Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
Hallo,
ich hatte in einer Verkehrsstrafsache vom 04. Juni 2007 ( unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) im Juli 2008 ein Gerichtsverfahren vorm Amtsgericht. Dort wurde mir eine 3 - Monatige Führerscheinsperre ausgesprochen. Ausserdem Geldstrafe und das übliche was noch dazu kommt.
Ich bin in Berufung gegangen, nun soll der neue Termin vorm Landgericht erst im Februar 2009 sein.
Jetzt meint mein Anwalt, das er keine positiven
Aussichten und Erfolge für mich mehr sieht,
das das Landgericht für mich entscheiden wird.
Mein Anwalt hat mit dem zuständigen Richter vom Landgericht gesprochen, welcher zu meinem Anwalt gesagt hat, das er "endlich" ein Geständnis von mir erwarten würde, dann würde er mir einen früheren Termin geben, am 27. Oktober 2008.
Erst jetzt frage ich mich, warum ich denn jetzt nochmal vor Gericht zu erscheinen habe ( diesmal Landgericht ), wenn ich meine Berufung zurück
nehme ?
Normalerweise tritt doch bei Rücknahme meines Einspruches das Urteil vom Amtsgericht in Kraft und ich muss doch normalerweise nicht mehr vor Gericht erscheinen, oder !?
Dann habe ich ja doch nicht mein Einspruch zurückgenommen, sonst würde doch automatisch das Urteil vom Amtsgericht greifen oder ?
Mein Anwalt erzählte mir des weiteren am Telefon, das an diesem Termin am 27. Oktober keine Zeugen, Polizisten u.s.w. mehr geladen werden und nur ich, mein Anwalt, der Staatsanwalt und der Richter anwesend sein werden.
Warum erwartet der Richter ein Geständnis von mir ?
Warum reicht es dem Richter nicht, wenn ich mein Einspruch zurück nehme ? Der Richter meint, das die Geldstrafe nicht erhöht werde im Urteil. Warum will der
Richter das ich ein Geständnis ablege mündlich ?
Habe ich mit mit irgend welcher "Begnadigung" zu rechnen, das die Zeit der Beschlagnahme bereits ausreicht nach Ansicht des Gerichtes und die Sperre wohl aufgehoben wird ?
Liebe Grüße
mipegr
von mipegr am 12.10.2008 20:20
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