Einspruch gegen einen Mahnbescheid - Wann werde ich gefragt?

10. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
JoseAndres
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Einspruch gegen einen Mahnbescheid - Wann werde ich gefragt?

Hallo,

leider bin ich zu blind oder es gibt wirklich keine passende Antwort auf meine Frage.

Ich habe hier einen Mahnbescheid der Vertreter der Deutschen Telekom (Seiler und Kollegen) vorliegen. Gegen die von der Telekom gestellte Forderung hatte ich schon mehr mals Einspruch eingelegt, da es sich schlichtweg um eine nicht erbrachte Dienstleistung handelt.

Wenn ich jetzt Einspruch gegen diesen Mahnbescheid einlege, wann habe ich denn die Möglichkeit dazu meinen Sachverhalt darzulegen? - Wenn ich das nämlich richtig gelesen habe läuft das ganze folgendermaßen ab.

- Ich erhebe Wiederspruch gegen den Mahnbescheid, allerdings ohne Begründung.
- Der Gläubiger wird darüber informiert.
- Der Gläubiger muß seine Forderung beweisen.
- Das Gericht entscheidet ob der Wiederspruch gerechtfertigt ist.

Die Telekom wird keine Probleme haben Ihren Anspruch darzulegen, wenn ich nicht irgendwann meinen Sachverhalt wiedergeben kann.

Denn es ist so, ich habe ein kpl. Paket bei der Telekom bestellt. Bekam aber unter einem technischen Vorwand nur eine Teillieferung, die mir schriftlich bestätigt wurde. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wurde mir mitgeteilt, dass die Telekom den zweiten Teil des gesamt Paketes nciht liefern kann. Darauf hin habe ich das komplette Paket gekündigt. Die Telekom besteht aber darauf, dass ich den Vertrag aus der Teillieferung erfülle.

Vielen Dank für einen Tipp
Jose Andres

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben wird, denn der Widerspruch ist das zulässige Rechtsmittel, dann wird der Antragsteller hierüber benachrichtigt.
Eine Abgabe des Rechtsstreites an das Streitgericht erfolgt nur auf Antrag. In einem Verfahren wird dann der Gläubiger zur Anspruchsbegründung aufgefordert, die dem Schuldner zugestellt wird. Darauf kann er dann reagieren.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosenstock
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi JoseAndres,

ich stehe auch mit SuK in intensivem Kontakt und habe einem Mahnbescheid vom AG Euskirchen widersprochen. Ich habe aber meinem Widerspruchsvordruck sofort meine Widerspruchsbegründung (Briefe, Faxe mit Sendebericht, eMails usw.)in Kopie dazugelegt
als Beweis dass ich die Telekom und SuK mehrfach aufgefordert habe mir einen Nachweis für die angeblich erbrachte Leistung zu erbringen. ES soll beim AG schon der richtige Sachverhalt bekannt sein.
Ob mir das was bringt weiss ich nicht, SuK haben mich aufgefordert den Widerspruch bis 14.06.2008 zurückzuziehen, ansosnsten wird endgültig geklagt. Werd abwarten, was passiert.

Gruß Rosenstock

-- Editiert von rosenstock am 10.06.2008 12:18:27

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.386 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen