Hallo,
leider bin ich zu blind oder es gibt wirklich keine passende Antwort auf meine Frage.
Ich habe hier einen Mahnbescheid der Vertreter der Deutschen Telekom (Seiler und Kollegen) vorliegen. Gegen die von der Telekom gestellte Forderung hatte ich schon mehr mals Einspruch eingelegt, da es sich schlichtweg um eine nicht erbrachte Dienstleistung handelt.
Wenn ich jetzt Einspruch gegen diesen Mahnbescheid einlege, wann habe ich denn die Möglichkeit dazu meinen Sachverhalt darzulegen? - Wenn ich das nämlich richtig gelesen habe läuft das ganze folgendermaßen ab.
- Ich erhebe Wiederspruch gegen den Mahnbescheid, allerdings ohne Begründung.
- Der Gläubiger wird darüber informiert.
- Der Gläubiger muß seine Forderung beweisen.
- Das Gericht entscheidet ob der Wiederspruch gerechtfertigt ist.
Die Telekom wird keine Probleme haben Ihren Anspruch darzulegen, wenn ich nicht irgendwann meinen Sachverhalt wiedergeben kann.
Denn es ist so, ich habe ein kpl. Paket bei der Telekom bestellt. Bekam aber unter einem technischen Vorwand nur eine Teillieferung, die mir schriftlich bestätigt wurde. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wurde mir mitgeteilt, dass die Telekom den zweiten Teil des gesamt Paketes nciht liefern kann. Darauf hin habe ich das komplette Paket gekündigt. Die Telekom besteht aber darauf, dass ich den Vertrag aus der Teillieferung erfülle.
Vielen Dank für einen Tipp
Jose Andres
Einspruch gegen einen Mahnbescheid - Wann werde ich gefragt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben wird, denn der Widerspruch ist das zulässige Rechtsmittel, dann wird der Antragsteller hierüber benachrichtigt.
Eine Abgabe des Rechtsstreites an das Streitgericht erfolgt nur auf Antrag. In einem Verfahren wird dann der Gläubiger zur Anspruchsbegründung aufgefordert, die dem Schuldner zugestellt wird. Darauf kann er dann reagieren.
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Hi JoseAndres,
ich stehe auch mit SuK in intensivem Kontakt und habe einem Mahnbescheid vom AG Euskirchen widersprochen. Ich habe aber meinem Widerspruchsvordruck sofort meine Widerspruchsbegründung (Briefe, Faxe mit Sendebericht, eMails usw.)in Kopie dazugelegt
als Beweis dass ich die Telekom und SuK mehrfach aufgefordert habe mir einen Nachweis für die angeblich erbrachte Leistung zu erbringen. ES soll beim AG schon der richtige Sachverhalt bekannt sein.
Ob mir das was bringt weiss ich nicht, SuK haben mich aufgefordert den Widerspruch bis 14.06.2008 zurückzuziehen, ansosnsten wird endgültig geklagt. Werd abwarten, was passiert.
Gruß Rosenstock
-- Editiert von rosenstock am 10.06.2008 12:18:27
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