Einspruch gegen Strafbefehl sinnvoll?

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)
Einspruch gegen Strafbefehl sinnvoll?

Meine 78 jährige Mutter befindet sich in der Insolvenz und Ihre Rente wird bereits um ca. 10% auf Pfändungsfreibetrag runter gepfändet. Jetzt ist ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung über 80 Tagessätze a 20€ gekommen. Was meint Ih? Einspruch erheben? Ich meine, selbst wenn die Strafe reduziert wird (Sie wird wahrscheinlich nicht erlasen), muss Sie doch Ihren Anwalt selber zahlen und wäre wieder beim ursprünglichen Betrag von 1600€.

-- Editier von Harry12 am 09.07.2017 12:57

-- Editier von Harry12 am 09.07.2017 12:58

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
Ihre Rente wird bereits um ca. 10% auf Pfändungsfreibetrag runter gepfändet.

Du sprichts in Rätseln ...



Zitat (von Harry12):
Einspruch erheben?

Steht die Steuerhinterziehung denn fest? Dann wäre ein Einspruch diesbezüglich sinnlos.

Man könnte gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben, wobei 20 EUR auch das ist was ALG II Empfängern auferlegt wird. Man sich da also keine große Hoffung machen sollte.
Das kann man übrigens auch ohne Anwalt machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja, die Steuerhinterziehung steht fest, durch Selbstanzeige. War aber leider zu spät und hat somit nicht gefruchtet. Ich denke auch dass 20€ bei 80 Tagessätzen ganz o.k. ist, wenn man das so sagen kann. Ohne Anwalt? Hhmmh? Da fehlt ja denn, jegliche Fachkompetenz

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
Da fehlt ja denn, jegliche Fachkompetenz

Naja, ein Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze beschränkt sich auf 2 Sätze und die Vorlage der Einkommensnachweise.

Problematisch wird es eigentlich erst, wenn man gegen die Anzahl der Sätze Einspruch erheben will.



Aber wie gesagt, weniger als 20 EUR sehe ich da nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ihre Rente wird bereits um ca. 10% auf Pfändungsfreibetrag runter gepfändet. D. h., die Rente liegt bei ca. 1200 Euro? Da würde ein Einspruch wohl zur Erhöhung des mit 20 Euro viel zu niedrig angesetzten TS führen. Kurzum - da sollte sie mal schön die Füße stillhalten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

genau so ist es. Also, Füße stillhalten und auf die Rechnung warten?!!!


Zitat (von muemmel):
Ihre Rente wird bereits um ca. 10% auf Pfändungsfreibetrag runter gepfändet. D. h., die Rente liegt bei ca. 1200 Euro? Da würde ein Einspruch wohl zur Erhöhung des mit 20 Euro viel zu niedrig angesetzten TS führen. Kurzum - da sollte sie mal schön die Füße stillhalten...

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Also, Füße stillhalten und auf die Rechnung warten?!!! Richtig. Und dann halt Ratenzahlung beantragen - das geht durchaus, wobei die Raten hier nicht gerade niedrig sein werden. Mit 100 Euro/Monat würde ich da schon rechnen...

-- Editiert von muemmel am 09.07.2017 18:01

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok, Danke. Das werden wir dann machen.




Zitat (von muemmel):
Also, Füße stillhalten und auf die Rechnung warten?!!! Richtig. Und dann halt Ratenzahlung beantragen - das geht durchaus, wobei die Raten hier nicht gerade niedrig sein werden. Mit 100 Euro/Monat würde ich da schon rechnen...

-- Editiert von muemmel am 09.07.2017 18:01

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn bis Ende August nichts von der Staatsanwaltschaft, Abteilung Vollstreckung, gekommen ist, sollte man auch mal aktiv nachfragen (persönlich - am Telefon erzählen die schon wegen des Datenschutzes nichts).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok


Zitat (von muemmel):
Wenn bis Ende August nichts von der Staatsanwaltschaft, Abteilung Vollstreckung, gekommen ist, sollte man auch mal aktiv nachfragen (persönlich - am Telefon erzählen die schon wegen des Datenschutzes nichts).

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