Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen

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Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen

Hallo,

ich hatte in einer Verkehrsstrafsache vom 04. Juni 2007 ( unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) im Juli 2008 ein Gerichtsverfahren vorm Amtsgericht. Dort wurde mir eine 3 - Monatige Führerscheinsperre ausgesprochen. Ausserdem Geldstrafe und das übliche was noch dazu kommt.

Ich bin in Berufung gegangen, nun soll der neue Termin vorm Landgericht erst im Februar 2009 sein.
Jetzt meint mein Anwalt, das er keine positiven
Aussichten und Erfolge für mich mehr sieht,
das das Landgericht für mich entscheiden wird.

Mein Anwalt hat mit dem zuständigen Richter vom Landgericht gesprochen, welcher zu meinem Anwalt gesagt hat, das er "endlich" ein Geständnis von mir erwarten würde, dann würde er mir einen früheren Termin geben, am 27. Oktober 2008.

Erst jetzt frage ich mich, warum ich denn jetzt nochmal vor Gericht zu erscheinen habe ( diesmal Landgericht ), wenn ich meine Berufung zurück
nehme ?

Normalerweise tritt doch bei Rücknahme meines Einspruches das Urteil vom Amtsgericht in Kraft und ich muss doch normalerweise nicht mehr vor Gericht erscheinen, oder !?

Dann habe ich ja doch nicht mein Einspruch zurückgenommen, sonst würde doch automatisch das Urteil vom Amtsgericht greifen oder ?

Mein Anwalt erzählte mir des weiteren am Telefon, das an diesem Termin am 27. Oktober keine Zeugen, Polizisten u.s.w. mehr geladen werden und nur ich, mein Anwalt, der Staatsanwalt und der Richter anwesend sein werden.

Warum erwartet der Richter ein Geständnis von mir ?
Warum reicht es dem Richter nicht, wenn ich mein Einspruch zurück nehme ? Der Richter meint, das die Geldstrafe nicht erhöht werde im Urteil. Warum will der
Richter das ich ein Geständnis ablege mündlich ?

Habe ich mit mit irgend welcher "Begnadigung" zu rechnen, das die Zeit der Beschlagnahme bereits ausreicht nach Ansicht des Gerichtes und die Sperre wohl aufgehoben wird ?

Liebe Grüße
mipegr


von mipegr am 12.10.2008 20:20
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
Ja, das klingt danach, daß Ihr Rechtsanwalt Berufung eingelegt hat, das Landgericht aber überhaupt keine Zweifel daran hat, daß Sie die Tat begangen haben. Wenn nun alles so läuft wie beim Amtsgericht, werden Sie davon ausgehen können, daß die Berufung verworfen wird. Wenn Sie aber ein Geständnis ablegen, wird die Berufung zwar dem Grund nach verworfen, die Strafe wird aber milder ausfallen, weil ein Geständnis zu Ihren Gunsten zu berücksichtigen ist.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 12.10.2008 20:31
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
Berufung wurde eingelegt das ist ja klar. Die Berufung zurück zu nehmen lässt der Richter nicht zu, er will ein Geständnis, warum ?

Wenn das Landgericht keine Zweifel an meiner Tat hat, so kann es doch der Zurücknahme stattgeben.
Und das Amtsgerichtsurteil wird rechtskräftig.

Also ist es positiv für mich wenn ich geständig werde ?

Liebe Grüße
mipegr




von mipegr am 12.10.2008 21:29
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
Ja, es IST positiv für Sie. Die Rücknahme der Berufung MUß das Gericht IMMER zulassen. Da haben Sie was falsch verstanden.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 12.10.2008 21:41
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
Offentsichtlich sollten Sie nochmal Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten, da scheint Ihnen einiges nicht klar zu sein. Wie Jens schon schreibt können Sie eine Berufung jederzeit zurücknehmen, wenn nicht gerade die Sta auch Berufung eingelegt hat. Das keine Zeugen geladen wurden, zeigt das *bevor* ein Berufungsverfahren eröffnet werden soll, erst nochmal die schnellere Variante durchgesprochen werden soll (möglicherweise passt dem Richter Ihr Verfahren nicht in den Terminkalender). Entweder legt der Richter Ihnen Nahe die Berufung zurückzunehmen, mit dem Augenzwink das es mehr werden könnte in einer erneuten Verhandlung, oder er geht etwas runter wenn Sie gestehen, das sollte Ihr Anwalt aber schon vorher wissen, bevor Sie da ins Messer rennen.

grüße,
steffi

In Bezug auf die Sperrfrist haben Sie sich natürlich mit der Berufung ein Eigentor geschossen, wenn Sie diese später zurücknehmen.


von Steffi Klein am 13.10.2008 10:07
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 13.10.2008 11:52
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
nadi22 das es eine 3 monatige sperre gibt, dem ist NICHT so, den § mal genauer durchlesen, es steht nirgendwo geschrieben, das eine 3 monatige sperre ausgesprochen werden muss.

ist das gericht der meinung, das die dauer der beschlagnahme ausreichend war, so wird im landgericht die sperre, die noch nicht mal existiert, da ja wie oben beschrieben immer wieder berufung eingelegt, wieder aufgehoben und der führerschein ausgehändigt.

ausserdem ist es so wie steffie klein schreibt :

"Das keine Zeugen geladen wurden, zeigt das *bevor* ein Berufungsverfahren eröffnet werden soll, erst nochmal die schnellere Variante durchgesprochen werden soll"

Es liegt demnach kein Berufungsverfahren vor, sonst hätten Zeugen geladen werden müssen !

Der Staatsanwalt hat keine Berufung eingelegt sondern ich Steffi Klein, sondern ich. Werde mich nochmal kurz schliessen mit meinem Anwalt.

Liebe Grüße
mipegr


von mipegr am 13.10.2008 12:12
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 13.10.2008 13:53
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 13.10.2008 13:54
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>Einspruch gegen Amtsgerichtsurteil zurückgenommen
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 13.10.2008 16:32
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