Einspruch gegen Steuerbescheid nachträglich ändern
Hallo,
kann man die Begründung im Einspruch gegen Steuerbescheid nachträglich ändern bzw. ergänzen, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, aber der bereits eingereichte Einspruch noch bearbeitet wird?
Folgende Situation. Ich bin Student und selbständiger Softwareentwickler. Ich habe Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid eingelegt, weil mir die Arbeitszimmer-Kosten nicht als Betriebsausgabe im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit anerkannt wurden. Der Einspruch wurde bisher noch nicht bearbeitet.
Nun habe ich erfahren, dass man Studiengebühren steuerlich absetzen kann. Das wusste ich nicht und habe sie deshalb gar nicht deklariert. Kann ich die Studiengebühren nachträglich deklarieren? Also, sozusagen meinen bereits bestehenden Einspruch um einen weiteren Punkt ergänzen. Geht das?
von hashbang am 25.03.2011 10:24
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