruch eingestellt werden.

In solchen Fällen ist es nicht nachzuvollziehen, weshalb die zuständige Behörde den Fehler nicht selbst entdeckt und das Verfahren erst gar nicht eröffnet. Auch im Bußgeldverfahren obliegt die Beweislast dem Staat. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Fälle in denen der Betroffene Autofahrer selbst nachweisen muss, dass dem Staat ein Fehler unterlaufen sind. Dies ist eigentlich ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

Der ADAC und der AvD machen deshalb zurecht seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Messverfahren zu fehleranfällig sind.

Wer sich wehren möchte, sollte einen Anwalt seines Vertrauens beauftragen. Denn nur dieser kann für Sie Akteneinsicht beantragen und im Rahmen der Akteneinsicht die Fehlerhaftigkeit der Messung überprüfen. Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um ein Einspruch einzulegen.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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